Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0179/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 975.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der ca. 4.730 qm große Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen dem Höfchensweg, der Grundschule Höfchensweg und dem Ronheider Winkel. Es handelt sich um den nordöstlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes, dessen Kern das gesetzlich geschützte Biotop „Goldbachaue und Predigerbachtal“ bildet.

 

Das Plangebiet war zunächst Teil des Bebauungsplans Nr. 968 Weißhausstraße/Höfchensweg, der im Wesentlichen den vorhandenen Bestand sichern soll und als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde. Da es sich bei dem aktuell zu beurteilenden Planbereich um Außenbereich handelt, für den eine Wohnnutzung vorgesehen werden soll, ist ein eigener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Prozessbegleitend wurde eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Durch die vorgesehene Änderung von Grünfläche in Wohnnutzung wird ein Teil des Landschaftsschutzgebietes aufgegeben. Damit geht eine Übergangszone von Siedlungsbereich zu dem südlich gelegenen gesetzlich geschützten Biotop verloren, was grundsätzlich ein Heranrücken von Störwirkungen durch veränderte Flächenstrukturen (Zunahme versiegelter Flächen, weniger bzw. veränderte Vegetationsflächen beispielsweise durch Wegfall von Gehölzstrukturen), Lichtimmissionen und Lärm bedeutet. Das Landschaftsbild wird sich von offenem Freiraum in Richtung Siedlungsbereich/Verstädterung entwickeln.

 

Da es sich um einen kleinen Randbereich des Landschaftsschutzgebietes handelt, der bereits jetzt schon stark von Gebäuden und Straßen umschlossen ist, werden keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt erwartet. Zum Schutze des Biotops sollte jedoch darauf geachtet werden, dass ein weiteres Heranrücken von Siedlungsbereichen vermieden wird. Die künftige Wohnnutzung stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der auszugleichen ist.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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