Entscheidungsvorlage - FB 61/0657/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung und die Vorschläge zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis. Der Rat der Stadt bestätigt seinen Beschluss vom 29.06.2016 sowie die Vorschläge zum weiteren Vorgehen als Grundlage für die weiteren Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln und dem Projektträger.

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung und den Beschluss des Rates der Stadt Aachen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die umfangreichen Antragsunterlagen des Raumordnungsverfahrens wurden 2016 von der Verwaltung geprüft und eine differenzierte Stellungnahme zur Beratung erarbeitet. Nach abschließender Beratung im Rat der Stadt Aachen am 29.06.2016 wurde diese fristgerecht an die Bezirksregierung Köln übermittelt.

 

Die  Stadt Aachen fordert darin, vor dem Hintergrund der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die „raumordnerische Beurteilung“ zur Mitteleuropäischen Transversale aus 2008 als  Alternativtrasse entlang der BAB A44 zwischen Brand und Forst zu berücksichtigen und intensiv darauf hinzuwirken, dass diese Trassenführung auch für Zeelink I genutzt werden kann.

 

Am 04.11.2016 hat bei der Bezirksregierung Köln der im Rahmen des Raumordnungsverfahrens vorgesehene Erörterungstermin stattgefunden. Der Erörterungstermin gab den Verfahrensbeteiligten und dem Antragsteller die Möglichkeit Ihre Positionen zu erläutern. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Open Grid zwar am ihrem Vorzugskorridor festhält, sich aber bemühen wird, die von der Stadt Aachen geforderte Variante entlang der A 44 technisch zu ermöglichen.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Aachen das Versorgungsbedürfnis zwar anerkannt, aber deutlich gemacht, dass die Erwiderungen des Vorhabenträgers auf die Stellungnahme der Stadt Aachen nicht akzeptiert werden und sie daher ihre Bedenken gegen den Vorzugskorridor und den Variantenkorridor aufrechterhält und auf der Variante entlang der A 44 besteht.

 

Zur Bedeutung der "raumordnerischen Beurteilung" erläuterte die Bezirksregierung, dass diese nach Abschluss des Verfahrens die Qualität eines landesplanerischen Grundsatzes hat. Damit ist sie nicht verbindlich wie ein landesplanerisches Ziel, sondern unterliegt der Abwägung im späteren Planfeststellungsverfahren. Damit können sich bei der Trassenführung im späteren Planfeststellungsverfahren Abweichungen vom Raumordnungskorridor ergeben, wenn dies fundiert begründet wird.

 

Vor dem Hintergrund des engen Zeitplanes für die Umsetzung des Fernleitungsprojektes hat, trotz ausstehender Entscheidung der Bezirksregierung, am 25.01.2017 bei der Stadtverwaltung Aachen eine Besprechung mit dem Betreiber Open Grid stattgefunden. Zu Ihrer Information sind  als Anlage1 Auszüge der vorgestellten Unterlagen beigefügt, aus der ein Trassenverlauf in Parallelführung zur A 44 ersichtlich ist.

 

Die Open Grid bestätigte ihr Bestreben, die von der Stadt Aachen geforderte Variante entlang der A44 weiter zu prüfen um diese technisch zu ermöglichen. Die Ernsthaftigkeit dieser Aussage wird dadurch gestützt, dass Gegenstand der Besprechung alleinig die durchgeplante Variante entlang der A44 war. Angesichts einiger Herausforderungen bat Open Grid um Unterstützung bei der Umsetzung.

 

Nach aktuellen Kenntnissen verfolgt Open Grid derzeit beide Möglichkeiten (Trassenführung parallel A 44 sowie Vorzugskorridor) zeitgleich und prüft deren technische Realisierbarkeit und die Kosten. Noch steht nicht fest, mit welcher dieser Möglichkeiten das Planfeststellungsverfahren beantragt wird.

 

Die Antragsunterlagen für die Planfeststellung wird Open Grid fertigstellen und bei der Bezirksregierung Köln, als zuständige Planfeststellungsbehörde für den Abschnitt Aachen, einreichen. Voraussichtlich  im September/Oktober 2017 findet dann die Offenlage der Planunterlagen statt. Nach deren Auswertung ist der Erörterungstermin für März 2018 angedacht, so dass mit dem Planfeststellungsbeschluss im September 2018 zu rechnen ist.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (außerhalb des Planfeststellungsverfahrens) plant Open Grid weitere "Dialogmärkte". Für Aachen ist ein solcher für den 20. März angedacht.

 

Mit Schreiben vom 20.02.2017 teilt die Bezirksregierung die Entscheidung im Raumordnungsverfahren und die abschließende "raumordnerische Beurteilung" mit. Demnach wird die von der Stadt Aachen geforderte „Variante A44“ nicht favorisiert, sondern der Vorzugskorridor südlich des Stadtteils Brand wird als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens festgestellt (Anlage 2).

 

Die Bezirksregierung ist damit den im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Bedenken der Stadt Aachen nicht nur nicht gefolgt, sondern hat ihre kritische Haltung umfänglich dargelegt. Außerdem ist die aus Aachener Sicht positive Beurteilung der raumordnerischen Abstimmung der Variante A 44 nach derzeitigem Stand spätestens ab 2019 unwirksam. Insofern ist intensiv zu beratschlagen welche Schritte unternommen werden können, doch die geforderte „Variante A 44“ zu realisieren.

 

Am 09.03.2017 hat die Verwaltung den Planungsausschuss über die aktuelle Entwicklung Informiert. Der Planungsausschuss hat hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 16.06.2016 und beauftragt die Verwaltung erneut gegenüber der Bezirksregierung und der Open Grid die ablehnende Haltung der Stadt Aachen gegenüber der Führung der Gasfernleitung Zeelink I über die Vorzugsvariante deutlich zu machen.

Der Ausschuss fordert die Verwaltung darüber hinaus auf, in der Ratssitzung am 22.03.2017 den aktuellen Sachstand und konkrete Vorschläge für  das weitere Vorgehen in der Sache darzustellen.“

 

Der Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise wird derzeit erarbeitet und mündlich in der Sitzung vorgestellt.

 

Zwischenzeitlich liegen zu dieser Thematik folgende Anträge vor, die als Anlage beigefügt sind:

- Antrag der Grünen-Fraktion zur Tagesordnung des Rates am 23.03.2017

- Antrag der SPD-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Eilendorf am 29.03.2017

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Anlagen

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