Kenntnisnahme - FB 36/0044/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftspläne 2006 für den Aachener Wald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/82
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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28.09.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Forstwirtschaftspläne 2006 für den Aachener Wald
a ) Hauungsplan
Holzart
|
Ei |
Bu / Alh |
Aln |
Ki / Lä |
Fi / Dougl. |
Summe |
Hiebssatz Forsteinr. 2003 |
594 |
2.828 |
235 |
615 |
4.291 |
8.563 |
abgeglichener Hiebssatz 2004 |
552 |
4.741 |
306 |
1.011 |
5.198 |
11.808 |
Planung 2006 |
910 |
3.525 |
- |
655 |
2.390 |
7.480 |
Die im Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2006 vorgesehenen Mengen liegen bei der Eiche über dem abgeglichenen Hiebssatz für das laufende Forstwirtschaftsjahr 2005, da hier die etwas gestiegene Nachfrage ausgenutzt werden soll. Bei den Baumarten Buche, Kiefer und Fichte ist dagegen weniger geplant, als der abgeglichene Hiebssatz zulassen würde. Dies ist bedingt durch das nach wie vor bestehende Problem der Splitterhaltigkeit. Splitterhaltige Buche ist im Grunde nur noch als Energieholz zu entsprechend niedrigen Preisen abzusetzen und auch bei der Fichte und Kiefer ist der Verkauf splitterhaltigen Holzes zu einigermaßen akzeptablen Preisen nach wie vor schwierig. Bei der Fichte wird das Hiebsergebnis des laufenden Forstwirtschaftsjahres höher ausfallen, als geplant, weshalb hier der Ansatz für das Forstwirtschaftsjahr 2006 deutlich unter dem abgeglichenen Hiebssatz liegt.
Für die derzeit geplanten Maßnahmen wird mit Einnahmen in Höhe von 220.000,- € gerechnet.
b ) Kultur- und Wegebauplan
Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sollen im Stadtwald keine künstlichen Verjüngungsmaßnahmen durchgeführt, sondern stattdessen durch entsprechende Hiebsmaßnahmen die natürliche Verjüngung gefördert werden. Da in den Anpflanzungen der letzten Jahre auch keine Nachbesserungen erforderlich sind, liegt der Schwerpunkt des Kultur- und Wegebauplans bei den Pflegemaßnahmen. Auf ca. 15 ha ist das Freischneiden von Farn und sonstigen verdämmenden Wildkräutern erforderlich und auf ca. 17 ha die Mischwuchsregulierung in Naturverjüngungen bzw. jungen Laubholzbeständen.
Im Kap. “Wege, Entwässerung, Erholungsanlagen” sind Unterhaltungsmaßnahmen an Wegen und Erholungseinrichtungen vorgesehen, die zur Vermeidung größerer Schäden oder zum Erhalt der Verkehrssicherheit erforderlich sind.
Die Kosten für die geplanten Arbeiten werden bei insgesamt 40.230,- € liegen, davon 34.230,- € Löhne einschl. Lohnnebenkosten und 6.000,- € Fremdkosten.