Entscheidungsvorlage - FB 45/0331/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm "Gute Schule 2020", Hier: Prioritätenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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09.02.2017
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt
- dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der weitere Bearbeitung des Programms „gute Schule 2020“ wie in den Erläuterungen dargestellt,
- die Verwaltung zu ermächtigen im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. §26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtbudget darstellen.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf der Grundlage der Empfehlung des Schulausschusses
- die vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung mit der weitere Bearbeitung des Programms „gute Schule 2020“ wie in den Erläuterungen dargestellt,
- die Verwaltung zu ermächtigen im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. §26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtbudget darstellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2016 (Vorlage FB45/0303/WP17-1) der von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenliste entsprechend einer Empfehlung des Schulausschusses Vorlage FB45/0303/WP17 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen in der Umsetzung zu priorisieren.
- Vorgehen der Verwaltung
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Priorisierung nur unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender personeller Ausstattung der beteiligten Fachbereiche, des Städtischen Gebäudemanagements sowie der regio iT und gegebenenfalls notwendiger zeitlicher Veränderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen möglich.
Aus dem u.a. Zeitraster sind derzeitige Planungs- und Umsetzungsabsichten ersichtlich.
Zeitraster Maßnahmen “Gute Schule 2020“
Maßnahme | Planung | Umsetzung |
Baumaßnahmen |
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WC-Anlagen | 2017 | 2017 - 2020 |
Innenmodernisierung | 2017 | 2017 - 2020 |
Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume | 2017 | 2017 - 2020 |
Neubau KGS Bildchen | 2017/2018 | ab 2018 |
Neu- und Umbau GGS Montessori Schule Eilendorf | 2017/2018 | ab 2018 |
OGS Ausbau | 2017 | ab 2017 |
KGS Hanbruch | 2017 | 2017-2018 |
KGS Michaelsbergstraße | 2017 | 2017-2019 |
KGS Passstraße | 2017 | 2017 |
GGS Brander Feld | 2017/2018 | 2018-2020 |
Digitale Infrastruktur Maßnahmen |
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Breitbandausbau | 2017 | laufend, Projekt |
LAN Ausbau | 2017 | ab 2017 |
WLAN Ausbau | 2017 | ab 2017 |
Präsentationstechnik | 2017 | ab 2017 |
Desktop- Virtualisierung | 2017 | laufend |
Beratungsleistungen | 2017 | laufend, Projekt |
Grundsätzlich ist vorgesehen, die jährliche Kreditaufnahme in Höhe von 25% des im Schuldendiensthilfegesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingents abzurufen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen dass die Verwendung der Mittel erst 30 Monate nach Auszahlung nachgewiesen werden muss und insofern eine Verwendung der Kreditmittel auch über das Jahr 2020 möglich ist.
Insgesamt ergeben sich aus dem Förderprogramm an 38 Schulen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die beabsichtigten Maßnahmen „Sanierung der WC- Anlagen“ und „Innenmodernisierung“ sind an 10 bzw. 12 Schulen zusätzliche Maßnahmen neben denen des Schulreparaturprogramms. Der OGS Ausbau erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses zum “12 Schulen Programm“ (Vorlage FB 45/0190/WP17).
Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der digitalen Infrastruktur betrifft alle 59 Schulstandorte.
3. Finanzielle Auswirkungen im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms
Wie erwähnt lässt die derzeitige Planungstiefe eine verlässliche Mittelveranschlagung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Realisierung derzeit nicht zu.
Im Verlauf der Umsetzung werden unterjährige Mittelverschiebungen innerhalb der Gesamtmaßnahme notwendig werden.
Wegen der Umfänglichkeit der Planungen und des engen Zeitfensters der Laufzeit des Förderprogramms ist es notwendig, unterjährige Mittelverschiebungen zu ermöglichen.
Mit der Zustimmung zur Umsetzung entsprechend der vorgeschlagenen Prioritätenliste sollte die Verwaltung ermächtigt werden, im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtvolumen darstellen.
4. Fazit
Es ist Ziel der Verwaltung, die Fördermittel vollständig abzurufen und bedarfsgerecht einzusetzen. Hierzu wird geprüft, ob eine Projektleitung eingesetzt werden kann, die eine Umsetzung durch die Einrichtung von Arbeitsgruppen unter Beteiligung aller maßgeblichen Akteure koordiniert.
Zunächst wird empfohlen, auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes der Umsetzung entsprechend der Prioritätenliste zuzustimmen und unterjährigen Mittelverschiebungen durch die Verwaltung im Rahmen des Gesamtansatzes zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird in Zeitabständen über den Fortlauf der einzelnen Maßnahmen berichten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||
Einzahlungen * | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Auszahlungen | 4.464.100 | 4.464.100 | 16.464.200 | 16.464.200 | 20.930.300 | 20.930.300 | |||
Ergebnis | -4.464.100 | -4.464.100 | -16.464.200 | -16.464.200 | -20.930.200 | -20.930.200 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -4.464.100 | -16.464.200 |
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| Deckung ist gegeben * | Deckung ist gegeben * | |||||||
* Aufgrund der Tatsache, dass es kein Förderprogramm, sondern ein Förderkredit ist, bei dem Zins- und Tilgungsleistungen komplett vom Land getragen werden, darf haushalterisch keine investive Einzahlung gebucht werden. Stattdessen ist der investive Kreditbedarf von 20.930.300 € bei der Berechnung der Nettoneuverschuldung und damit einhergehend bei der aufsichtsbehördlichen Betrachtung in Abzug zu bringen. Deckung ist somit vorhanden.
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||