Entscheidungsvorlage - FB 68/0011/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt die Kanalerneuerung Zedernweg und Speerwinkel vorbehaltlich der Empfehlung des Verkehrsmanagementausschusses.

 

Der Verkehrsmanagementausschuss nimmt die Planung der Kanalerneuerung Zedernweg und Speerwinkel zur Kenntnis

und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Maßnahme zu beschließen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Kanalerneuerung Zedernweg und Speerwinkel:

 

1.     Veranlassung

 

Das Kanalsystem im Zedernweg von Oberforstbacher Straße bis Haus 25 wurde im Jahr 1962 erstellt. Im Jahr 1964 erfolgte die Kanalisierung Speerwinkel. Die Kanäle bestehen aus Betonrohren, bei denen sich im Bereich Zedernweg im Laufe der Jahre Undichtigkeiten in den Muffen und in Folge von Betonkorrosion eingestellt haben. Beide Straßen weisen neben Längs- und Querrissen sowie Scherbenbildung gleichzeitig erhebliche Mängel im Bereich der Anschlussstutzen auf. Die Häuser Zedernweg 27 bis 33 entwässern, bedingt durch die örtliche Höhenlage zum Nerscheider Weg hin. Eine Erneuerung dieses Kanals ist erst nach einer Kanalerneuerung im Nerscheider Weg möglich.

 

Gleichzeitig ist bekannt, dass in verschiedenen Bereichen von Oberforstbach bei größeren Regenereignissen Rückstauerscheinungen auftreten. Eine hydraulische Nachrechnung zum Kanalnetz Walheim-Kornelimünster hat ergeben, dass die Kanäle im Zedernweg nicht nur baulich reparaturbedürftig sind, sondern auch hydraulisch nicht ausreichend sind, wobei wegen der hydraulischen Überlastung eine Erneuerung der Kanäle erforderlich ist. Im Speerwinkel, in dem keine hydraulische Überlastung vorliegt, ist eine unterirdische Sanierung mittels Inliner möglich.

 

1.    Entwurf und Bauausführung

 

Mit Fertigstellung der Kanalbau- und Straßenbauarbeiten in der Oberforstbacher Straße im Juli 1998 wurde eine aus­reichend dimensionierte Vorflutstrecke für die zu erneuernde Kanalisation im Zedernweg geschaffen.

Die geplante Kanalerneuerung sieht eine Verlegung des neuen Kanals in der vorhandenen Kanaltrasse vor. Zur Aus­führung gelangen 250  m Betonrohre DN 300 bis 600 mm. Die Verlegetiefen reichen von ca. 1,60 bis 4,50 m.

Vor Herstellung des neuen Kanals werden die vorhandenen Kanalhausanschlüsse durch Kamerabefahrung untersucht. Hierbei festgestellte Schäden werden den Hauseigentümern mitgeteilt und soweit diese im öffentlichen Bereich liegen, im Zuge der Kanalbauarbeiten zu Lasten der jeweiligen Hauseigentümer repariert oder durch neue Anschlüsse ersetzt. Im Speerwinkel kann eine kostengünstige Sanierung im Inlinerverfahren durchgeführt werden, dabei wird ein dünn­wandiger Glasfaser- oder Nadelfilzschlauch mittels Roboter durch den Kanal gezogen, aufgeweitet und ausgehärtet. Anschließend werden die Anschlussstutzen der Hausanschlüsse aufgefräst. Ein Aufbrechen der Straßenoberfläche ist hierbei nicht erforderlich. Insgesamt etwa 160 m Mischwasserkanal, Innendurchmesser 300 mm, werden mit diesem Verfahren saniert.

 

2.    Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse

 

Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme in beiden Straßen beläuft sich auf rund 400.000,00 €. Dieser Betrag steht im genehmigten Haushaltskorridor für das Jahr 2004 bei Haushaltsstelle 9.70400.95380.4 zur Verfügung.

 


 

3.    Verkehrsführung

 

Die Baumaßnahme wird unter zeitweiliger Vollsperrung im Zedernweg durchgeführt. Der Anliegerverkehr wird aus beiden Richtungen jeweils bis zur Baustelle aufrecht erhalten. Der ÖPNV ist von den geplanten Kanalbauarbeiten nicht betroffen. Im Speerwinkel ist keine Sperrung erforderlich, da die Arbeiten zur Einfädelung des Inliners in den Kanal punktuell von den Schachteinstiegen ohne Ausschachtungsarbeiten durchgeführt werden. Die Anwohner werden recht­zeitig durch ein Rundschreiben informiert.

 

4.    Bauzeit

 

Die Bauzeit für die Kanalerneuerung einschließlich der Arbeiten an den Kanalhausanschlüssen und der Straßenwie­derherstellung beträgt rund  5 Monate. Die Inlinersanierung wird etwa drei Wochen in Anspruch nehmen. Mit den Arbei­ten soll bei geeigneter Witterung im Januar 2005 begonnen werden, so dass die Maßnahme voraussichtlich im Mai 2005 abgeschlossen sein wird.

 

5.    Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Der vorhandene Kanal wurde im Jahr 1962 hergestellt. Der technische als auch betriebswirtschaftliche Abschreibungs­zeitraum von rd. 60 bis 75 für Kanäle wird deutlich unterschritten. Somit stellt der geplante Neuausbau keine abrechen­bare Erneuerungen im Sinne des ' 8 Kommunalabgabengesetz NW dar. Auch handelt es sich nicht um eine erstmalige Herstellung des Kanals im Sinne '' 127 ff BauGB. Durch die Maßnahmen wird daher keine Beitragspflicht nach dem KAG oder nach dem BauGB ausgelöst.

 

1.    Baumbestand

 

Im Ausbaubereich ist kein Baumbestand vorhanden, der durch die Baumaßnahme gefährdet würde.

 

2.    Baubeschluss

 

Ausnahmsweise wird gebeten, den Baubeschluss durch die Bezirksvertretung vor dem Empfehlungsbeschluss des Verkehrsmanagementausschusses zu fassen, da ansonsten bedingt durch die festgelegten Sitzungstermine der Be­zirksvertretung und des Verkehrsmanagementausschusses eine Beschlussfassung in diesem Jahr nicht mehr möglich ist und die Finanzierung im Jahr 2005 nicht gesichert ist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 20.000,00 i ergeben.

Entsprechende Mittel stehen bei Haushaltsstelle 9.70400.95380.4 zur Verfügung.    

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen in 2005 werden sich in Höhe von 380.000,00 i im Vermögenshaushalt ergeben.

Jährliche Folgekosten ergeben sich im Rahmen der Kanalunterhaltung.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

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Anlagen

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