Kenntnisnahme - Dez III/0014/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung am Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat III
- Verfasst von:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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27.04.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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16.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
MOA
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz eine Beteiligung am Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“
AUK
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz befürwortet eine Beteiligung der Stadt Aachen am Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Der Projektaufruf
Auf dem NRW-Klimakongress am 16.11.2016 stellte die Landesregierung den Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ vor. Eine Reihe von landesweiten Informationsveranstaltungen schloss sich an, die die Stadt am 16.12.2016 genutzt hat, um die Rahmenbedingungen zu erfahren. Zudem hat die Verwaltung ein beratendes Gespräch bei der Bezirksregierung am 1.2.2017 wahrgenommen.
Ziel des Aufrufs ist, kommunale Investitionsmaßnahmen für Klimaschutz und Klimawandelanpassung zu unterstützen. Dafür stehen insgesamt 60 Mio. Euro EFRE-Mittel plus 40 Mio. Euro Landesmittel in drei Jahren zur Verfügung. Der Projektaufruf ist in die Förderbereiche „Emissionsfreie Innenstadt“ und einen "Allgemeinen Förderbereich“ gegliedert. Während die Treibhausgas (THG)-Minderung in beiden Förderkulissen ein Hauptwertungskriterium darstellt, werden für die „Emissionsfreie Innenstadt“ auch Beiträge und Impulse zur Verbesserung der Luftqualität (Erreichung der EU-Luftqualitätsziele) erwartet. Im allgemeinen Förderbereich ist neben der THG-Minderung besonders die Qualität der Umsetzungsstrategie maßgeblich für die Bewertung. Eine Jury wird die eingereichten Unterlagen bewerten, wobei im Bereich „Emissionsfreie Innenstadt“ geplant ist, nur drei Modellkommunen auszuwählen. Für den allgemeinen Förderbereich wurde keine Limitierung der Teilnehmerkommunen erklärt.
Bei Maßnahmen im nicht beihilferelevanten Bereich kann von einer Förderquote von 80% ausgegangen werden. Für die Umsetzung der Investitionen erforderliche Planungs- und Personalkosten sind ebenfalls förderfähig.
Im „Allgemeinen Förderbereich“ werden Maßnahmen unterstützt, die aus allen klimaschutz- und klimaanpassungsrelevanten Bereichen kommen, insbesondere
- Klimagerechte Quartiers-, Stadt- und Raumentwicklung
- Nichtwohngebäude und Anlagen (inklusive Straßenbeleuchtung)
- Versorgung und Entsorgung
- Mobilität
- Personal und Organisation
- Kommunikation, Kooperation und Partizipation
- Klimaneutrale Kommunalverwaltung.
Im Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ geht es um Distanzreduktion, Erhöhung der Transporteffizienz und um den Ersatz fossiler Brennstoffe. Damit sollen sowohl die Treibhausgasemissionen als auch die Luftschadstoffemissionen – insbesondere Feinstaub und Stickstoffoxide - gesenkt werden. Darüber hinaus verringert sich die Lärmbelastung durch den Verkehr. In Frage kommen Maßnahmen aus den Bereichen
- Multimodale Mobilität
- Fuß- und Radverkehr inkl. Schulwege
- ÖPNV
- Elektromobilität
- Innerstädtische Logistik
- Mobilitätsmanagement
- Siedlungs- und Wohnungspolitik
- Innerstädtischer Einzelhandel.
Die Maßnahmen sollen jeweils in eine Umsetzungsstrategie mit integriertem Ansatz eingebunden sein, die auf bestehenden beschlossenen Klimaschutzkonzepten und Arbeitsprogrammen basiert.
II. Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung hat in den klimarelevanten Handlungsbereichen anhand des im Frühjahr 2015 verabschiedeten Energiepolitischen Arbeitsprogramms geprüft, welche investiven Maßnahmen geplant sind oder sich in Vorbereitung befinden und den oben genannten Anforderungskriterien des Projektaufrufs genügen. Die in Frage kommenden Programmpunkte lassen sich beiden Förderbereichen und verschiedenen Themenbereichen zuordnen.
Insbesondere die im Luftreinhalteplan verankerten Maßnahmen sind strategisch gut dem Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ zuzuordnen und erhalten durch den Projektaufruf neue Fördermöglichkeiten zur schnellen Umsetzung.
Um die Chancen im Projektaufruf zu erhöhen, verfolgt die Verwaltung eine Bewerbung in beiden Förderbereichen. Besondere Erwartungen knüpfen sich an die Bewerbung im Bereich „Emissionsfreie Innenstadt“, denn hier werden nur drei Städte ausgewählt.
Um eine Priorisierung und bestmögliche Zusammenstellung im Sinne einer integrierten Umsetzungsstrategie vorzunehmen, werden die Maßnahmenvorschläge derzeit hinsichtlich ihres THG-Minderungseffekts, Luftschadstoffsenkungseffekts und ihrer Klimaanpassungsrelevanz konkretisiert. Neben diesen inhaltlichen Kriterien werden Umsetzungszeitraum, erforderliche Partner und Ressourcenverfügbarkeit (Finanzen und Personal) geprüft.
Betrachtet werden Maßnahmen zur Senkung der Emissionen im Verkehrsbereich, insbesondere des motorisierten PKW-Verkehrs, zur Elektrifizierung des ÖPNV und anderer kommunaler Verkehre wie Müllabfuhr und Feuerwehr. Dazu zählen z.B. der Ausbau von Radinfrastruktur, von e-Ladeinfrastruktur und die Verbesserung von Fußwegen. Die Emissionssenkung im Gebäudebereich durch die Sanierung von Schul- bzw. Turnhallengebäuden steht ebenso auf der Liste der zu prüfenden Vorschläge wie der Ausbau der Fernwärme.
Die Relation von Kosten zu THG-Minderungseffekt bzw. Einfluss auf die Luftqualität wird bei der Auswahl für die Einreichung den Ausschlag geben, da auch dies für die Jury in der Bewertungsmatrix oben steht.
III. Fazit
Die Verwaltung sieht in der Beteiligung an dem Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ eine einmalige Chance zur Förderung von investiven Maßnahmen, die der Senkung von klimaschädlichem Kohlendioxyd ebenso Rechnung tragen wie der Verbesserung der Luftqualität in der Stadt Aachen. Eine in diesem Sinne überzeugende Umsetzungsstrategie soll je für beide Förderbereiche auf Basis des Energiepolitischen Arbeitsprogramms sowie des Luftreinhalteplans eingereicht werden.
Nach Einreichung der Maßnahmenvorschläge in Form einer Umsetzungsstrategie im Juni soll eine Bewertung durch den Projektträger bzw. die Jury bis September erfolgen. In beiden Förderbereichen ist derzeit vorgesehen, dass sich eine ca. halbjährliche „Qualifizierungsphase“ anschließt, in der die Projektvorschläge ggf. überarbeitet werden. Im April 2018 soll sich auf dieser Basis eine offizielle Antragstellung anschließen, eine Bewilligung ist ab Juli 2018 in Aussicht gestellt. Es bietet sich an, im Rahmen der Qualifizierungsphase die konkreten Maßnahmen in den Ausschüssen vorzustellen.
Weitere Infos sind im Netz auf den Seiten des Projektträgers abrufbar: www.leitmarktagentur.nrw/klimaschutz/kommunalerklimaschutz
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Die Maßnahmen, die im Projektaufruf benannt werden, werden – falls noch nicht geschehen - als Einzelmaßnahmen in den entsprechenden Haushaltsjahren separat angemeldet. Da der Prüfvorgang gemäß den Kriterien des Projektaufrufs noch nicht abgeschlossen ist, sind noch keine Ausgaben bezifferbar.