Entscheidungsvorlage - FB 68/0104/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Im Gillesbachtal, VerkehrsberuhigungAntrag der Fraktion GRÜNE in der Bezirksvertretung Aachen- Mitte vom 26.04.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.09.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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28.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach der heutige Zustand in der Straße Im Gillesbachtal beibehalten werden soll und im Branderhofer Weg im Abschnitt zwischen Friedrich Ebert Allee und Im Gillesbachtal zwei Ausweichstellen für den Gegenverkehr geschaffen werden, um die Leistungsfähigkeit der Alternativroute zu erhöhen, und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen- Mitte die Ausführungen der Verwaltung ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach der heutige Zustand in der Straße Im Gillesbachtal beibehalten werden soll und im Branderhofer Weg im Abschnitt zwischen Friedrich Ebert Allee und Im Gillesbachtal zwei Ausweichstellen für den Gegenverkehr geschaffen werden, um die Leistungsfähigkeit der Alternativroute zu erhöhen. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte hatte sich zuletzt in ihrer Sitzung am 31.01.2002 mit der Straße Im Gillesbachtal beschäftigt und eine Beibehaltung der Parkordnung entsprechend dem mehrheitlichen Wunsch der Anwohner beschlossen. Dieser Entscheidung war eine schriftliche Anhörung aller Anwohner der Straße vorausgegangen. Die Bezirksvertretung hatte bereits in der Sitzung am 04.04.2001 (mehrheitlich bei drei Gegenstimmen) beschlossen, die Einbahnregelung wieder aufzuheben.
Die Verwaltung hat sich in Abstimmung mit der Polizei immer gegen eine Einbahnregelung ausgesprochen, weil bei Zweirichtungsverkehr in der engen Straße nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden kann.
Zu den einzelnen Punkten der Begründung des Antrages der Fraktion GRÜNE Bezirksvertretung in der Stadt Aachen wird wie folgt Stellung genommen:
1. Die Straße Im Gillesbachtal ist Bestandteil einer relativ großen Tempo- 30 Zone und verbindet den Branderhofer Weg mit der Friedrich Ebert Allee. Naturgemäß gibt es in der Zone Quell- und Zielverkehre, die andere Straßen mitbenutzen müssen. Beispielsweise liegt der Campingplatz in der selben Tempo 30- Zone. Es handelt sich daher auch nicht um Durchgangsverkehre, die auf Hauptverkehrsstraßen verlagert werden können.
2. Der Parkdruck hat sich in diesem Teil Burtscheids in den vergangenen Jahren erhöht, so dass zwischenzeitlich an Werktagen der Branderhofer Weg im Abschnitt zwischen Haus 6 bzw. Einmündung der Nebenfahrbahn zu Am Höfling und Im Gillesbachtal durchgehend einseitig beparkt wird. Die Restfahrbahnbreite beträt dann nur ca. 4,1m, was selbst den Zweirichtungsverkehr mit PKW erheblich beeinträchtigt.
Da die ASEAG den Branderhofer Weg mit Linienverkehr befährt, ergeben sich oft Zeitverzögerungen für die Busse. Es ist daher erforderlich, im genannten Straßenabschnitt zwei Ausweichstellen mit Haltverboten einzurichten. In Absprache mit der ASEAG werden die Bereiche zwischen Weingartsberg und Nebenfahrbahneinmündung sowie gegenüber der Einmündung Im Gillesbachtal, wo sich auch die Haltestelle befindet, mit einer Parkbeschränkung beschildert. Weil der Branderhofer Weg eine Alternativroute zur Straße Im Gillesbachtal darstellt, führt eine verbesserte Leistungsfähigkeit des Branderhofer Weges zu einer Entlastung des Gillesbachtales.
3. Die Straße Im Gillesbachtal ist nur im Abschnitt zwischen Schule und Branderhofer Weg relativ übersichtlich aber eng. Zwischen Schule und Friedrich Ebert Alle ist die Straße unübersichtlich, so dass in der Praxis im Begegnungsverkehr sehr langsam gefahren wird.
4. Einige Eltern bringen die Schüler bis unmittelbar zur Realschule und holen sie dort auch wieder ab, obwohl der Parkraum dort knapp ist und daher teilweise der sehr breite Gehwegbereich mitgenutzt wird. Eine konkrete Gefährdung der anderen Schüler lässt sich davon aber nicht ableiten, da wegen der Aufhebung des Radweges in der Tempo 30 Zone die Gehwegflächen breit sind. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung kann gezielt gegen Ordnungswidrigkeiten eingeschritten werden.
5. In allen Straßen ist das Verkehrsaufkommen zu den Hauptverkehrszeiten höher als in den Abend- und Nachtstunden. Daraus lässt sich kein gezielter Handlungsbedarf für die Straße Im Gillesbachtal ableiten.
6. Die Parkordnung ließe sich im Straßenabschnitt zwischen Schule und Branderhofer Weg ändern, obwohl die Anlieger schon seit Jahrzehnten ihre Fahrzeuge auf der bebauten Straßenseite abstellen. Da sich bei der o.a. Befragung die meisten Anwohner gegen eine Änderung der Parkordnung ausgesprochen haben, schlägt die Verwaltung vor, an der Beschlusslage bzw. an der heutigen Parkordnung festzuhalten, zumal jede Änderung mit Kosten verbunden wäre.
Eine Sperrung der Straße Im Gillesbachtal mit Freigabe für Anlieger und Radfahrer kann nicht empfohlen werden, weil es sich um einen Teil einer Tempo 30- Zone handelt und eine gezielte Verlagerung auf andere Straßen in der gleichen Zone (z.B.: Branderhofer Weg und Forster Weg) nicht zu begründen ist. Insbesondere der Branderhofer Weg ist eine alternative Wegeverbindung aus der Tempo 30 Zone in das Hauptverkehrsstraßennetz. Eine verbesserte Leistungsfähigkeit dieses Straßenabschnittes nach Einrichtung der Ausweichstellen wirkt sich indirekt auf die Straße Im Gillesbachtal aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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