Anhörung - FB 61/0632/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 -Eupener Straße/Köpfchen-hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/201
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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08.03.2017
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen -
hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
In ihrer Sitzung am 31.08.2016 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens und die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung beschlossen. Der Planungsausschuss hat sich diesem Beschluss in seiner Sitzung am 01.09.2016 angeschlossen (ALLRIS Vorlage FB 61/0524/WP17).
Die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung erfolgte in der Zeit vom 07.11. bis zum 09.12.2016.
2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte sich der BUND geäußert. Er wies darauf hin, dass bei baulichen Erweiterungen der öffentliche Belang des Naturschutzes zu beachten ist.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung gemäß § 35 Baugesetzbuch, in dem nur bestimmte Vorhaben zulässig sind, die den öffentlichen Belangen, wie u.a. Naturschutz und Landschaftspflege, Bodenschutz und Denkmalpflege nicht entgegenstehen. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wird die Berücksichtigung dieser Belange geprüft.
Die Eingaben sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu ist der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt
3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB
Parallel wurden drei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt wovon sich die STAWAG zur Planung geäußert hat. Es befindet sich eine Transformatorenstation im „Laderampengebäude“ und es wurde angeregt, für diese Station eine neue Fläche im Bebauungsplan festzusetzen. Da es sich hier aber lediglich um die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes handelt, in der keine Versorgungsfläche für die Transformatorenstation festgesetzt ist, hat die Aufhebung keine Auswirkung auf diese Station. Es ist davon auszugehen, dass dem Eigentümer die Station bekannt ist, und dass hier privatrechtliche Regelungen zwischen STAWAG und Eigentümer des Gebäudes zu treffen sind.
Die Gemeinde Raeren wurde ebenfalls beteiligt und hat eine positive Stellungnahme zur geplanten Aufhebung abgegeben.
Die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu ist der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt
4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Mit der Aufhebung des Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 911 soll das Nutzungsspektrum über eine museale, kulturelle und waldpädagogischen Nutzung hinaus erweitert werden, damit das denkmalgeschützte „Laderampengebäude“ genutzt und damit vor dem Verfall geschützt werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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58,1 kB
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1 MB
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35,1 kB
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