Entscheidungsvorlage - BA 3/0089/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

    Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt (vorbehaltlich der Zustimmung der Kämmerin) eine

    Teilverwendung der Mittel 2017
   Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (PSP Element 1-011903-300-8, Kostenart
    53180000) wie folgt:

   
    Grundzuschuss an die im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen und Kindertagesstätten
    in Höhe von jeweils 500,00 EUR, gesamt 3.500,00 EUR

    Grundschulen: GGS Am Haarbach, KGS Verlautenheide
    städt. Kitas: Auf Überhaaren, Eibenweg, Gut-Knapp-Straße
    Kitas freier Träger:  Sankt Germanus, AWO-Kita Sternschnuppe
   

    Grundzuschuss an die im Stadtbezirk gelegenen Jugendeinrichtungen
    KOT Regenbogen  900,00 EUR
    KOT Arche            700,00 EUR
   
    Über eine weitere Verwendung der Restmittel in Höhe von 14.900,00 EUR wird in einer
   späteren Sitzung beraten und beschlossen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

   Für das Jahr 2017 stehen bei PSP Element 1-011903-300-8, Kostenart 53180000
  Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“  Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR zur
    Verfügung.


1. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 06.10.2010 wurde angeregt, den im
   Stadtbezirk gelegenen Schulen und Kindertagesstätten aus diesen Mitteln jährlich einen
   Grundbetrag in Höhe von 500,00 EUR zukommen zu lassen.

   Für das Jahr 2017 könnten somit als Grundzuschuss 3.500,00 EUR gewährt werden:
   Grundschulen: GGS Am Haarbach, KGS Verlautenheide
   städt. Kitas: Auf Überhaaren, Eibenweg, Gut-Knapp-Straße
   Kitas freier Träger:  Pro Futura Kindergarten Sankt Germanus, AWO-Kita Sternschnuppe
 

2. Seitens der CDU Bezirksvertretungsfraktion wurde beantragt, auch die beiden Jugend-

  einrichtungen (KOT Regenbogen (Haaren) und Arche (Verlautenheide) mit einem Grundbetrag

  auszustatten. Hier wurde mit Antrag zur Tagesordnung der CDU Bezirksvertretungsfraktion vom

  02.04.2016 angeregt, die KOT Regenbogen mit einem Grundbetrag in Höhe von 900,00 EUR und die
  KOT Arche mit einem Grundbetrag in Höhe von 700,00 EUR aus den bezirklichen Mitteln zu

  unterstützen.

 

  Es erfolgt somit aus dem PSP Element „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
  (PSP Element 1-011903-300-8,  Kostenart 53180000)“ eine Teilverwendung der Mittel

  in Höhe von 5.100,00 EUR.

 

 

  Über eine weitere Verwendung der Restmittel in Höhe von 14.900,00 EUR wird in einer späteren 

  Sitzung beraten und beschlossen.

 

 

 

(Philipp)
Oberbürgermeister

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Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen PSP Element 1-011903-300-8,  Kostenart 53180000

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

fortgeschriebener Ansatz 2017

Ansatz

2018 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2018 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

20.000,00

14.900,00

60.000,00

60.000,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0,00

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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