Kenntnisnahme - FB 36/0160/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Antrag 37 / WP 17 gilt als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brand hat mit dem Antrag 37 / WP 17 die Verwaltung beauftragt, geeignete Flächen in Brand aufzuzeigen, auf denen 'Blumenwiesen' angelegt und Frühjahrsblüher eingebracht werden können. In diesem Zusammenhang wird auf bereits bestehende Beispiele im Stadtgebiet verwiesen.

 

Tatsächlich wurden in öffentlichen Grünflächen Aachens auf geeigneten Standorten vermehrt Einsaaten mit Blumen- und Kräutermischungen angelegt. Dazu gehören beispielsweise der Mittelstreifen der Roermonder Straße, der Kreisverkehr Goethestraße, der Einmündungsbereich Weberstraße / Boxgraben oder Randflächen in der Grün- und Spielanlage Breitbenden. Auch im Gewerbepark Brand gibt es Wege begleitende Blühstreifen, im Zuge der Neugestaltung des Brander Marktplatzes wurden Frühjahrsblüher gepflanzt.

 

Gewerbepark Brand

 

Kreisverkehr Goethestraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frankenberger Park

 

Zu den Vorteilen solcher Blumen- und Kräuterwiesen gehören die größere Artenvielfalt, das zusätzliche Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten, das vor allem zur Blütezeit attraktive Erscheinungsbild und der geringere Pflegeaufwand.

 

Für das Anlegen dieser Flächen müssen jedoch einige Rahmenbedingungen erfüllt sein und beachtet werden:

 

  • Damit die etwa 50 bis 100 cm hohen Pflanzen sich entwickeln können und nicht umgeknickt werden, sollten die Wiesen möglichst nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Nutzung mit Hunden.
  • Die meisten Blumen- und Kräutereinsaaten benötigen einen sonnigen Standort, Bereiche mit dichtem Altbaum-Bestand sind daher ungeeignet.
  • Für eine effiziente Pflege, vor allem im Straßenraum, sind möglichst großflächige und zusammenhängende Wiesenstreifen erforderlich. Einzelne Baumscheiben sind aus diesem Grund meist nicht geeignet, diese unterliegen oft auch einem hohen Nutzungsdruck.
  • Das Erscheinungsbild der Blumenwiesen ist am attraktivsten in der Blühphase von Mai bis Juni. Im Anschluss geht die Blüte teilweise stark zurück, die Pflanzen werden jedoch erst nach der Samenreife im Spätsommer abgemäht. Daher können die Flächen in dieser Zeit etwas unansehnlicher wirken.
  • Damit die Einsaaten anwachsen können, ist auf vorhandenen Grünflächen eine entsprechende Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört das Entfernen der Grasnarbe und gegebenenfalls auch von Gehölzresten. Das Saatbeet muss frei von problematischen Wurzelunkräutern wie Quecke, Distel oder Winde sein. Da viele Saatgut-Mischungen nährstoffarme Böden benötigen und andernfalls konkurrenzstarke Gräser die eingebrachten Blumen und Kräuter wieder verdrängen würden, muss in der obersten Bodenschicht oft auch ein Substrataustausch vorgenommen werden.

 

Unter Berücksichtigung der oben genannten Standortbedingungen sind die nachfolgenden Flächen in Brand grundsätzlich für die Anlage von Blumenwiesen und auch zum Einbringen von Frühjahrsblühern geeignet:

 

  • Nordstraße, insbesondere der Kreuzungsbereich zur Debeystraße
  • Rombachstraße und abschnittsweise Vennbahn in diesem Bereich
  • Brander Friedhof (Frühjahrsblüher)
  • Randbereiche im süd-westlichen Teil der Parkanlage Eschenallee
  • Eberichhofstraße
  • Kreuzungsbereich von Eberichhofstraße und Eilendorfer Straße (Frühjahrsblüher)

 

Für die Maßnahmen sind derzeit keine gesonderten Haushaltsmittel vorhanden. Die Umsetzung kann daher nur fortlaufend und im Rahmen der für allgemeine Grüngestaltung und -pflege gegebenen Ressourcen erfolgen. Eine Unterstützung durch bezirkliche Mittel wäre beispielsweise für eine öffentliche Pflanzaktion in Kooperation mit Brander Schulen und Kindertagesstätten hilfreich.

 

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die Anlage von Blühwiesen in vorhandenen Grünflächen erfolgt fortlaufend im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen. Voraussetzung ist die Kosten-Neutralität zwischen dem Aufwand für die bisherige Pflege und dem Aufwand für die Umgestaltung sowie die künftige Pflege.

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Anlagen

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