Entscheidungsvorlage - FB 61/0660/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stolberger Straße - Platz vor der Yunus-Emre-Moschee und angrenzende Straßenabschnittehier: Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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05.04.2017
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17.05.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasst den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Stolberger Straße – Platz vor der Yunus-Emre-Moschee - auf der Grundlage der Pläne 2015_024_L1 und 2015_024_RQ1 vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushalt 2017 für die Platzfläche.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Stolberger Straße und der Elsassstraße im Bereich der Yunus-Emre-Moschee auf der Grundlage der Pläne 2015_024_L1 und 2015_024_RQ1 vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushalt 2017 für den Platzbereich und der haushaltsneutralen Einplanung der Mittel für den Umbau der angrenzenden Straßenflächen im Haushalt 2018 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Stolberger Straße und der Elsassstraße im Bereich der Yunus-Emre-Moschee auf der Grundlage der Pläne 2015_024_L1 und 2015_024_RQ1 vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushalt 2017 für den Platzbereich und der haushaltsneutralen Einplanung der Mittel für den Umbau der angrenzenden Straßenflächen im Haushalt 2018.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Nach Fertigstellung der neuen Moschee soll das Umfeld, insbesondere die dreieckige Fläche zwischen Elsassstraße und Stolberger Straße umgestaltet werden. Dazu wurden verschiedenen Abstimmungsgespräche mit den Vertretern der Gemeinde der Yunus-Emre-Moschee geführt, da für die Fläche, die sich auf öffentlichem und privatem Gelände befindet, eine einheitliche Gestaltung umgesetzt werden soll.
In Ergänzung dazu sollen in einem zweiten Bauabschnitt die angrenzenden Straßenbereiche umgestaltet werden.
Zustand
Die Dreieckfläche zwischen Stolberger Straße und Elsassstraße wurde früher von einem Gebrauchtwagenhandel beziehungsweise als Tankstelle genutzt. Derzeit ist der Platz mit der Baustelleneinrichtung und der provisorischen Moschee belegt.
Planung
Platzfläche
Die vorgeschlagen Platzgestaltung folgt einem einheitlichen Gestaltungsprinzip über die Eigentumsgrenzen hinaus. Ziel war, dass der Platz einerseits eine hohe Aufenthaltsqualität erhält und andererseits an hohen muslimischen Festtagen zum Parken für die Gottesdienstbesucher genutzt werden kann. Dazu wird eine Zufahrt von der Stolberger Straße her angelegt, an der auch zwei Behindertenstellplätze eingerichtet werden. Für den Alltagsbetrieb der Moschee sind neun Stellplätze vorgesehen, die von der Stolberger Straße her direkt anfahrbar sind und mit Sitzwürfeln von der Platzfläche abgetrennt sind. Die Platzfläche selbst erhält Andeutungen einer optimalen Parkordnung, die ein Maximum an parkenden Fahrzeugen erlaubt. Die vorhandenen Bäume/ Sträucher wurden bereits in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde entfernt. In der Planung ist eine kniehohe Hecke zur Trennung der Platzfläche gegenüber dem angrenzenden Gehweg vorgesehen.
Gehwege und Baumpflanzungen
Der Gehweg in der Stolberger Straße ist in einem schlechten Zustand und bedarf der Erneuerung. Zur Verbesserung der Querungssituation wird die Fläche des derzeitigen wenig genutzten frei fließenden Rechtsabbiegers im Kreuzungsbereich dem Gehweg zugeschlagen. Die Leistungsfähigkeit des Knotens wird damit nicht beeinträchtigt.
Im Zuge der Gehwegerneuerung und Umbau des Kreuzungsbereiches werden entlang der Stolberger Straße und im Parkstreifen der Elsassstraße Bäume gepflanzt
Material
Für die Platzfläche wird ein Material vorgeschlagen, das auch auf anderen städtischen Flächen verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein hochwertiges Betonpflaster 20/40/12 mit Granitvorsatz, das zum Befahren geeignet ist.
Aufbau
Platzfläche Gehweg
12 cm Betonstein mit Granitvorsatz 20/40 8 cm Betonplatten 30/30 bzw. Betonpflaster 10/20
3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 0/53- 5 cm Brechsandsplittgemisch 0/5
20 cm Hydraulisch geb. Tragschicht 0/45 15 cm hydraulisch geb. Tragschicht 0/45
29 cm Frostschutzschicht 0/45 13 cm Frostschutzschicht 0/45
65 cm Gesamt 40 cm Gesamt
Entwässerung
Die Platzfläche entwässert mit einem Gefälle von 2.5% zur Versickerung in den Pflanzstreifen An den Stellplätzen und in der Einfahrt ist eine Rinne mit einem Ablauf vorgesehen.
Beleuchtung
Die Zugänge zum Platz werden beleuchtet.
Finanzierung
Über die Verteilung der Ausbaukosten und die zukünftige Verantwortlichkeit zu Ausbau und Pflege des Platzes wurde am 19.02.2010 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem auch eine Obergrenze für den städtischen Anteil an den Baukosten in Höhe von 100.000 € vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Kosten ebenso wie der Ausbau der eigenen Fläche sollten von der Gemeinde der Yunus-Emre-Moschee getragen werden.
Die Grundstücksgrenze der öffentlichen Verkehrsfläche verläuft schräg durch das Platzgelände und teilt diese etwa 1:2.
Im Haushalt stehen derzeit unter dem PSP-Element 5-120102-000-07600-300-1 / 4-120102-045-6 im Haushaltsjahr 2017 aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 Gesamtmittel für den Ausbau der städtischen Fläche in Höhe von insgesamt 100.000 € (zuzüglich konsumtive Abschreibung des Festwertanteils von 5.000 €) zur Verfügung.
Im PSP-Element 4-120102-045-6 waren zusätzlich 150.000 € konsumtiv für den Ausbau der privaten Teilfläche unter gleichzeitiger Einplanung der Rückerstattung dieser Kosten durch die Gemeinde der Yunus-Emre-Moschee vorgesehen. Die Gemeinde beabsichtigt nun, die eigene Fläche selbst zu beauftragen, sodass sowohl der Aufwand als auch der Ertrag der 150.000 € entfällt. Es ergibt sich somit hieraus weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung des städtischen Haushalts.
Die aktuelle Kostenberechnung auf der Basis der vorliegenden Planung und dem mit der Gemeinde abgestimmten Ausbaustandard ergibt eine Summe von 168.740 € für den städtischen Anteil an der Platzfläche. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Kalkulation zum Vertragsabschluss der damalige Baupreis von 100.000 € für einen vergleichbaren Standard mit 120 €/m² angesetzt wurde. Derzeit muss aber mit 220 €/m² gerechnet werden.
Ein kostengünstigerer Ausbau wäre mit einem reduzierten Standard möglich. Bei einem weniger aufwändigen Betonpflaster oder –plattenbelag reduzierten sich die Kosten um 20.000 €, bei einer Asphaltoberfläche, die hier sicher nicht zur Disposition steht, auf 112.000 €.
In Anbetracht des gesamtstädtischen Interesses an einer angemessenen Gestaltung des Platzes, der die Umgebung insgesamt aufwertet, ist eine zusätzliche Finanzierung aus städtischen Mitteln aus stadtgestalterischer Sicht gerechtfertigt.
Die zusätzlichen Kosten müssen durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden.
Seitens der Stadt Aachen wird auf die Erstattung der rund 73.500 €, die die bisher vertraglich vereinbarte Obergrenze von 100.000 € überschreiten, verzichtet.
Die vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde der Yunus-Emre-Moschee muss an die Änderungen hinsichtlich Ausbau und Finanzierung angepasst werden.
Die ergänzende barrierefreie Erneuerung des Gehwegs und des Kreuzungsbereiches, die aufgrund der zukünftig höheren Fußgängerfrequenz sinnvoll sind, ist in einem zweiten Bauabschnitt 2018 vorgesehen. Die Mittel dafür sollen haushaltsneutral im Haushalt 2018 eingeplant werden. Kalkuliert sind 96.000 € für die Erneuerung des Gehwegs sowie 84.000 € für 13 Baumfelder.
Die Bepflanzung wird mit 19.500 € durch FB 36 aus dort vereinnahmten Ausgleichzahlungen finanziert.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-07600-300-1 „Stolberger Platz“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017** | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 96.000 | 163.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -96.000 | -163.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -67.200 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-045-6 „Stolberger Platz“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017** | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 150.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 154.000 | 6.800 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 5.000 | 8.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -9.000 | -15.300 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -6.300 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
**vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates auf Grundlage der gesonderten Vorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
geplanter Haushaltsansatz zur Haushaltsanmeldung 2018
investiv - PSP-Element 5-120102-000-07600-300-1
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Auszahlungen | 172.800 | 0 | 0 | 0 |
konsumtiv - PSP-Element 4-120102-045-6
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Personal-/ Sachaufwand | 7.200 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 9.000 | 0 | 0 | 0 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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246,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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388,3 kB
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