Kenntnisnahme - FB 56/0033/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Der Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ im Rat der Stadt Aachen vom 13.09.2016 gilt als erledigt.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Aachener Innenstadt befinden sich derzeit an 19 Standorten 28 gewerberechtlich

konzessionierte Spielhallen. Zusätzlich existiert das Spielkasino als staatlich konzessionierte

Spielbank, das keine Spielhalle darstellt. Mit einer Ausnahme (Eilendorf) sind die Spielhallen

insgesamt in der Aachener Innenstadt angesiedelt.

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) hat ein Entwicklungskonzept

erarbeitet, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der

Vergnügungsstätten Spielhallen in den besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten

unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar

in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße.

Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und insbesondere Spielhallen Bestandsschutz

genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, wird in den einzelnen Bebauungsplänen

genau geprüft werden.

Das Spielhallenkonzept wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am

14.09.2016 beschlossen.

 

Ansprechpartner bei Fragen rund um die Suchtvorbeugung, Beratung, Behandlung und Versorgung

von Suchtkranken in der Stadt Aachen ist die Suchthilfe Aachen, die in Trägerschaft des

Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes steht.

 

Sie ist eine von 22 landesgeförderten Beratungsstellen Glücksspielsucht, die eng vernetzt mit der

Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW  zusammenarbeitet. Die Beratungsstelle

Glücksspielsucht ist integriert in einen der Standorte der Suchthilfe Aachen.

 

Frau Jelich von der Suchthilfe Aachen wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand von Beratungs- und Präventionsangeboten berichten.

 

Die Zuständigkeit für die Suchthilfeplanung in der Stadt Aachen liegt bei der StädteRegion Aachen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...