Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 52/0062/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung von Ascheplätzen in Kunstrasen im Jahr 2017- Sportplatzanlage Hander Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; E 18 - Aachener Stadtbetrieb; E 26 - Gebäudemanagement; Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.03.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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29.03.2017
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.04.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er spricht sich dafür aus, dass das Tennenspielfeld auf der Sportplatzanlage Hander Weg im Jahr 2017 in Kunstrasen umgewandelt und gleichzeitig die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert wird.
Dabei wird vorausgesetzt, dass der Verein VfJ 1919 Laurensberg e. V. als hauptnutzender Sportverein dieser Sportanlage sich mit einem Drittel, maximal 100.000,00 €, an den Baukosten beteiligt. Bauherr für die Maßnahme soll die Stadt Aachen sein. Die Verwaltung wird beauftragt alle Voraussetzungen zu schaffen, dass die o. a. Maßnahme baldmöglichst vorbehaltlich der Bereitstellung und Freigabe der finanziellen Mittel umgesetzt wird. Außerdem wird sie beauftragt mit dem Verein eine entsprechende Regelung hinsichtlich der finanziellen Beteiligung an der Maßnahme zu treffen.
Der Sportausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss für diese Maßnahme vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 zu fassen.
2. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie spricht sich vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 und der Bereitstellung sowie Freigabe der erforderlichen Mittel für die Umwandlung des Tennenspielfeldes Hander Weg in Kunstrasen und die Erneuerung der dortigen Trainingsbeleuchtungsanlage aus. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Positionen.
3. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorgesehenen Umwandlung des Fußballspielfeldes von Tenne in Kunstrasen und die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportplatzanlage Hander Weg zur Kenntnis. Er fasst den Baubeschluss für diese Maßnahme vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 und der Bereitstellung sowie Freigabe der erforderlichen finanziellen Mittel. Die Bereitstellung der Finanzmittel erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Positionen.
In Vertretung
(Schwier)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2016 einstimmig dafür ausgesprochen, dass vorbehaltlich der Bereitstellung und Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2017 der Tennenplatz der Sportplatzanlage Hander Weg in Kunstrasen umgewandelt werden soll.
Die Verwaltung wurde beauftragt ein Bodengutachten in Auftrag zu geben, darauf aufbauende Kostenschätzungen und Planungen zu erstellen und diese im Sportausschuss vorzustellen.
Den durch den Fachbereich Umwelt erstellten Planungen und Kostenschätzungen liegen die Ergebnisse des eingeholten Bodengutachtens zugrunde.
Bei der Planung zur Umwandlung des Tennenspielfeldes Hander Weg in Kunstrasen wurde Folgendes berücksichtigt:
Unter Beachtung der derzeit gültigen Sicherheitsabstände erhält das Spielfeld eine Größe von 60 x 88 m (netto). Die Sportplatzdrainage wird erneuert. Der Kunstrasenplatz erhält einen befestigten Umgangsweg mit 2 Ausbuchtungen zur Unterbringung von Spielerunterständen und mobilen Fußballtoren. Dadurch ist die Möglichkeit des Befahrens mit Fahrzeugen für Pflegearbeiten im Bereich des Sportplatzes sowie für Reparaturarbeiten an der Trainingsbeleuchtungsanlage gegeben.
An beiden Längsseiten des Spielfeldes werden Zuschauerbarrieren errichtet. Darüber hinaus sind Ballfangzäune bzw. Einfriedungen berücksichtigt, durch die sichergestellt wird, dass der Kunstrasenplatz nicht offen für jeden zugänglich ist.
Eine Überprüfung der vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlage durch das Gebäudemanagement hat ergeben, dass sie sowohl aufgrund des Zustandes, des Alters und auch der nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Lichttechnik (Lichtfarbe und Lichtintensität) erneuerungsbedürftig ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der umfangreichen Tiefbauarbeiten bei der Umgestaltung des Spielfeldes jetzt entsprechende Synergieeffekte genutzt werden können.
Im Rahmen der Errichtung einer neuen 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (6 Maste á 16 m und 8 Scheinwerfer á 2 kW) mit insgesamt 80 Lux wird auch der Energieverteilungsschrank bedarfsgerecht umgesetzt. Ebenfalls erfolgt in diesem Zusammenhang die erforderliche Erweiterung der Erdungsanlage (Blitzschutzpotentialausgleich) für die neuen Ballfangzäune.
Die Planung ist mit dem VfJ 1919 Laurensberg e. V. sowie dem Aachener Stadtbetreib abgestimmt worden.
Die Kosten für die Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasen auf der Sportplatzanlage Hander Weg werden auf rd. 500.000 € und für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage einschließlich der Erdarbeiten auf rd. 87.000 € geschätzt.
Die entsprechenden finanziellen Mittel für den Kunstrasen sind im Investitionsplan für das Jahr 2017 beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-1, Finanzposition 78310000 veranschlagt. Die Einzahlung des Eigenanteils ist bei demselben PSP-Element und der Finanzposition 68820000 eingeplant.
Für die Trainingsbeleuchtungsanlage sind für 2017 beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2, Sachkonto 78310000 Mittel in Höhe von 87.000 € veranschlagt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||
Einzahlungen | 100.000 € | 100.000 € | 100.000 € | 100.000 € | 0 | 0 | |||||
Auszahlungen | 587.000 € | 686.175,35 € * | 767.000 € | 767.000 € | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | - 487.000 € | - 586.175,35 € | - 667.000 € | - 667.000 € | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 99.175,35 € | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
* Darin enthalten sind Mittel aus der Ermächtigungsübertragung von 2016 nach 2017 bei dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-1 „ Umwandlung von Sportplatzen in Kunstrasenplätze“ in Höhe von 99.175,35 €
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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32,9 kB
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