Entscheidungsvorlage - FB 32/0010/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Bikes für das Ordnungsamt; Ratsantrag der Grünen v. 9.5.2016 – Nr. 168Ratsantrag der Piraten-Fraktion v. 28.11.2016 – Nr. 226/17
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- Fröhlke, Detlev
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.03.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Zusammengefasst zielen beide Anträge übereinstimmend darauf ab, die Aachener Fahrradwege verstärkt und insbesondere durch spezielle E-Bike-Streifen (Antrag GRÜNE-Fraktion) zu überprüfen und sich falsch verhaltende Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sanktionieren.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten, sind bei dieser Thematik immer folgende Punkte zu beachten:
• Fahrräder und E-Bikes sind witterungsabhängig und insbesondere in den Wintermonaten nur sehr bedingt einsatzbereit.
• Das Unfallrisiko für die Überwachungskräfte steigt deutlich
• Am 18.11. und am 22.11.2016 sind jeweils zwei Politessen, die im e-Smart Bushaltestellen und Busspuren kontrolliert haben, bedroht bzw. angegriffen worden. In einem Fall wurde das Fahrzeug beschädigt. Eine Mitarbeiterin, die in beiden Fällen dabei war, ist erst seit kurzem wieder dienstfähig und befindet sich immer noch in psychologischer Behandlung.
• Im Einzeleinsatz und dann noch offen auf dem E-Bike ist die Gefährdungssituation ungleich größer.
• Aufgrund der vorhandenen Arbeitsverträge kann niemand gezwungen werden, seinen Dienst auf einem Fahrrad zu verrichten
• Durch Tragen von Helmen, die zwar rechtlich (noch) nicht vorgeschrieben sind, aber dienstlich und aus einer Vorbildfunktion heraus gefordert werden müssten, gestaltet sich eine Kommunikation mit den übrigen Verkehrsteilnehmern, ordnungswidrig Parkenden u.a. eher schwierig
• Für die E-Bikes müssten sichere Unterstellplätze mit Ladestationen geschaffen werden
• Die E-Bikes müssen entsprechend versichert werden
• Aufgrund der körperlichen Tätigkeit müssen den Beschäftigten entsprechende Zeiten zum Duschen eingeräumt werden.
• Den Beschäftigten kann nicht ohne Weiteres die Pflege auferlegt werden. Hier wären entsprechende ergänzende Regelungen zu treffen
Neben diesen allgemeinen Aspekten ist zu erwarten, dass die Einnahmen je Überwachungskraft deutlich unter den Einnahmen einer „normalen“ Überwachungskraft liegen werden, da die räumlichen und zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Verwarnungen in der Regel größer sind, da das Fahrrad-Streckennetz in den letzten Jahren in Aachen größer geworden ist.
Unkalkulierbar ist natürlich in besonderem Maße die Beeinträchtigung durch die jeweiligen Witterungsverhältnisse durch Regen oder im Winter.
Von daher ist eine halbwegs realistische Einnahmeprognose nicht wirklich möglich.
Bis zum Jahr 2012 hatte das Ordnungsamt Aachen eine Dame als „Fahrradstreife" im Einsatz. Dieser seinerzeit eher symbolhafte als wirtschaftlich ertragreiche Einsatz wurde mit dem Ausscheiden der Mitarbeiterin, deren persönliche Neigung mit den Anforderungen des Fahrradeinsatzes übereinstimmte, eingestellt.
Eine Kontrolle ist aber immer eine Momentaufnahme, die sich in kürzester Zeit verändern kann. Wenn eine „E-Bike-Streife“ einen Radweg abfährt und dabei keine Feststellungen hat, bedeutet dies nicht, dass der Radweg fünf Minuten später immer noch frei befahrbar ist. Sollten einzelne Fahrzeuge verwarnt oder nach rechtlicher Bewertung u. U. sogar abgeschleppt werden, ist es trotzdem möglich, dass in kürzester Zeit an gleicher Stelle wieder ein Falschparker steht.
Dies wird umso deutlicher, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es in Aachen ca. 330 Kilometer ausgewiesene Radwege (inkl. Schutzstreifen) gibt.
Auch wenn es nicht das vordergründige Ziel einer Ordnungsbehörde ist, wirtschaftlich oder gar rentabel zu arbeiten, so ist es doch schon seit längerem ein wichtiges Anliegen des FB 32, die Ausgabenseite und damit den Aufwand für die Bürgerschaft zu minimieren.
Es muss aber bewusst sein, dass der Einsatz von E-Bikes unwirtschaftlich sein wird.
Bei Abwägung aller Aspekte erscheint es zur Zeit aus Fürsorgegründen nicht möglich, die Mitarbeiter/innen – dazu noch alleine - einem derartigen Gefährdungsrisiko auszusetzen.
Es wird daher verstärkt die Überwachung des Parkens in zweiter Reihe und der Fahrradwege sowohl in gezielten Sonderaktionen als auch in den besonders betroffenen Bereichen kontinuierlicher angestrebt.
In Vertretung
(Wingenfeld)
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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775,9 kB
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