Entscheidungsvorlage - FB 11/0198/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung des Stellenplans 2017Befristete Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration im Zusammenhang mit dem Präventionsprogramm: Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Frau Winkler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.03.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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27.04.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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03.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum 31.12.2020 befristeten, nach S 12 TVöD SuE (kw 2020) ausgewiesenen Vollzeitstelle für das Präventionsprogramm „ Wegweiser – gemeinsam gegen gewalt- bereiten Salafismus“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Integration (FB 56/600) zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses an den Rat der Stadt Aachen, die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum 31.12.2020 befristeten, nach S 12 TVöD SuE (kw 2020) ausgewiesenen Vollzeitstelle für das Präventionsprogramm „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Integration (FB 56/600) zu beschließen, zur Kenntnis.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum 31.12.2020 befristeten, nach S 12 TVöD SuE (kw 2020) ausgewiesenen Vollzeitstelle für das Präventionsprogramm „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Integration (FB 56/600).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Präventionsprogramm „Wegweiser - gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Ebene geschaffen, um der Radikalisierung von (jungen) Menschen vorzubeugen.
Mit der Installation von Beratungsstellen und der Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 80.000 EUR jährlich zur Finanzierung der Einrichtungen hat das Land 2014 in Bonn, Bochum und Düsseldorf begonnen und das Programm in 2015 in Nordrhein-Westfalen ausgebaut. Weitere Beratungsstellen werden landesweit eingerichtet, so auch in Aachen.
Unter Hinweis auf den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 23.11.2016 wurde der Implementierung der Beratungsstelle „Wegweiser“ zugestimmt und es wurden zwei, nach S 12 TVöD SuE ausgewiesene 0,5-Stellen eingerichtet. Das Auswahlverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass die Beratungstätigkeiten in den Räumen der Nadelfabrik zum 01.03.2017 aufgenommen werden können.
Die konkrete Beratungsarbeit als Kernelement der Aufgabe leistet Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützt Familienangehörige im Umfeld radikalisierter oder zur Radikalisierung bereiter Menschen und eröffnet den Zugang zu entsprechenden Aussteigerprogrammen des Verfassungsschutzes NRW.
Wegen des dringenden Beratungsbedarfs hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung des Präventionsprogrammes erweitert. Zur Finanzierung einer weiteren Vollzeitstelle für Beratungstätigkeiten sowie erhöhten Sachkosten stellt das Land ab dem 01.01.2017 einen zusätzlichen Betrag von 100.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist zwingend die Einrichtung und Besetzung einer weiteren Stelle für Beratungstätigkeiten. Erst dann werden die erhöhten Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) rechnet aufgrund der tendenziell ansteigenden Problematiken im Raum Aachen mit einer regen Inanspruchnahme, so dass die Einrichtung der weiteren Stelle auf Grundlage des in Abstimmung befindlichen Kooperationsvertrages zwischen dem Land NRW und der Stadt Aachen als erforderlich angesehen wird.
Die Erweiterung um eine Vollzeitstelle soll zeitnah nach Eröffnung der Beratungseinrichtung „Wegweiser“ erfolgen, da
a) sich bereits jetzt schon ein dringender Bedarf an Beratung abzeichnet; zwischenzeitlich sind konkrete Fälle bekannt, die eine intensive Betreuung benötigen und
b) mit der Bereitstellung von Personal auch der Zugriff auf das erhöhte Sachmittelbudget erfolgen kann; Mittel, die dringend für die Sensibilisierung und Aufklärung der Multiplikatoren und die entsprechende, im Fokus stehende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich sind. Die Erhöhung des Sachmittelbudgets eröffnet einen größeren Handlungsspielraum als in 2016 eingeplant.
Eine zeitgerechte Anmeldung des zusätzlichen Stellenbedarfs ab 2017 im Rahmen des vorherigen Stelleneinrichtungsverfahren „Wegweiser“ in 2016 konnte nicht erfolgen, da erst mit Verabschiedung des Landeshaushaltes Ende Dezember 2016 für das Jahr 2017 und entsprechenden Informationen des MIK vom 16.01.2017 Planungssicherheit in Bezug auf die vollständige Finanzierung der zusätzlichen Stelle besteht. Auch das vertraglich vereinbarte Verfahren im Rahmen eines Werkvertrages zwischen dem Land und der Stadt, welches ein Auswahlverfahren geeigneter Bewerberinnen und Bewerber vor Vertragsabschluss vorsieht, die Tätigkeit aber erst nach Vertragsabschluss aufgenommen werden darf (Einstellungszusicherung), barg ein zu hohes Risiko ungedeckter Personalkosten.
Vorsorglich wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass aktuell für 2018 und Folgejahre eine weitere Aufstockung des „Wegweiser-Budgets“ auf Landesebene diskutiert wird.
Die Aufgabeninhalte und weiteren Bedingungen für die zusätzliche Förderung werden im Rahmen einer An-passung des o.g. Werkvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Aachen definiert. Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages ergeben sich keine Änderungen. Der Vertrag hat regelmäßig eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum 30.06. des Folgejahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Nach der vergaberechtlichen maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren (Ende 31.12.2020) wird ein neues Vergabeverfahren durchgeführt.
Aufgrund der Laufzeit bis längstens 31.12.2020 ist die Stelle vorsorglich mit einem kw-Vermerk (kw 2020) zu versehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0,00 € | 32.250,00 € | 0,00 € | 193.500,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Personalaufwand | 0,00 € | 32.250,00 € | 0,00 € | 193.500,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Ergebnis | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,00 € | 0,00 € |
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Die Personalkosten werden unmittelbar aus Fördermitteln finanziert. | |||||
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch Zahlung einer jährlichen Pauschale von maximal 80.000 EUR des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierdurch werden die entstehenden Personalkosten für 2 Teilzeitstellen, ausgewiesen nach S 12 TVöD SuE und Sachkosten für die Beratungstätigkeiten „Wegweiser“ vollständig abgegolten.
Das Land erhöht ab 2017 die Finanzierung um 100.000 EUR auf maximal 180.000 EUR jährlich bei Einrichtung einer weiteren Vollzeitstelle und Besetzung.
Für die weitere Vollzeitstelle werden Personalkosten nach S 12 TVöD SuE entsprechend der KGSt-Richtwerte 2016/2017 veranschlagt. Ausgehend von einer Besetzung dieser weiteren Vollzeitstelle ab dem 01.07.2017 steht der Personalaufwand von 32.250 EUR (50% von 64.500 EUR) dem Ertrag von 32.250 EUR zur Finanzierung der Personalkosten gegenüber. Für die Folgejahre wird der Personalaufwand/Ertrag in Höhe von 64.500 EUR jährlich abgebildet.
Die Abbildung der Personalkosten erfolgt über das 4er PSP-Element: 4-050501-908-7.
FB 56 wird die Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 einplanen.
Der Differenzbetrag zwischen der maximalen Förderung und den tatsächlichen Personalkosten wird zur Finanzierung der Sachkosten eingesetzt.