Entscheidungsvorlage - FB 61/0656/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, die jeweils ca. 5,50 Meter breiten niveaugleich ausgebauten Fahrwege im Neubaugebiet Breitbenden jeweils nach ihrer baulichen Fertigstellung als verkehrsberuhigte Bereiche nach Verkehrszeichen 325 StVO auszuschildern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Neubaugebiet Breitbenden werden die Wohnsammelstraßen Hubert-Spickernagel-Straße und

Franz-Delheid-Straße nach dem Separationsprinzip (asphaltierte Fahrbahn mit begleitenden Hochbord-Gehwegen und baulich angelegten einseitigen Parkständen) hergestellt. Die davon abgehenden Wohnwege sind entweder nur 2,50 Meter breit und dem Fußgängerverkehr vorbehalten oder ca. 5,50 Meter breit und als Fahrwege zu den Grundstücken und Garagen geplant. Die einzelnen Stichstraßen werden jeweils endgültig hergestellt, sobald ca. 80 % der anliegenden Wohnbebauung fertiggestellt ist. Aktuell sind die Reutersgasse, die Maargasse und der Maarwinkel endgültig ausgebaut.

 

Grundsätzlich erfüllen die fertiggestellten Wohnstraßen die gestalterischen Voraussetzungen für die Ausschilderung als verkehrsberuhigte Bereiche nach Zeichen 325 StVO. Die zu erkennende beidseitige lückenlose Nutzung der angrenzenden Grundstücke mit PKW-Stellplätzen oder Garagen durch die Anwohner lässt bis auf je zwei Pflanzfelder pro Straße vermutlich keine weiteren Freiflächen für die Markierung von öffentlichen Parkplätzen zu. Da in verkehrsberuhigten Bereichen aber nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden darf, bedeutet dies, dass über die privaten Stellflächen hinaus im Wohngebiet Breitbenden wahrscheinlich nur die geplanten Parkstände an den asphaltierten Haupterschließungsstraßen für Besucherverkehre oder Zweitwagen der Anwohner zur Verfügung stehen werden. Auch weitere bauliche Einengungen zur Unterstützung der Aufenthaltsfunktion in den Wohnwegen lässt die zu erwartende Anlegung von Garagen und Stellplätzen vermutlich nicht zu.

 

Eine Ausschilderung der niveaugleich gepflasterten Wohnwege mit Zeichen 325 / 326 StVO wird jeweils erst nach baulicher Fertigstellung erfolgen, da vorher der Baustellenverkehr zu den noch entstehenden Häusern und die Tiefbauarbeiten bei der Herstellung der jeweiligen Wohnstraße ein sorgloses Spielen der Kinder im öffentlichen Verkehrsraum aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vertretbar machen. Die Straßenbauabteilung wird die bereits fertiggestellten Wohnstraßen zeitnah entsprechend mit Zeichen 325 StVO „verkehrsberuhigter Bereich“ ausschildern lassen und bei zukünftig endgültig fertiggestellten Stichstraßen entsprechende Beschilderungen unmittelbar zeitgleich aufstellen lassen.

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Anlagen

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