Entscheidungsvorlage - FB 61/0681/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Reinhardstraße , Aufweitung im Einmündungsbereich in die Trierer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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17.05.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Aufweitung der Reinhardstraße im Einmündungsbereich in die Trierer Straße gemäß Plan-Nr. 2017/04-01 zu beschließen.
Der Mobilitätsauschuss beschließt die Aufweitung der Reinhardstraße im Einmündungsbereich in die Trierer Straße gemäß Plan-Nr. 2017/04-01.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Reinhardstraße entsteht regelmäßig ein Rückstau, der von der Signalanlage an der Trierer Straße bis über die Don-Bosco-Straße hinweg reicht. Im Einmündungsbereich zur Trierer Straße steht nur eine Fahrspur zur Verfügung, so dass der Abfluss aus der Reinhardstraße durch Linksabbieger, die den Knoten nicht sofort räumen können, behindert wird.
Um die Leistungsfähigkeit des Knotens zu verbessern, wäre es sinnvoll, im Aufstellbereich der Signalanlage eine überbreite Fahrspur zu markieren. Diese würde es ermöglichen, dass Geradeausfahrer und Rechtsabbieger neben den wartenden Linksabbiegern vorbei fahren können, ohne von diesen behindert zu werden. Wegen der geringen Anzahl von Linksabbiegern (maximal 3 pro Signalumlauf) reicht hierfür ein kurzer Aufweitungsbereich aus.
In der Vorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.2.2016 wurde mitgeteilt, dass das Anlegen einer überbreiten Fahrspur im Aufstellbereich der Signalanlage am Knotenpunkt
Reinhardstraße/Trierer Straße ohne Umbau nicht realisierbar ist. Größere Fahrzeuge (Müllfahrzeug, LKW) benötigen beim Abbiegen, die heute vorhandenen Bewegungsflächen. Zwei in der Ausfahrt aus der Reinhardstraße nebeneinander fahrende oder stehende Pkw würden das Einbiegen dieser Fahrzeuge behindern. Laut Auskunft der Lidl-Filiale in der Reinhardstraße wird der Discounter mindestens einmal, in der Regel jedoch mehrmals täglich mit Sattelschleppern beliefert. Diese Fahrzeuge müssten in der Trierer Straße warten, bis der Verkehr aus der Reinhardstraße abgeflossen ist.
Bauliche Aufweitung der Reinhardstraße im Einmündungsbereich in die Trierer Straße
Das Markieren einer überbreiten Fahrspur ist nur dann möglich, wenn im Einmündungsbereich zur Trierer Straße bauliche Änderungen vorgenommen werden. Auf der Südseite der Reinhardstraße kann durch Zurückverlegen des Gehwegbordsteins um 2,55m und den Wegfall von zwei Parkplätzen der erforderliche Raum gewonnen werden (s. Anlage 1). Ein Sattelschlepper kann ohne Behinderung in die Reinhardstraße hinein fahren. Er muss dann allerdings mit der Weiterfahrt warten, bis genügend entgegenkommende Fahrzeuge in Richtung Trierer Straße abgeflossen sind, um am Senkrechtparkstreifen vorbei zu kommen. Nachfolgende rechtsabbiegende Pkw (laut Zählung sind dies selten mehr als 2 pro Umlauf) finden hinter einem wartenden Sattelschlepper in der Regel noch ausreichend viel Aufstellfläche, um den Verkehr auf der Trierer Straße nicht zu behindern. Der rechte Fahrstreifen in der Trierer Straße stadteinwärts wird nur in Ausnahmefällen blockiert werden.
In der Abwägung sollte dieser seltene Fall der Verkehrsbehinderung in Kauf genommen werden, um den Senkrechtparkstreifen in der Reinhardstraße und das dort vorhandene Baumbeet inklusive Baum zu erhalten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Umbau betragen 17.000 Euro. Hierin enthalten ist die Erneuerung der Asphaltdecke im Bereich der Neumarkierung, da auf der stark beschädigten Fahrbahnoberfläche keine dauerhafte Markierung mehr möglich ist.
Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen. Eine Umsetzung ist danach voraussichtlich erst im Jahr 2018 möglich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017* | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 148.564,11 | 148.564,11 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 148.564,11 | 148.564,11 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 96.400 | 96.400 | 288.600 | 288.600 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 116.400 | 116.400 | 348.600 | 348.600 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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