Kenntnisnahme - FB 61/0694/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Tarifliche Maßnahmen

Tarifkooperation AVV/VRS: Ergänzung zum VRS-AzubiTicket

 

Die VRS-Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.09.2016 die Einführung eines neuen Tickets für Auszubildende zum 01.08.2017 beschlossen. VRS-Azubi-Tickets werden ausschließlich im Abonnement ausgegeben und legitimieren den berechtigten Personenkreis zu beliebigen Fahrten im erweiterten VRS-Netz. Neben einem fakultativen Angebot zum Preis von 58,40 Euro für Auszubildende und TeilnehmerInnen an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten, wird es ebenfalls ein solidarisches Angebot für Auszubildende an berufsbildenden Schulen zum Preis von 42,20 Euro geben. In diesem Fall sichert die berufsbildende Schule vertraglich zu, für alle Auszubildenden der Schule ein DualTicket abzunehmen. Darüber hinaus werden das MonatsTicket Azubi und das StarterTicket als Angebote für alle übrigen Personengruppen und als frei verkäuflich Monatskarte beibehalten.

 

Mit Einführung des VRS-AzubiTickets wird das bisherige preisstufenbasierte Angebot des StarterTickets im Rahmen der AVV-VRS-Tarifkooperation eingeschränkt, so dass dieses nicht mehr für die Gruppe der Auszubildenden erhältlich ist. Um auch den aus dem AVV-Gebiet in Richtung VRS-Gebiet reisenden Berechtigten weiterhin ein Tarifangebot anbieten zu können, wird in diesem Zusammenhang die Einführung einer optionalen pauschalen Ergänzungsmöglichkeit für das AVV-Gebiet notwendig.

 

Da der AVV-Tarif aktuell preisstufenbasierte Angebote für Auszubildende vorsieht und im AVV kurzfristig kein Ansatz zur Finanzierung eines pauschalen AVV-Azubi-Tickets ermittelt werden konnte, soll der Geltungsbereich des VRS-AzubiTickets auf die nicht im erweiterten VRS-Netz enthaltenen AVV-Tarifgebiete gegen Zuzahlung eines Betrages von monatlich 60,40 Euro erweitert werden können. So ist gesichert, dass keine vertriebliche und tarifliche Schlechterstellung durch die VRS-seitige Einführung eines pauschalen AzubiTickets zum 01.08.2017 entsteht.

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