Entscheidungsvorlage - FB 45/0339/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebliche Kinderbetreuung KiTa Johanniterstraße 4a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/201
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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14.03.2017
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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14.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- stimmt der Einrichtung von 7 U3- und 2 ü3-Belegplätzen in den hergerichteten Räumlichkeiten der Johanniterstraße 4a zu.
- beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Vertrag über die Finanzierung einer Betriebskindertagesstättengruppe mit der RWTH Aachen abzuschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa in den städtischen Räumlichkeiten der Johanniterstraße 4a.
Ein Teil dieser Räumlichkeiten wurde seitens der RWTH Aachen zur Betreuung der Kinder von Beschäftigten und Studierenden angemietet. Diese Großtagespflegestelle konnte über den 31.08.2016 hinaus nicht mehr weiter betrieben werden, sodass das seinerzeit bestehende Vertragsverhältnis gekündigt wurde.
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 die Herrichtung der zum 01.09.2016 frei gewordenen Räumlichkeiten für eine zusätzliche Gruppe in der KiTa Johanniterstraße 4a beschlossen (KJA/22/WP.17).
E 26 wurde bereits mit der Durchführung der Herrichtungsmaßnahmen beauftragt.
- Betriebliche Kinderbetreuung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Komponente zur Stärkung des Standortes und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen vor Ort, die unter anderem durch die Möglichkeit einer betriebsnahen Kinderbetreuung unterstützt werden kann.
Die Stadt Aachen hat die Bedeutung dieser Thematik erkannt. Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 15.02.2011 und in der Sitzung des Rats der Stadt Aachen am 02.03.2011 im Rahmen der Vorlage zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/ 2012 und Ausbauplanung U3 u.a. der Beschluss gefasst, den Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung durch flexible Modelle zu forcieren (KJA/10/WP.16 und Rat/17/WP.16).
Die RWTH Aachen sucht als Ersatz für die zum 01.09.2016 weggefallenen Betreuungsplätze und aufgrund ihrer erhöhten Nachfrage nach betrieblicher Kinderbetreuung nach entsprechenden flexiblen und kurzfristig realisierbaren Lösungen und hat ihr Interesse an 7 U3- und 2 ü3-Belegplätzen in den hergerichteten Räumlichkeiten der Johanniterstraße 4a angemeldet.
- Finanzierung
Nach den bestehenden Richtlinien der Stadt Aachen zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung (KJA/12/WP.16 und AAWW/09/WP.16) ist durch die RWTH Aachen ein Eigenanteil in Höhe von ca. 26.800,00 € für 7 U3- (5 x II c (45 Stunden) und 2 x II b (35 Stunden)) und 2 ü3-Belegplätze (2 x I c (45 Stunden)) zu zahlen.
Diesem Betrag werden die Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2017/ 2018 sowie die Ansiedlung der Belegplätze einer städtischen KiTa zugrunde gelegt. Differenzen könnten noch durch eine eventuelle Spitzabrechnung der tatsächlichen Elternbeiträge pro KiTa-Jahr entstehen
- Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund des Bedarfs an weiteren Möglichkeiten zur betrieblichen Kinderbetreuung befürwortet die Verwaltung die Einrichtung von 7 U3- und 2 ü3-Belegplätzen in den hergerichteten Räumlichkeiten der Johanniterstraße 4a für die RWTH Aachen.
Für die KiTa Johanniterstraße 4a liegen - über die um drei U3-Plätze erweiterten Kapazitäten hinaus - drei weitere Reservierungen von U3-Plätzen für Geschwisterkinder vor. Die Verwaltung wird für diese Kinder eine Lösung finden und die Reservierungen berücksichtigen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
1) 4-060101-901-9; 44870000 2) 4-060101-901-9; 53180000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||
Ertrag | 1) -151.600 | -162.800 | -507.700 | -588.100 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand | 2) 37.862.200 | 37.862.200 | 126.091.500 | 126.091.500 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | + 11.200 | + 80.400 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||