Kenntnisnahme - FB 56/0033/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Spielhallenkonzept – Prävention und Beratung bei Spielsucht im KonzentrationsbereichRatsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 201/17 vom 13.09.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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02.03.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Aachener Innenstadt befinden sich derzeit an 19 Standorten 28 gewerberechtlich
konzessionierte Spielhallen. Zusätzlich existiert das Spielkasino als staatlich konzessionierte
Spielbank, das keine Spielhalle darstellt. Mit einer Ausnahme (Eilendorf) sind die Spielhallen
insgesamt in der Aachener Innenstadt angesiedelt.
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) hat ein Entwicklungskonzept
erarbeitet, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der
Vergnügungsstätten Spielhallen in den besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten
unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar
in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße.
Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und insbesondere Spielhallen Bestandsschutz
genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, wird in den einzelnen Bebauungsplänen
genau geprüft werden.
Das Spielhallenkonzept wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am
14.09.2016 beschlossen.
Ansprechpartner bei Fragen rund um die Suchtvorbeugung, Beratung, Behandlung und Versorgung
von Suchtkranken in der Stadt Aachen ist die Suchthilfe Aachen, die in Trägerschaft des
Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes steht.
Sie ist eine von 22 landesgeförderten Beratungsstellen Glücksspielsucht, die eng vernetzt mit der
Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW zusammenarbeitet. Die Beratungsstelle
Glücksspielsucht ist integriert in einen der Standorte der Suchthilfe Aachen.
Frau Jelich von der Suchthilfe Aachen wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand von Beratungs- und Präventionsangeboten berichten.
Die Zuständigkeit für die Suchthilfeplanung in der Stadt Aachen liegt bei der StädteRegion Aachen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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88,4 kB
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