Entscheidungsvorlage - FB 61/0662/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen

-          Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sport- und Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen

-          Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sport- und Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Robert-Schuman-Straße/Siegelallee- für den Planbereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ziel und Zweck der Planung 

Das Plangebiet liegt in dem Dreieck zwischen der Robert-Schuman-Straße, der Siegelallee und den Grundstücken der beiden Armbrustschützenvereine St. Sebastianus und Tell-Schützen. Die unmittelbar an die Schützenvereinsgrundstücke anschließenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Der zentrale Bereich ist mit einem Sportplatz (Ascheplatz), einem Umkleidegebäude und im südöstlichen Teilbereich mit einem Bolzplatz belegt. Eine Verlagerung des Sportplatzes wird diskutiert, so dass sich potentiell eine Nutzungsoption für eine andere Sportstätte ergibt. Der Tennisverein Blau-Weiss benötigt nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof  dringend eine Tennishalle für den gesamten Trainingsbetrieb. Die ATG (Aachener Turn-Gemeinde e.V.) benötigt ebenso dringend überdachte Trainingsmöglichkeiten für die Sprint- und technischen Disziplinen. Beide Vereine können sich gemeinsam eine synergetische Nutzung einer Sporthalle an dem Standort vorstellen, da dieser sehr zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Außerdem besteht  die Möglichkeit, den Sportunterricht der nahegelegenen Schulen in das Nutzungskonzept einzubinden. Darüber hinaus sollen die Restflächen des zur Verfügung stehenden Terrains als Wohngebiet genutzt werden.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bestehende Gemengelage aus unterschiedlichen Nutzungen im Umfeld und der Nutzung für eine multifunktionale Sporthalle in Einklang zu bringen. Die Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen, insbesondere der Armbrustschützenvereine, der Sportplatz- und der Bolzplatznutzung müssen ermittelt,               koordiniert und deren Verträglichkeit mit den geplanten Nutzungen geprüft und eine für alle Nutzungen befriedigende               städtebauliche Lösung gefunden werden. Insoweit besteht für die Umsetzung der Planungsziele ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

 

Planungsziele (Kurzfassung)

-          Koordinierung der Voraussetzungen der vorhandenen Nutzungen

-          Harmonisierung der vorhandenen Nutzungsvoraussetzungen mit den geplanten Nutzungen

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Sport- und Bolzplatzes für eine multifunktionale Sporthalle

 

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

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Anlagen

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