Entscheidungsvorlage - FB 36/0163/WP17

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Weiterführung der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Abschluss eines Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2018 bis 2020 zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Weiterführung der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Aachen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt den Oberbürgermeister einen Vertrage mit der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2018 bis 2020 abzuschließen.  

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW besteht in Aachen seit dem Jahr 1991 (ehemals: Umweltberatung). Sie bietet den Aachener Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes und vielfältiges Beratungsangebot im Energiebereich rund um die Themen Energieverbrauch, Haustechnik, Energieeinsparung, baulicher Wärmeschutz, Energiekosten, regenerative Energien, Stromsparen etc. Die Energieberatung ergänzt damit sinnvoll sowohl die Energieberatung der STAWAG als auch die Beratung durch altbau plus. Während altbau plus den Schwerpunkt im Bereich der Sanierungsberatung setzt und sich auf die kostenlose Initialberatung konzentriert (Erstberatung), bietet die Energieberatungsstelle der VZ eine unabhängige Energieberatung im klassischen Sinne an, die zudem auf Wunsch kostenpflichtige Beratungen vor Ort durchführt.

 

Die enge Kooperation mit altbau plus verfolgt vor allem das Ziel, gegenseitige Synergien bei Beratungsangeboten zu schaffen und zu nutzen. Ihre Unterbringung in den Räumlichkeiten der Allgemeinen Verbraucherberatungsstelle und die dadurch mögliche Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur sind ökonomisch sinnvoll. Sitz der Beratungsstellen ist der Aachen-Münchener-Platz an der sogenannten „Energiemeile“, an der zudem „effeff“ angesiedelt ist. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung regionaler Handwerksbetriebe sowie der Energieversorger EWV, Stadtwerke Jülich und STAWAG, die den Bürgerinnen und Bürgern kostenpflichtig Handwerker- und Planungsleistungen vermittelt.

 

Das Angebot der VZ, in Aachen  eine Energieberatungsstelle zu betreiben, ist Teil eines NRW-weiten Projekts, in dessen Rahmen landesweit insgesamt 27 Energieberatungsstellen betrieben werden können. Die Finanzierung erfolgt zu ca 60 % aus Mitteln des Landes (unter Ausnutzung von EU-Mitteln aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung) bzw. aus eigenen Einnahmen durch die Entgelte für die Energieberatung. Die anderen ca 40 % stammen aus den Kostenbeteiligungen der Kommunen, in denen eine Energieberatung angeboten wird.

 

Die Kalkulation und die Berechnung der Kostenbeiträge erfolgt daher pauschal für alle Beratungsstellen gemeinsam, d.h. die Personal-, Sach- und Gemeinkosten des gesamten Projektes werden auf die einzelnen Beratungsstellen umgelegt. Hieraus ergibt sich für die Laufzeit des abzuschließenden Vertrages ein kommunaler Kostenbeitrag in Höhe von 57.500 €/a. Das entspricht in der Höhe exakt dem Beitrag, den die Stadt Aachen auch in den letzten Jahren als kommunalen Kostenbeitrag für die Energieberatung der VZ jährlich gezahlt hat.

Nachrichtlich sei erwähnt, dass in den Gesamtkosten der Energieberatung auch ein Kostenbeitrag in Höhe von knapp 10.000 € an die Allgemeine Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die gemeinsame Nutzung der dortigen Infrastruktur enthalten ist.

 

Das Angebot der Energieberatung der VZ in Aachen ist vertragsmäßig derzeit noch bis zum Ende des Jahres 2017 abgesichert. Zwischenzeitlich hat die VZ mit dem Land eine erneute Verlängerung des Gesamtangebotes verhandelt. Im Ergebnis liegen nach Auskunft der VZ Förderzusagen für die Jahre 2018 bis 2020 vor, unter anderem unter der Voraussetzung, dass auch die kommunalen Beteiligungen sicher gestellt sind. Daher ist die VZ auch wieder an die Stadt Aachen herangetreten, um in einem neuerlichen Vertrag den Fortbestand der Energieberatung in Aachen über das Jahr 2017 hinaus bei entsprechender Kostenbeteiligung durch die Stadt zu vereinbaren.

 

In den vergangenen Jahren hat sich die STAWAG mit einem Betrag von 47.433 €/a am städtischen Kostenanteil für die Energieberatung beteiligt. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die Entscheidung der Geschäftsleitung vor, wonach auch weiterhin für weitere drei Jahre- eine Förderung in dieser Höhe durch die STAWAG erfolgen wird.

 

Um -wie auch in der Vergangenheit- im Sinne der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger eine Fortführung der Energieberatung und ihrer Arbeit in Aachen sowie deren Zusammenarbeit mit altbau plus zu gewährleisten, befürwortet die Verwaltung aufgrund dieser Bedeutung die Weiterführung der Energieberatungsstelle in Aachen und empfiehlt, den neuerlichen Vertrag zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Aachen für die Jahre 2018 bis 2020 abzuschließen.

 

Die hierfür erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan im Produkt 140301 (Förderung Verbraucher- und Energieberatung) unter Kostenart 5318000 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (aktuell 2020) bereits vorsorglich eingeplant worden.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

47.500

47.500

142.500/a

142.500/a

0

0

Personal-/

Sachaufwand

230.000

230.000

690.000/a

690.000/a

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-182.500

-182.500

-547.500/a

-547.500/a

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Die Mittel stehen im PSP-Element 1-140301-900-3 (Förderung Verbraucher-/ Energieberatung) zur Verfügung. Der o.a. Ansatz enthält die Mittel für die Fortführung der Mitfinanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung, der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und der Energieberatung.

 

Die durch die Stadt aufzubringenden Nettokosten für die Energieberatung betragen 10.000 €/a, die in der aktuellen Finanzplanung des PSP-Elements berücksichtigt sind.

Loading...