Kenntnisnahme - FB 56/0048/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum „Runden Tisch Energiearmut der Stadt und der StädteRegion zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der „Runde Tisch Energiearmut der Stadt und der Städteregion Aachen“ wurde 2013 von den sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie der Verbraucherzentrale initiiert, um die Arbeit und die Ergebnisse des Landesprojektes „NRW bekämpft Energiearmut“ vorzustellen. Außerdem sollte der Runde Tisch die Möglichkeit bieten, weitere Problemlagen aufzudecken und zu analysieren. Es sollten Lösungsansätze auf lokaler Ebene erarbeitet werden und die Zusammenarbeit der örtlichen Akteure sollte verbessert bzw. vertieft werden.

Herr Carduck, als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in der Städteregion Aachen,  wird gemeinsam mit einer Mitarbeiterin einer Beratungsstelle die Arbeit des Runden Tisches vorstellen.

 

Personen, die von einer Energiesperre bedroht werden, haben ausreichend Gelegenheit, die Energiesperre zu verhindern. Die STAWAG schreibt den Schuldner insgesamt viermal an und unterstützt einkommensschwache Haushalt durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, welche im regelmäßigen Kontakt mit dem FB 56 und dem JobCenter steht.

Für Transferleistungsempfänger (SGB II, SGB XII, AsylbLG) gibt es bereits seit  vielen Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, dem JobCenter und der STAWAG. Durch diese Vereinbarung können Energiesperren von Transferleistungsempfängern verhindert bzw. schnell  wieder aufgehoben werden. Die STAWAG verzichtet auf die Sperrung, bzw. hebt die Sperrung auf, wenn die laufenden Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an die STAWAG gezahlt werden und gleichzeitig auch eine Ratenzahlung auf den bestehenden Rückstand direkt durch den Sozialleistungsträger erfolgt.

Für Personen die keine Transferleistungen erhalten, bietet der § 36 Abs. 1 SGB XII die Möglichkeit, Energieschulden zu übernehmen und somit eine Strom bzw. Gassperrung zu verhindern bzw. aufzuheben. Entsprechende Anträge können beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration gestellt werden. Durch FB 56 wird im Einzelfall die persönliche und finanzielle Situation des Antragstellers geprüft. Die Prüfung des Antrags und die Beratung des Antragstellers erfolgt durch eine Diplom-Sozialarbeiterin.  Die Übernahme der Rückstände und der Sperrkosten kann in Form einer Beihilfe oder in Form eines Darlehens erfolgen. 

Sowohl für Transferleistungsempfänger als auch für andere einkommensschwache Energieschuldner werden ausreichend Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten in Aachen vorgehalten.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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