Kenntnisnahme - FB 56/0052/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1)      Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen - FIM nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz in der Stadt Aachen

 

Die Förderung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) wird von der Bundesagentur für Arbeit als befristetes Arbeitsmarktprogramm des Bundes mit einer Laufzeit vom 01.08.2016 bis zum 31.12.2020 durchgeführt. Die Zielgruppe der FIM sind volljährige Flüchtlinge, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten soll die Wartezeit bis zur Entscheidung über ihre Anerkennung mit einer sinnvollen und gemeinwohlorientierten Beschäftigung überbrückt werden. Gleichzeitig sollen zugewanderte Menschen durch einfache Tätigkeiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dabei gewinnen die TeilnehmerInnen– so das Ziel dieser Maßnahmen – Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland und erwerben darüber hinaus erste Sprachkenntnisse.

 

Rechtsgrundlagen:

  • Die Bundesagentur für Arbeit wurde mit dem Arbeitsmarktprogramm auf Grundlage des § 368 SGB III beauftragt. Für dieses gelten die Vorschriften des § 421a SGB III sowie des § 5a AsylbLG.
  • Die Ausgestaltung soll eine möglichst einfache Durchführung der FIM sicherstellen und orientiert sich daher eng an den Voraussetzungen für bereits bestehende Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG.
  • Gemäß § 421 a SGB III sind FIM keine Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse.

 

 

Differenzierung Interne und Externe FIM: 

  • „Interne FIM“ – Einsatz bei staatlichen (einschließlich kommunalen) Trägern einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG oder durch von diesen beauftragte Träger zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtungen. 
  • Externe FIM – Einsatz bei staatlichen (kommunalen) oder gemeinnützigen Trägern, wenn die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteilung der FIM-Plätze in der StädteRegion Aachen

 

Die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit stimmen sich für die regionale Verteilung der FIM nach einem Schlüssel mit den jeweiligen Ländern ab.

 

                                      Plätze externe FIM

                   Plätze interne FIM

Plätze gesamt

StädteRegion Aachen

433

115

548

Stadt Aachen

186

50

236

Stadt Alsdorf

35

9

44

Stadt Baesweiler

21

6

27

Stadt Eschweiler

44

12

56

Stadt Herzogenrath

36

9

45

Stadt Monschau

12

3

15

Gemeinde Roetgen

8

2

10

Gemeinde Simmerath

15

4

19

Stadt Stolberg

46

12

58

Stadt Würselen

30

8

38

 

 

Umsetzung vor Ort:

Neben der Bundesagentur für Arbeit obliegt die Zuständigkeit der Umsetzung der FIM der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständigen kommunalen Behörde- r Aachen dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration.

 

Neben der Antragstellung für alle Träger in der Stadt Aachen ist der Fachbereich auch für die Auswahl der Teilnehmenden zuständig. Nach § 5 a AsylbLG werden über die genannte Behörde Asylsuchende für FIM herangezogen und bei Fehlverhalten oder Nichtteilnahme Sanktionen verhängt.

Den Maßnahmeträgern obliegt die Aufgabe, geeignete Arbeitsgelegenheiten zu schaffen und ggf. bei der Akquise der Teilnehmenden mit zu unterstützen.                                                                                        

Interne FIM                                                                                                                                                       Mit Antrag der Stadt Aachen vom 01.11.2016 wurden 21/ 56 möglichen internen FIM für Tätigkeiten in 14 städtischen Übergangsheimen beantragt. Die Tätigkeiten beziehen sich auf Mithilfe bei internen Reinigungsarbeiten sowie auf Pflege der Garten-und Außenanlagen.                                                          

Aktuell besetzt nach bewilligten Antrag:   21/21                                                                            

Externe FIM                                                                                                                                                 Seit November 2016 wurden 79/186glichen externen FIM der Stadt Aachen zugewiesen. Den Anträgen folgender Träger und Vereine wurde seitens der Agentur Aachen-Düren zugestimmt: 

Theaterschule Aachen e.V., Tüffner e.V., Evangelische Familienbildungsstätte Martin-Luther-Haus, DRK  gGmbH StädteRegion Aachen, Alexianer Aachen GmbH, Pfarre Sankt Martinus Richterich.        

Der Stadt Aachen als eigenem Maßnahmeträger wurden FIM im Aachener Stadtbetrieb, Stadttheater, Stadtarchiv, Tiergehege Richterich sowie im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zugewiesen.       

Aktuell besetzt  nach bewilligtem Antrag 61/79                                                                                         Zurzeit befinden sich im laufenden Bewilligungsverfahren der Agentur weitere 60 Plätze.

 

Teilnehmerauswahl:

Grundsätzlich können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen, herangezogen werden. Dies gilt jedoch nicht für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (§ 29 a AsylG), geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte (§ 5 a Absatz 1 Satz 2 AsylG). Auch sollen Personen, über deren Antrag voraussichtlich in naher Zukunft entschieden wird, im Rahmen des Auswahlermessens seitens der zuständigen Behörde nicht herangezogen werden.

 

Aufwand/Finanzierung:                                                                                                                                                     Es handelt sich hierbei insgesamt um ein aufwendiges Antrags- und Bewilligungsverfahren, wonach jede einzelne Stelle mit entsprechenden inhaltlichen Auflagen und Erklärungen bei der Agentur für Arbeit zu beantragen ist.

Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen werden zu 100 % über Bundesmittel durch die Agentur für Arbeit finanziert. Dieser obliegt dabei die Genehmigung und Abrechnung entsprechender Maßnahmen.

Im Verantwortungsbereich der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörde (Stadt Aachen, FB56/200) liegen die folgenden Aufgaben:                                                                                                                              Schaffung und Einrichtung von FIM, Auswahl und Zuweisung von Teilnehmenden, Verwaltung der FIM-Teilnehmenden, Sanktionen bei Nichterscheinen oder Fehlverhalten, Abrechnungen mit der Agentur.

r die genannten Aufgaben zur Umsetzung vor Ort werden keine zusätzlichen Personalkosten durch die Agentur für Arbeit bereitgestellt. Deshalb wird seitens der Verwaltung eine Clearingstelle mit 1,5 Personalstellen interkulturelles Fallmanagement zum 01.05.2017 eingerichtet.

   

2)      Gründung des Arbeitskreises Arbeitsmarkt

Mitte 2016 erfolgte unter Leitung der Stadt Aachen die Gründung eines Arbeitskreises zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern. Die Arbeit des Netzwerkes ist darauf ausgerichtet, mit einem systematisch abgestimmten Handeln der regionalen Akteure insbesondere institutionsübergreifenden Lösungen anzustreben sowie zielgruppenspezifische Formate r Asylbewerber zu entwickeln. Um Transparenz zu bestehenden Förderinstrumenten und Zugangswegen zu diesen zu schaffen sowie Institutionen und deren Ansprechpartner kennen zu lernen, wurde eine Vortragsreihe „Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge“ sowohl für zugewanderte Menschen als auch speziell für Multiplikatoren aus dem ehrenamtlichen Bereich entwickelt. Die Vortragreihe wird seit Februar 2017 einmal monatlich in der Citykirche Aachen zu bedarfsorientierten Themen durchgeführt. 

Mitglieder des Arbeitskreises:                                                                                                                                  Leitung: Stadt Aachen, Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration.                                                Agentur für Arbeit Aachen-Düren, Jobcenter StädteRegion Aachen, IHK, HWK, Ausländerbehörde StädteRegion Aachen, Bildungsbüro StädteRegion, DGB Region NRW Süd-West.                                          Kooperationspartner: Kommunale Integrationszentren Stadt und StädteRegion  Aachen, RWTH und FH Aachen.

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

0

0

Ergebnis

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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