Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0031/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, bei der Hst. 1.42000.79000.0 "Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt in bes. Fällen" seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben von 739.000 Euro zu erteilen.

 

 

 

 

Witt

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, bei der Haushaltsstelle 1.42000.79000.0 "Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt in bes. Fällen" seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben von 739.000 Euro zu erteilen.

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ansätze im Unterabschnitt 42000 wurden für das Haushaltsjahr 2005 auf der Basis der prognostizierten Haushaltsentwicklung 2004 und der damaligen Betreuungszahlen ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt war die Wirkung des Zuwanderungsgesetzes nicht ausreichend sicher und abschätzbar. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. 1. 2005 musste eine Vielzahl der im Bundessozialhilfegesetz betreuten Fälle in das Asylbewerberleistungsgesetz verlagert werden. Die erforderlichen Mittel für diese Fälle waren jedoch nicht im Unterabschnitt 42000 vorgesehen, sondern sind bei der Haushaltsplanung im Unterabschnitt 41000 (Hilfe zum Lebensunterhalt) veranschlagt worden.

 

Der kalkulierte Jahresbedarf bei der Hst. 1.42000.79000.0 "Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt in bes. Fällen" hat sich durch diese Entwicklung von 780.000 Euro auf insgesamt 2.212.500 Euro erhöht. Abzgl. der bereits genehmigten überplanmäßigen Mittel von 693.500 Euro verbleibt ein weiterer Ausgabebedarf in Höhe von 739.000 Euro. Dieser Betrag ist erheblich im Sinne der Gemeindeordnung, so dass vor dessen überplanmäßiger Bereitstellung die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen ist.

 

Die Deckung der Mehrausgaben ist gewährleistet durch entsprechende Einsparungen bei Hst. 1.41000.73000.1 "Leistungen zum Lebensunterhalt".

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 739.000 Euro ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten:

Keine

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Keine

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