Kenntnisnahme - FB 61/0676/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluation StädteRegionales Einzelhandelskonzept (STRIKT)hier: Vorstellung des Abschlussberichtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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28.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Abschlussbericht zur Evaluation des Städteregionalen Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Abschlussbericht zur Evaluation des Städteregionalen Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das STRIKT dient seit 2008 als Abstimmungsgrundlage für (großflächige) Einzelhandelsprojekte in der Städteregion. Diese werden regelmäßig im Arbeitskreis STRIKT vorgestellt, an dem außer Vertretern der Kommunen auch die IHK Aachen, der Einzelhandelsverband Aachen-Düren-Köln sowie die Bezirksregierung Köln teilnimmt.
Die Arbeit des Arbeitskreises ist insgesamt als erfolgreich zu bewerten. Durch den Austausch im Arbeitskreis wird die Transparenz von Projekten gefördert und der Abstimmungs- und Genehmigungsprozess beschleunigt, da er auf einer gemeinsam vereinbarten Basis beruht. Durch den regionalen Konsens wird eine Planungssicherheit auch gegenüber den Genehmigungsbehörden erreicht, sodass eine erfolgreiche Umsetzung der Projekte gefördert wird.
Obwohl für die überwiegende Zahl der Projekte ein Konsens erreicht werden konnte, gab es jedoch auch kontrovers diskutierte Vorhaben und auch solche, für die keine Zustimmung auf Grundlage der vereinbarten Regelungen gefunden werden konnte. In diesem Rahmen entstand die Diskussion, ob die vereinbarten Regeln noch wirksam sind und der aktuellen Einzelhandelsentwicklung entsprechen.
Hinzu kommen die geänderten gesetzlichen Vorgaben durch den seit 2013 vorliegenden Landesentwicklungsplan LEP NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel.
Dies war Anlass, dass der Arbeitskreis STRIKT die Notwendigkeit sah, das bestehende Konzept zu überprüfen.
Im Dezember 2015 erteilte die Städteregion Aachen der GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, Köln) den Auftrag zur Evaluation des STRIKT.
Der beiliegende Abschlussbricht stellt das Ergebnis dieser Untersuchung dar.
Im Ergebnis wird eine Fortschreibung des STRIKT empfohlen sowie eine Erneuerung der Ratsbindung.
Hauptziele werden weiterhin sein:
- Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche
- Verhinderung von zentrenschädlichen Ansiedlungen an dezentralen Standorten
- Stärkung der wohnungsnahen Grundversorgung
- Förderung der Abstimmung in der Städteregion durch ein transparentes Verfahren und einheitliche Vorgaben.
Die Weiterführung des STRIKT bietet den Vorteil, dass auch künftig (politische) Entscheidungen auf Grundlage eines aktuellen und damit auch rechtssicheren Einzelhandelskonzeptes mit einer entsprechenden Datengrundlage getroffen werden können. Letztendlich basiert auch das Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzept auf dem STRIKT.
Ziel ist, das Abstimmungsverfahren insgesamt zu aktualisieren und zu modifizieren. Dabei soll eine Verschlankung des Prozesses angestrebt werden, sodass in Zukunft eine höhere Effektivität zu erwarten ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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