Entscheidungsvorlage - FB 37/0028/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014-2018 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Genehmigung der Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Aachen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014-2018 der Stadt Aachen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach §12(5) des Rettungsdienstgesetzes NRW (RettG NRW) ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter Beteiligung der Verbände, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern.

Die vorliegende Anpassung 2016 des Bedarfsplanes 2014-2018 ist die 1. Anpassung der 8. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.

Die Notwendigkeit der Anpassung ergibt sich aus zwei grundlegenden Tatbeständen. Zum einen werden die im Bedarfsplan festgelegten Qualitätsparameter nicht mehr erreicht, wodurch die Sicherstellung eines leistungs­fähigen Rettungsdiensts gefährdet ist. Zum anderen ergeben sich durch die Neufassung des RettG NRW und durch die Einführung des Berufsbildes des Notfallsanitäters im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) Anpassungs­notwendigkeiten.

Notfallrettung mit Rettungstransportwagen

Die Bemessung der Rettungswagen für die Notfallrettung im aktuell gültigen Bedarfsplan basiert auf Einsatzzahlen aus dem Jahre 2011. Grundlage hierfür waren 22.984 Einsätze, im Jahre 2015 wurden bereits 26.864 Einsätze durch Rettungswagen im Stadtgebiet Aachen bedient. Dies ist eine Steigerung von 16,9%. Besonders gravierend ist hierbei ein deutlicher Anstieg an Sekundärverlegefahrten zwischen medizinischen Einrichtungen. Der aktuell gültige Bedarfsplan legt hierbei 953 Einsätze zu Grunde, die in Bezug auf die Einsatzdauer einem Primäreinsatz gleichgestellt sind. Im Jahre 2015 wurden bereits 1.688 Sekundärverlegungen durch Rettungswagen durchgeführt, in 2016 waren es 2.067. Eine detaillierte Auswertung aus dem Jahre 2014 hat zudem ergeben, dass lediglich 19% der Sekundärverlegeeinsätze in der Einsatzdauer einem Primäreinsatz gleichzustellen sind. 79% der Einsätze dauern deutlich länger, wodurch die Verfügbarkeit der Einsatzmittel gravierend sinkt. Bedingt durch die hohe Auslastung wird das im Bedarfsplan festgeschriebene Ziel verfehlt, in 90% der Fälle ein Rettungsmittel nach 8 Minuten an der Einsatzstelle zu haben. 2016 wurde dies nur in 77,9% der Fälle erreicht.

Maßnahmen:Zur Verstärkung der Notfallrettung im Aachener Süd-Westen und zur Verstärkung des Bereiches der Sekundärverlegungen werden zwei weitere Rettungswagen im Tagesdienst mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Stunden (Mo-So jeweils 12 Std.) in Dienst genommen. Zur Verstärkung der Notfallrettung in der Aachener Innenstadt wird das im Dienst befindliche Mehrzweckfahrzeug außer Dienst genommen und durch einen vollwertigen Rettungswagen ersetzt (siehe hierzu auch Abschnitt Krankentransportdienst). Dieser steht mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 168 Std. (Mo-So jeweils 24 Std.) zur Verfügung. Für den Aachener Norden wird auf der Feuer- und Rettungswache 3 ein Spitzenbedarfsrettungswagen in Dienst genommen, welcher im Bedarfsfall durch Brandschutzpersonal besetzt wird. Alle Fahrzeuge verfügen über eine telemedizinische Ausstattung für den Telenotarzt. Zur weiteren Spitzenbedarfsdeckung werden die Stundenkontingente der vertraglich vereinbarten Spitzenbedarfsrettungswagen angepasst.

Zur technischen Reserve werden zwei Reserve-Rettungswagen mit einem telemedizinischen System teilausgestattet.

 

Notärztliche Versorgung in der Notfallrettung

Bei der notärztlichen Versorgung von Primäreinsätzen zeigt die Einführung des Telenotarztes die erwünschte Wirkung. Anders als im allgemeinen Trend, konnten die Einsatzzahlen hier weitestgehend stabil gehalten werden. Ein Nachsteuerungsbedarf besteht bei den Sekundärverlegungen. Die im Bedarfsplan vorgesehenen 257 Sekundärverlegungseinsätze mit Notarztbegleitung stiegen bis 2015 auf 958 Einsätze an. Hiervon konnten 305 durch den Telenotarzt abgewickelt werden, so dass 653 Einsätze durch einen Notarzt persönlich begleitet wurden. Für das Jahr 2016 waren es 1.001 Einsätze, die durch einen Notarzt persönlich begleitet werden mussten. Diese Einsätze wurden bisher weitestgehend durch dienstfreie Notärzte auf Honorarbasis abgewickelt. Die Entwicklung der Einsatzzahlen rechtfertigt dieses Verfahren in Gänze jedoch nicht mehr, da eine zeitgerechte Sicherstellung der Transporte gefährdet ist. So mussten bereits mehrere Patientenverlegungen auf Grund der Nichtverfügbarkeit eines Notarztes auf andere Tage verschoben werden.

Maßnahme:Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung bei Sekundärverlegungen wird zukünftig ein Verlegenotarzt mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 42 Stunden (Mo-Fr jeweils 8,4 Std.) vorgehalten.

 

Krankentransportdienst

Im Bereich des Krankentransportes wurde die im Bedarfsplan prognostizierte Einsatzzahl von 13.000 Einsätzen leicht überschritten. Ein deutlicher Anstieg erfolgte jedoch bei der durchschnittlichen Einsatzdauer. Diese stieg von 67,2 Minuten um 20,5% auf 81 Minuten an. Zudem ist eine deutliche Zunahme an Infektionstransporten mit zeitintensiven Wiederherstellungsvorgängen zu verzeichnen.  Die Auslastung der Krankentransportfahrzeuge lag im Jahre 2015 rein durch Einsatz- und Desinfektionszeiten bereits bei 93%. Notwendige betriebsbedingte Rüst- und Fahrzeiten, Bereitschaftszeiten sowie gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten der Mitarbeiter sind hierbei nicht enthalten. Das im Jahre 2014 etablierte Mehrzweckfahrzeug hat sich in der Form nicht behauptet. Der Einsatz in der Notfallrettung ist auf Grund des Fahrzeugkonzeptes nur bedingt möglich. Zudem ist das Fahrzeug im Bereich des Krankentransportes voll ausgelastet. Mit der Anpassung 2016 wird von diesem Konzept wieder Abstand genommen.

Maßnahmen: Zur Kompensation des weggefallenen Mehrzweckfahrzeuges im Bereich des Krankentransportes erfolgt die Indienstnahme eines Krankentransportwagens mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 168 Stunden (Mo-So jeweils 24 Std.). Darüber hinaus wird ein weiterer Krankentransportwagen mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 40 Stunden (Mo-Fr jeweils 8 Std.) vorgehalten. Die Dienstzeiten der bereits vorhandenen vier Krankentransportwagen werden insgesamt um 85 Stunden pro Woche ausgeweitet.

 

Besondere rettungsdienstliche Versorgungslagen

Zur Sicherstellung einer rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Einsatzlagen (u.a. Bedarfsspitzen, Sondereinsätze, Massenanfälle von Verletzten/Erkrankten) wird bei der Feuerwehr Aachen eine Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst etabliert.

 

Umsetzung des RettG NRW in Verbindung mit dem Notfallsanitätergesetz

Zum 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) als Berufszugangsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten, welches die Ausbildung zum Notfallsanitäter und die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern regelt. Auf Basis der darin enthaltenden Ermächtigungsgrundlage wurde eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) am 16.12.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zudem ist am 01.04.2015 das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Kraft getreten, welches die Besetzung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug mit je einem Notfallsanitäter ab dem 01.01.2027 einfordert. Gemäß § 32 NotSanG gelten für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten bestimmte Vorschriften, um als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter tätig werden zu können. Hierzu gehört, u.a. dass Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die mindestens eine dreijährige Tätigkeit nachweisen können, vor Ablegen der staatlichen Ergänzungsprüfung eine Teilnahme an einer weiteren Ausbildung von 480 bzw., dass diejenigen, die weniger als drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren, an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilzunehmen haben. Diese Ergänzungsprüfung kann nur bis zum 31.12.2020 abgelegt werden. Anschließend besteht nur noch die Möglichkeit der dreijährigen Vollausbildung.

Maßnahmen:Beim Rettungsdienst der Stadt Aachen sind aufgrund der derzeitigen Fahrzeugvorhaltung (Stand 01.04.2016) insgesamt mind. 191,5 Stellen zur bedarfsgerechten Fahrzeugbesetzung erforderlich. 139,8 dieser Stellen bedürfen der Qualifikation Notfallsanitäter. Weiter 48 Notfallsanitäter sind für die Sicherstellung der Landeskonzepte erforderlich. Somit werden für die Sicherstellung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen sowie der Landeskonzepte insgesamt ca. 190 Notfallsanitäter benötigt. Zur Erreichung dieses Qualifikationsbedarfs wird mit der Nachqualifizierung und Vollausbildung sowie der Durchführung von Ergänzungs- und Vollprüfungen der unterschiedlichen Fallgruppen bei der Berufsfeuerwehr sowie den beteiligten Hilfsorganisationen begonnen.

Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung gelten gemäß §14 Absatz (3), Satz 1 RettG NRW als Kosten des Rettungsdienstes.

 

Qualitätsmanagement

Der Rettungsdienst wird gemäß Aktualisierung des Rettungsdienstgesetztes NRW (Fassung vom 01.04.2015) – siehe § 7 Abs. 3 des RettG NRW - in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst geleitet und überwacht. Gemäß § 7 a Abs. 2 hat die Stadt Aachen darauf hinzuwirken, dass geeignete Qualitätsmanagementstrukturen geschaffen werden, welche unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und -auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglichen sollen, um daraus etwaige Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren.

Maßnahme: Zum besseren Qualitätsmanagement des Rettungsdienstes und zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zum Qualitätsmanagement nach § 7 RettG NRW wird eine Auswertesoftware für Qualitätsparameter des Rettungsdienstes beschafft. In diesem Zusammenhang wird auch das aktuelle Dokumentationsverfahren im Rettungsdienst überprüft.

 

Zusammenfassung:

        Die Mehrzweckfahrzeug-Besatzung erhält anstelle des Krankentransportwagens (KTW)Typ B den Fahrzeugtyp Rettungswagen (RTW) (mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet 6 mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 168 Std. (Mo-So)

        Indienstnahme eines zusätzlichen Tagdienst-RTW (mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet 2 mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Std. (Mo-So)

        Indienstnahme eines zusätzlichen Tagdienst-RTW (mit telemedizinischer Ausstattung) zur Kompensation der angestiegenen Sekundärverlegungen mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Std. (Mo-So)

        Indienstnahme eines Spitzenbedarfs-RTW (mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet 3 mit 168 Std. pro Woche, bedarfsbesetzt durch Personal des Brandschutzes

        Vergabe eines neuen Kontingentes zur Spitzenbedarfsabdeckung je SET-RTW an die beteiligten Hilfsorganisationen mit je 168 Std. pro Woche bei prognostisch deutlich geringerer Inanspruchnahme.

        Teilausstattung von zwei RTW der Werkstattreserve mit den fest verbauten Systemkomponenten des Telenotarztsystems.

        Vorhaltung eines Verlegenotarztes mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 42 Std. (Mo-Fr)

        Die wegfallende Vorhaltung im Krankentransport durch den Wegfall des Mehrzweckfahrzeuges erfordert die Indienstnahme eines 24-Stunden-KTW mit einer KTW-Besatzung nach RettG NRW (168 Std. pro Woche, Mo-So)

        Ausweitung der KTW Vorhaltung um 85 Std. pro Woche, verteilt auf vier Grundbedarfs-KTW

        Indienstnahme eines weiteren Grundbedarfs-KTW mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 40 Std. (Mo-Fr)

        Etablierung einer Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst bei der Berufsfeuerwehr Aachen

        Beginn der Nachqualifizierung und Vollausbildung zum Notfallsanitäter

        Beschaffung einer Auswertesoftware zur Auswertung von Qualitätsparametern des Rettungsdienstes

 

Zu den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens wird in der Ausschusssitzung mündlich berichtet.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Nach Beschlussfassung des fortgeschriebenen Bedarfsplanes werden diejenigen Leistungen im Rahmen der Mitwirkung nach § 13 RettG NRW öffentlich ausgeschrieben bzw. neu vergeben, die nicht vom Rettungsdienstträger als hoheitliche Aufgabe selbst wahrgenommen werden.

Zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt eine neue Gebührenkalkulation, die mit den Verbänden der Krankenkassen wiederum zu verhandeln ist (mit der Zielsetzung der 100/%igen Kostendeckung), bevor die neue Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes in der Stadt Aachen durch den Rat beschlossen wird.

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Anlagen

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