Kenntnisnahme - FB 56/0053/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.10.2016 gilt als erledigt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Den Auftrag aus dem Ratsantrag aufgreifend, erfolgt im Folgenden zunächst die Einordnung der landesweit erhobenen Zahlen aus der Wohnungsnotfallstatistik sowie eine Darstellung der Ursachen von Wohnungslosigkeit. Anschließend wird das Hilfeangebot für wohnungslose Menschen in Aachen aufgeführt.

 

Nach der Definition der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ ist wohnungslos, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Die Gruppe der Wohnungslosen ist statistisch gesehen eine kleine Facette im großen Themenbereich der „Armut in der Stadt“, es handelt sich auf kommunaler Ebene um kleine Fallzahlen. Dies mindert selbstverständlich nicht die Bedeutung dieses Themas. Allerdings sind prozentuale Veränderungen in der Betroffenenstatistik besonders bei kleinen Fallzahlen einzuordnen. Zum Stichtag 30.06.2015 wurden in der gesamten StädteRegion Aachen 605 Wohnungslose gezählt.

Zudem sollten die Einschränkungen der Aussagekraft von Statistiken berücksichtigt werden. Statistische Daten liefert zum Beispiel das MAIS (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW) mit der Wohnungsnotfallstatistik: Hier werden neben kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten Wohnungslosen[1] bzw. Haushalten auch Personen erfasst, die bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind, oder zumindest den Fachberatungsstellen als wohnungslos bekannt sind. Dazu ist folgendes festzuhalten:

  • Wohnungslosigkeit hat sehr unterschiedliche Facetten, weshalb die Gesamtanzahl der Wohnungslosen als Indikator nicht differenziert genug ist. Die Bandbreite reicht von Personen, die ihre Wohnung verloren haben und ordnungsrechtlich untergebracht sind, bis zu Personen, die dauerhaft bei Bekannten und Verwandten unterkommen.    
  • Die Zahlen sind nicht nur abhängig von der Berichterstattung (Registrierungs- und Meldeverhalten der Einrichtungen, die Wohnungslose betreuen), sondern auch von der Inanspruchnahme durch die Betroffenen. Werden mehr Personen ambulant versorgt, kann dies auf mehr Fälle im Wohnungslosenbereich oder auch auf eine erhöhte Nutzung von Betreuungsangeboten zurückzuführen sein. In der Regel wirken beide Erklärungsfaktoren gemeinsam. Das Vermeiden der mehrfachen Erfassung von Personen ist zudem nicht problemlos zu gestalten.  

 

Nach der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. liegen die Gründe für Wohnungslosigkeit vor allem beim Wohnungsmarkt, d.h. beim Wohnungsmangel bzw. der fehlenden Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum. Wohnungslose Menschen sind aufgrund ihrer finanziellen Situation bei der Wohnraumversorgung auf Wohnraum im unteren Preissegment sowie im öffentlich geförderten Wohnungsmarkt angewiesen. Hier ist der Wohnungsmarkt besonders angespannt. Die Verwaltung setzt in den vergangen Jahren den sog. Quotenbeschluss, wonach bei Bauvorhaben mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, 20% - 40%, i.d.R. 30% der zu schaffenden Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen realisiert werden, konsequent um. Leider fallen jedoch trotz der hierdurch gestiegenen Anzahl der Neuschaffung mehr Wohnungen aus der öffentlichen Bindung, so dass letztendlich das Angebot an Wohnraum in diesem Preissegment weiterhin knapp bleibt. Selbst öffentlich geförderte Wohnungen liegen mit Ihren Mieten häufig außerhalb der anerkennungsfähigen Unterkunftskosten für Menschen mit Transferleistungseinkommen, was bei wohnungslosen Menschen überwiegend der Fall ist. Eine Unterbringung in finanzierbarem ordentlichem Wohnraum ist daher für wohnungslose Menschen vornehmlich im preiswerten städtischen Hausbesitz möglich. Aufgrund  des Grundsatzbeschlusses des Wohn- und Liegenschaftsausschusses aus Mai 2015 sind 50% der freiwerdenden Wohnungen aus dem städtischen Hausbesitz für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Durch den Mangel an bezahlbarem Wohnraum verfestigt sich die Wohnungslosigkeit, indem Personen längerfristig an Unterkünfte gebunden sind und so noch andere soziale Probleme hinzukommen. Wohnungslose sind in der Regel von mehr als einer Problemlage betroffen. Die häufigsten sind Arbeitslosigkeit, Schulden, familiäre Schwierigkeiten (Trennung, Scheidung und Tod einer nahestehenden Person), Straffälligkeit, Sucht, gesundheitliche Probleme und – vor allem bei Frauen – Gewalterfahrungen. „Gesellschaftliche Ausgrenzung kann dabei mit selbstgewählter Abgrenzung zusammentreffen und sich wechselseitig verstärken. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit wohnungslos zu werden umso größer, je mehr Problemlagen und Risikofaktoren zusammentreffen“ (Bundeszentrale für politische Bildung 2013). Betont werden sollte, dass auch psychosoziale Gründe eine Rolle spielen. Dies trifft auf Personen zu, die nicht mit einem geregelten Leben in der eigenen Wohnung zurechtkommen.

2015 waren es in NRW insgesamt 20.914 Personen, die von den Kommunen und den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (Träger) als wohnungslos gemeldet wurden. Gegenüber 2014 hat sich die Zahl um 2,4% erhöht. Unter den erwachsenen Wohnungslosen waren Männer mit einem Anteil von knapp drei Viertel (74,7 %) in der Mehrheit. Am häufigsten sind die Betroffenen den Altersgruppen 50-65 (20,1%), 30-40 (19,2%) und 40-50 (18,4%) zuzuordnen. Zumeist sind wohnungslose Personen alleinstehend.

Zur regionalen Verteilung (NRW): Ergebnisse zur Verbreitung der Wohnungslosigkeit unterhalb der Landesebene zeigen große Unterschiede zwischen kreisfreien Städten und Kreisen auf (siehe Tabelle). Wohnungslosigkeit ist in den (Groß-)Städten stärker verbreitet. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass in (Groß-)Städten ein größeres und vielseitigeres Angebot von Hilfseinrichtungen und Unterkunftsmöglichkeiten vorgehalten wird und dieses Angebot auch Personen aus dem Umkreis, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, anzieht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab.: Wohnungslose nach Wohnungsnotfallstatistik des MAIS:

Stichtag 30.06.2015

Wohnungslose Personen je
10.000 Einwohner

Wohnungslose total

(Zuwachs/Abnahme zu 2014)

StädteRegion Aachen

11

605 (+11%)

Stadt Köln

45

4.683 (+2,2%)

Stadt Bonn

22

576 (18,6%)

Stadt Münster

27

809 (-9,7%)

Stadt Mönchengladbach

8

211 (+14,1%)

Stadt Mülheim a. d. Ruhr

4

60 (+17,6%)

Kreis Düren

7

194 (+27,6%)

Kreis Heinsberg

5

122 (+41,9%)

Kreis Paderborn

5

162 (-2,4%)

Regierungsbezirk Köln

18

7.989 (+3,5%)

Nordrhein-Westfalen

12

20.914 (+2,4%)

NRW: kreisfreie Städte

18

-

NRW: Kreise

8

-

 

 

Hilfeangebot für wohnungslose Menschen in Aachen

 

Die Stadt Aachen unterhält fünf Übergangsheime für wohnungslose Menschen, in denen Stand 31.03.2017 insgesamt 395 Menschen ordnungsbehördlich untergebracht sind.

 

In der überwiegenden Anzahl handelt es sich um klassische Mehrfamilienhäuser, in denen Familien in abgeschlossenen Wohnungen untergebracht werden. Einzelpersonen werden in Einzel- oder Mehrbettzimmern untergebracht und nutzen gemeinsam die Küche und das Bad der jeweiligen Wohnungen. Darüber hinaus gibt es auch Übergangsheime mit Appartements sowie Kleinwohnungen, in denen Einzelpersonen und Paare untergebracht werden. Acht Familien mit insgesamt 40 Personen sind in städtischen oder angemieteten Einzelwohnungen untergebracht.

 

Die Bewohner der Übergangsheime und der zur Verfügung gestellt Einzelwohnungen werden durch den städtischen Sozialdienst betreut. Ein Sozialarbeiter ist zuständig für 50 Alleinstehende oder 75 Personen, die im Familienverband leben. Ziel ist es, die Bewohner bei der Bewältigung der bestehenden besonderen sozialen Schwierigkeit zu unterstützen, um zukünftig wieder eine Normalwohnung beziehen zu können. Ein Objekt mit insgesamt 16 Plätzen für psychisch kranke Wohnungslose wird im Wege einer Kooperation mit dem Alexianerkrankenhaus betreut. Zwei jeweils halbtags tätige Sozialarbeiter unterstützen die Menschen intensiv dabei, unter Berücksichtigung ihres Krankheitsbildes die Wohnungslosigkeit zu überwinden. Vor Ort sind zudem städtische Hausmeister im Einsatz, die insbesondere für die Ausstattung der Wohnungen, die Einhaltung der Hausordnung sowie die Sauberkeit der Einrichtung zuständig sind.

 

Darüber hinaus finanziert die Stadt die Notschlafstelle im Café Plattform. Hierbei handelt es sich um ein niederschwelliges Übernachtungsangebot für Männer und Frauen. Die Übernachtung ist für die Menschen kostenlos. Ihnen wird ein Beratungsangebot zur Vermittlung weitergehenden Hilfen unterbreitet. Der ebenfalls im Café Plattform angesiedelte Cafébetrieb wird ebenso wie die Wärmestube der WABe durch jährliche Zuwendungen finanziell unterstützt. In beiden Einrichtungen besteht die Möglichkeit, zu Duschen, Wäsche zu waschen, eine Postadresse zu unterhalten und Vieles mehr.

 

Die dem Caritasverband gewährten Zuschüsse umfassen auch die Aufgabe der Vernetzung der im Wohnungslosenbereich tätigen Träger und Institutionen. Beteiligt sind Vertreter stationärer und ambulanter Angebote, das Jobcenter, Vertreter betreuter Wohnformen, Streetworker, Vertreter der Wärmestuben, die Straffälligenhilfe,  die Schervierstube, die Bahnhofsmission, die Suchthilfe. Einmal monatlich findet im Café Plattform ein Austausch aller Beteiligten statt, in dem Angebote und Konzepte vorgestellt, aber auch gezielt Hilfeleistungen in Einzelfällen abgesprochen werden. In diesem Kontext wird auch über Unterstützungsmöglichkeiten für die Menschen gesprochen, die die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten nicht nutzen möchten.

 

Die Zahl der seitens der Stadt Aachen in städtischen Übergangsheimen untergebrachten Menschen ist in den Jahren 2012 (322 Personen) bis 2015 (427 Personen) deutlich gestiegen (Anlage 2) und stagniert seitdem mit leichten Schwankungen (31.03.2016: 415 Personen, 31.12.2016: 417 Personen)

(Anlage 3). Politik und Verwaltung bemühen sich in den letzten Jahren erfolgreich,  Neubauprojekte im Bereich des  öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu initiieren. Diese Bemühungen gilt es fortzusetzen.

 

 

 

 

 


[1] Kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungslose: Erfasst werden wohnungslose Haushalte und Personen, die zum Stichtag 30. Juni zur Abwendung von Obdachlosigkeit und zur vorübergehenden Unterbringung in (Not-)­Unterkünften der öffentlichen Hand untergebracht sind oder aufgrund des § 19 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in eine Normalwohnung eingewiesen worden sind. Asylsuchende und Personen in Unterkünften für Spätaussiedler werden nicht erfasst.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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