Entscheidungsvorlage - FB 45/0355/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgende Einrichtung für das Landesprogramm Familienzentren 2017/2018 zu melden.

Städt. Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8, 52068 Aachen  

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgenden Einrichtungen kommunal als Elterncafés zu fördern.

             Städt. Tageseinrichtung für Kinder Gut-Knappstr. 1, 52080 Aachen, als Ersatz für die 

             städt. Einrichtung Elsassstr. 64-72, für das Haushaltsjahr 2017                            

             Städt. Tageseinrichtungen Passstr. 25, 52070 Aachen und Auf Überhaaren 20, 52080

             Aachen, für das Haushaltsjahr 2018            

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt

               den Förderbetrag für die Elterncafés ab Haushaltsjahr 2017 auf 3.250,00 € anzuheben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Landesförderung

Durch das Land NRW wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 ein Förderplatz im Rahmen des Landesprogramms Familienzentren NRW bewilligt.

Der Antrag ist bis zum 15.06.2016 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Grundlage für die Antragstellung ist der Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses.

 

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

  • Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Alfons-Gerson-Straße 26a (Städtische Tageseinrichtung)
  • Alfonsstraße 22-24 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Am Pappelweiher 1 (Städt. Tageseinrichtung im Verbund mit der Einrichtung Am Kupferofen 17 (Evangelische Kirchengemeinde)
  • An der Rahemühle  6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Barbarastraße 6-8 (pro futura)
  • Brunssumstr. 36 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Eibenweg 16 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Elsasstr. 64 – 72 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Feldstr. 49 im Verbund mit Germanusstr. 24 (beide pro futura)
  • Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
  • Goerdeler Straße 10 (AWO)
  • Großheidstraße  61 (AWO)
  • Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Johanniter Straße 4a  (Städtische Tageseinrichtung)
  • Jülicher Straße 68 (pro futura) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Königsbergerstraße 100 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Lindenstraße 27 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)
  • Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Robert-Koch-Straße 1a (SkF)
  • Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Schillerstraße 10 (Studentenwerk)
  • Sigmundstr. 8 (AWO)
  • Süsterfeldstr. 99 (jetzt Ferberberg) (SkF)

 

Damit sind 27 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.

 

Die folgenden Tageseinrichtungen sind in der kommunalen Förderung

  • Albert-Einstein Straße 84 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Am Höfling 10 (Städtische Tageseinrichtung) im Verbund mit Branderhofer Weg 14 (Ev. Frauenverein Aachen) (jede Einrichtung erhält eine Förderung)
  • Holsteinstr. (Caritas Lebenswelten)
  • Lochnerstraße 60 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Reimser Straße 63 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Str. 6 (beide pro futura)
  • Schleswigstraße 3 (pro futura)
  • Weißwasserstraße 10 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Wiesental 8 (Städtische Tageseinrichtung)

 

2. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2017/ 2018 liegt folgende Bewerbung als Familienzentrum für die Landesförderung vor:

Städt. Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8, 52072 Aachen

Diese Kindertagesstätte befindet sich derzeit in der kommunalen Förderung.

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2017 / 2018

Laut Schreiben vom 04.01.2017 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Bestätigt wurde die Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 ein weiteres Familienzentrum zur Zertifizierung gemeldet werden kann, das an einem Ort mit besonderem Unterstützungsbedarf liegt. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2017.

 

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

4.1 Auswahlkriterien

Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:

  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
  • hoher Arbeitslosigkeitsanteil
  • Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen  Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

 

Bei Zugrundelegung der Trägerpluralität besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten Jahr wurden zwei katholische Kindertagesstätten im Verbund sowie die städtische Tageseinrichtung Elsassstr. in die Förderung aufgenommen und in diesem Jahr  ist es die städtische Tageseinrichtung Wiesental.

 

4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:

Es liegen keine weiteren Bewerbungen vor.

 

4.3 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8

Die viergruppige kommunale Kindertagesstätte Wiesental 8 in 52068 Aachen bietet vielfältige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder von wenigen Monaten bis zur Einschulung an. Inklusion ist gelebte Wirklichkeit in dieser Einrichtung. Auf Grund des Bedarfs in diesem Sozialraum Aachen Zentrum/Soers sind bereits niederschwellige Angebote für Eltern installiert. Besondere Konzepte wie z.B. zertifizierter Bewegungskindergarten oder alltagsintegrierte Sprachförderung gehören zum Standard. Es wäre eine Bereicherung für den Sozialraum 1 der Stadt Aachen, wenn diese Einrichtung sich in den Sozialraum öffnen und noch weiter vernetzen würde. Durch die kontinuierliche Arbeit in dieser Einrichtung ist ein großer Erfahrungsschatz im Sozialraum gewachsen, der für die umliegenden Institutionen von großem Wert sein könnte.

5. Ausgangslage: kommunale Förderung

Im Haushaltsjahr 2016 befanden sich 10 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung (Auflistung s. Punkt 1).

Für das Haushaltsjahr 2017 liegen keine weiteren Bewerbungen für den Aufbau eines Familienzentrums und die Aufnahme in die kommunale Förderung vor.

In 2016 wurden folgende Einrichtungen in die Landesförderung mit aufgenommen:

  • Feldstr. 49 im Verbund mit der Germanusstr. 24 (beide Einrichtungen in der Trägerschaft der pro futura GmbH)
  • Elsasstr. (Städt. Einrichtung)

Hierdurch und durch die Benennung der Kita Wiesental als Familienzentrum in die Landesförderung werden weitere Kontingente frei.

Im Haushaltsjahr 2015 wurden erstmals 13.000,00 € an kommunalen Mitteln frei.

Für 2016 änderte sich der zur Verfügung stehende Betrag nicht, da kein kommunal gefördertes Familienzentrum in die Landesförderung kam.

Für 2017 wird die bisher kommunal geförderte Kita Wiesental für die Landesförderung gemeldet, sodass weitere kommunale Mittel in Höhe von 6.500,00 € ab 01.01.2018 zur Verfügung stehen.

Für den Zeitraum vom 01.08. bis zum 31.12.2017 wird die Einrichtung sowohl als Familienzentrum kommunal als auch mit Landesmitteln gefördert. Diese Doppelförderung entspricht der bisherigen Verfahrensweise, da in der ersten Zeit auf dem Weg zur Zertifizierung ein hoher zusätzlicher Aufwand für die Kita entsteht.

 

6. Verwendung der freien Kontingente

Der Haushalt 2017 sieht erneut 78.000 € für die städtische Förderung von Familienzentren vor.

Erstmals für das Haushaltsjahr 2015 wurden die kommunalen Fördergelder in Höhe von 13.000 € mangels Bewerbungen nicht zur Bildung neuer kommunaler Familienzentren verwendet. Da es sich gemäß des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses um Mittel aus der Familienbildung handelt, wurden Gespräche mit den Aachener Familienbildnern geführt, bei denen sich herausstellte, dass die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei einem Familienbildner wenig zweckmäßig ist. Gleichzeitig zeigte sich, dass der Wunsch Familienzentrum zu werden bei den Kitas weiterhin rückläufig ist. Die Nachfrage nach Elterncafés, ohne jedoch Familienzentrum zu werden, hat sich allerdings deutlich erhöht. Um die Mittel dennoch für die Arbeit der Familienbildner in Aachen einzusetzen, ist die Einrichtung von Elterncafés als niedrigschwellige Angebote erfolgt. In der Sitzung vom 17.11.2015 (FB45/0167/WP17) sowie der Sitzung vom 17.03.2016 (Ergänzungsvorlage) hat der Kinder- und Jugendausschusses der Stadt Aachen durch ein Auswahlverfahren beschlossen die Einrichtung von insgesamt 14 Elterncafés  zu fördern.

Die Elterncafés der städt. Tageseinrichtungen Mataréstraße 9, Stolberger Straße 126, Johannstraße 15 und Elsassstraße 64-72, werden aus dem freien Kontingent der kommunalen Förderung der Familienzentren gefördert.

Da im Rahmen der Vorlage vom 24.05.2016 (FB 45/0231/WP17) beschlossen worden ist, die Kita Elsassstraße 64-72 zum 01.08.2016 in die freiwillige Landesförderung aufzunehmen, lief die kommunale Förderung als Elterncafé zum 31.12.2016 aus.

Die Projektmittel des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie (KIM), woraus die übrigen 10 Elterncafés gefördert worden sind, stehen für 2017 nicht mehr zur Verfügung, so dass diese Maßnahmen nicht mehr gefördert werden können.

Für 2017 stehen 13.000,00 € aus kommunalen Mitteln (PSP-Element 4-0650101-916-5 / 53180000) weiter zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2018 werden dann noch zusätzlich 6.500,00 € an kommunalen Mitteln frei, wovon 2 weitere Elterncafés gefördert werden können.

 

7. Auswahl

Für die zur Verfügung stehenden Mittel können folgende Einrichtungen in 2017 gefördert werden:

weiterhin:

  • Mataréstr. 9
  • Stolberger Str. 126
  • Johannstr. 15

neu:

  • Gut-Knappstr. 1 (anstelle der Kita Elsassstr. 64-72)

 

In 2018 kämen dann noch folgende Einrichtungen hinzu:

  • Passstr.25 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Auf Überhaaren 20 (Städt. Tageseinrichtung)

 

Die Auswahl der neuen Einrichtungen erfolgt im Rahmen der festgelegten Priorisierung entsprechend der Vorlage vom 17.11.2015 (FB45/0167/WP17).

 

8. Höhe der Förderung

Da die Förderung über KIM in 2017 nicht mehr erfolgt, ist der Ergänzungsbeschluss, dass alle Elterncafés in gleicher Höhe gefördert werden sollen, hinfällig.

Aus diesem Grunde ist die Höhe der kommunalen Förderung der Elterncafés im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel anzupassen.

Für jedes Elterncafé wäre somit eine jährliche Förderung in Höhe von 3.250,00 € festzusetzen.

 

9. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kinder- und Jugendausschuss beschließt:

1. die Städt. Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8, 52072 Aachen für das Landesprogramm

    Familienzentren 2017/2018 zu melden

2. anstelle der Städt. Tageseinrichtung für Kinder Elsassstr. 64-72 die Städt. Tageseinrichtung 

    Gut-Knappstr. 1 als Elterncafé kommunal zu fördern

3. die frei werdenden Kontingente aus der kommunalen Förderung der Familienzentren in 2018

    für die  Städt. Tageseinrichtungen für Kinder Passstr. 25 und Auf Überhaaren 20 als Elterncafés                                                                                                                                                                    

    zur Verfügung zu stellen

4. die einzelne Förderung für das Haushaltsjahr von 3.120,00 € auf 3.250,00 € anzuheben.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

PSP – Element: 5-060101-800-00600-900-1, 78350000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

23.000

23.000

69.000

69.000

0

0

Auszahlungen

23.000 €

23.000

69.000

69.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

PSP – Element: 4-060101-914-8, 52790000 und 53180000

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

391.800 €

391.800 €

1.331.400 €

1.331.400

0

0

Personal-/

Sachaufwand

446.800

446.800

1.496.400

1.496.400

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-55.000

-55.000

-165.000

-165.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Anmerkung:

Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung sich am Kitajahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.

 

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