Entscheidungsvorlage - FB 36/0152/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Milobara, Andrea
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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25.04.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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03.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, Frau Johanna Heiliger für den Stadtsportbund Aachen als Mitglied und Herrn Philipp Nawrocki für den Stadtsportbund als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen zu wählen.
Der Rat der Stadt Aachen wählt Frau Johanna Heiliger für den Stadtsportbund als Mitglied und Herrn Philipp Nawrocki für den Stadtsportbund als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gemäß der Empfehlung des Umweltausschusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 70 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.11.2016 werden bei den Unteren Naturschutzbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft Beiräte gebildet.
Die Naturschutzbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
- den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und
- bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Nach § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus:
1. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
2. je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. (SDW),
4. zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
5. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
6. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
7. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger,
8. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
9. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
10. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hatte.
Das bisherige Mitglied für den Stadtsportbund, Herr Horst Bernhardt, ist verstorben, so dass ein Nachfolger zu wählen ist.
Nach § 70 Abs. 5 LNatSchG sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht angehören.
Für die notwendig gewordene Neuwahl wurden seitens des Landessportbundes folgende Kandidaten vorgeschlagen:
- Johanna Heiliger Am Eichelberg 17, 52396 Heimbach
Tel. 0241 475795-11,
johanna.heiliger@sportinaachen.de
- Philipp Nawrocki Wacholderweg 35, 52076 Aachen
Tel. 0241 475795-10
philipp.nawrocki@sportinaachen.de
Die Reihenfolge der genannten Kandidaten stellt sogleich die Rangfolge dar; der Landessportbund bittet darum, Frau Heiliger, trotz ihres Wohnsitzes in Heimbach, primär bei der Wahl als Mitglied des Naturschutzbeirates zu berücksichtigen. Frau Heiliger hat als Geschäftsführerin des Stadtsportbundes Aachen wegen ihres besonderen Engagements für den Sport in Aachen großes Interesse an der Mitarbeit im Naturschutzbeirat der Stadt Aachen. Sie verfügt darüber hinaus über gute Orts- und Fachkenntnisse in der Stadt Aachen. Bedienstete der Stadt Aachen sind beide Kandidaten nicht.
Da Frau Heiliger bisher Vertreterin des Herrn Bernhardt war, ist im Falle ihrer Wahl als Mitglied für den Stadtsportbund ebenfalls eine Neuwahl des Vertreters erforderlich.
Zur Wahl des/der Stellvertreters/-in stehen laut Vorschlag des Landessportbundes zur Verfügung:
- der/die bei der Wahl zum Mitglied nicht gewählte Kandidat/-in
- Samira JansenHermann-Sudermann-Str. 25, 52078 Aachen
Tel.: 0241/45095222
Es ist Wunsch des Landessportbundes, dass der/die nicht als Mitglied gewählte Kandidat/-in als Stellvertreter/-in gewählt wird.
Davon ausgehend, dass Frau Johanna Heiliger als Mitglied für den Stadtsportbund in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gewählt wird, wäre es Wunsch des Landessportbundes, dass Herr Philipp Nawrocki zu ihrem Vertreter gewählt wird. Herr Nawrocki gehört dem Team der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Aachen an und zeigt dadurch sein Engagement für den Sport in Aachen. Er würde die Interessen des Stadtsportbundes gerne durch seine Mitarbeit im Naturschutzbeirat vertreten.