Entscheidungsvorlage - FB 61/0649/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss der Hochbauarbeiten im Bereich Rödgener Straße / Suttnerstraße ein erneutes Geschwindigkeitsprofil zu erstellen und bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu prüfen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 09.03.2016 berichtete ein Anwohner über die Verkehrssituation in der Rödgener Straße und das Ziel verschiedener Anwohner, den Durchgangsverkehr zu vermindern und eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Die Bezirksvertretung hatte daraufhin zugesagt, dass die Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten in der Rödgener Straße durch die Fachverwaltung erfasst und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Verkehrserhebung wurden am 07.09.2016 der Bezirksvertretung vorgestellt. Aufgrund des hohen festgestellten Geschwindigkeitsniveaus wurde die Fachverwaltung beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, welche verkehrslenkenden Maßnahmen kostengünstig zur Verkehrsberuhigung in der Rödgener Straße umsetzbar sind.

 

2. Analyse und Planung

Vom 16.06.2016 bis 20.06.2016 wurde in etwa auf Höhe der Hausnummer 105 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Über diesen Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 39 km/h (37 km/h in Richtung Zehnthofweg und 41 km/h in Richtung Brückstraße). Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 94 km/h (in Richtung Zehnthofweg). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85% aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 48 km/h (45 km/h in Richtung Zehnthofweg und 51 km/h in Richtung Brückstraße). Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h betrug 40,5% (33,2 % in Richtung Zehnthofweg und 48,7% in Richtung Brückstraße). Die Prozentangabe ordnet die Straße in eine Kategorie, bei der in der Regel Beobachtungen/Messungen mit Ahndungen (25 bis 40 %) bzw. Überprüfung baulicher Maßnahmen (über 40 %) erforderlich sind. Im Vergleich mit anderen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen des Stadtgebiets ist das Geschwindigkeitsniveau der Rödgener Straße als hoch einzustufen.

 

Die Ausbildung der Straße zu einer Sackgasse oder andere Durchfahrtsbeschränkungen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs sind aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da diese gegebenenfalls sogar zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen können.

 

Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung sind entweder markierungs- und beschilderungstechnische Lösungen oder bauliche Maßnahmen. Fahrdynamisch ausgebildete bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung sind Teilaufpflasterungen, Plateauaufpflasterungen oder Fahrgassenversätze und in der Regel mit höheren Investitionskosten verbunden. Eine kostengünstige Alternative zur Herstellung von Fahrgassenversätzen ist alternierendes Parken (wechselseitiges Fahrbahnrandparken) mittels Beschilderung.

 

In der Rödgener Straße ist der Einsatz von alternierendem Parken nicht möglich. Zum einen ist Fahrbahnrandparken nur in den Bereichen möglich, in denen weder Parkbuchten noch Grundstückszufahrten in den Nebenanlagen vorhanden sind:

-          Im westlichen Abschnitt der Rödgener Straße befinden sich auf der Seite der geraden Hausnummern häufig eng beieinander liegende Grundstückszufahrten (vor Hausnummern 194 bis 206) oder eine Parkbucht (vor Hausnummer 182).

-          Auf dem Flurstück 975, das an die Rödgener Straße und Suttnerstraße grenzt, wird demnächst eine Wohnanlage mit 39 Wohneinheiten und Tiefgarage errichtet. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde vereinbart, dass der Antragsteller an der Rödgener Straße eine Parkbucht mit 6 Parkständen anlegt, um die Nachfrage für zukünftige Besucher zu erfüllen. Der Antrag auf Baubeginn wurde bereits gestellt.

-          Im weiteren Verlauf der Rödgener Straße bis zur Einmündung Brückstraße ist fast durchgehend einseitig eine Längsparkbucht vorhanden und damit kein alternierendes Fahrbahnrandparken möglich.

Zum anderen reicht in den übrigen Bereichen der Rödgener Straße die Fahrbahnbreite nicht aus, um unter Einhaltung der Richtlinien alternierendes Parken einzusetzen. Beim Fahrbahnrandparken muss von den Verkehrsteilnehmern die StVO beachtet werden, d.h. es dürfen dort nur Fahrzeuge abgestellt werden, wenn ein Vorbeifahren anderer Fahrzeuge möglich ist. Um die Forderung der einschlägigen Richtlinien zu erfüllen, muss neben dem 2,00 m breiten Fahrbahnrandparken eine mindestens 2,95 m breite Fahrgasse für die Vorbeifahrt eines Lastkraftwagens verbleiben. Die Fahrbahn der Rödgener Straße ist in der Regel nur etwa 4,70 m und damit nicht ausreichend breit. Das Parken am Fahrbahnrand kann im Falle der Rödgener Straße zwar geduldet, aber nicht durch eine entsprechende Beschilderung legalisiert werden. Die vorhandene Haltverbotsbeschilderung in der Rödgener Straße wurde lediglich zur Verdeutlichung der rettungstechnisch notwendigen Feuerwehraufstellflächen aufgestellt.

 

3. Fazit und Empfehlung

Alternierendes Parken in der Rödgener Straße, als kostengünstige und fahrdynamisch wirksame Maßnahme zur Verkehrsberuhigung, ist wegen der aufgeführten Gründe nicht möglich.

 

Im Bereich der zukünftigen Wohnanlage Rödgener Straße / Suttnerstraße können sich zusätzliche Fahrzeugbewegungen günstig auf die gefahrenen Geschwindigkeiten auswirken und das Geschwindigkeitsniveau senken. Die Verwaltung empfiehlt daher, nach Umsetzung der neuen geplanten Bebauung erneut ein Geschwindigkeitsprofil erstellen. Auf dieser Grundlage kann dann ggf. über kostenintensivere bauliche Maßnahmen nachgedacht werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

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Deckung ist gegeben

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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