Entscheidungsvorlage - FB 61/0500/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Verbesserung der Barrierefreiheit im Umfeld von BehindertenparkplätzenAntrag der Alternative für Deutschland vom 12.11.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.06.2017
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Belange der mobilitätseingeschränkten Personen bei der Neu- und Umplanung der öffentlichen Verkehrsflächen unter Beachtung der räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Für die Situation an den Aachen Arkaden wird eine Alternative geplant und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Antrag gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. vorliegendem Ratsantrag soll die Verwaltung wie folgt beauftragt werden:
(1) Die Barrierefreiheit der Behindertenparkplätze an den Aachen Arkaden (Ecke Trierer Straße und Eisenbahnweg) herzustellen
(2) Das Umfeld der Behindertenparkplätze in Aachen auf Barrierefreiheit zu untersuchen und etwaige Missstände zu beheben.
ABehindertenparkplätze allgemein
Im Jahr 2004 wurde das Faltblatt „Sonderparkplätze für Schwerbehinderte“ herausgegeben, welches Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung das Auffinden der Parkplätze erleichtern soll. Das Faltblatt, das 2009 überarbeitet wurde und derzeit nochmals aktualisiert wird, informiert über die Parkplätze im Innenstadtbereich sowie in den Außenbezirken geordnet nach Straßennamen und in Form eines Lageplanes, welcher auch die Höchstparkdauer enthält.
Außerdem hat die Verwaltung in der Vergangenheit in Abstimmung mit der „Kommission für Barrierefreiheit“ alle Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Aachen hinsichtlich folgender Kriterien überprüft:
- Anzahl
- Lage
- Anordnung
- Abmessungen
- Neigung
- Kennzeichnung
- Parkdauer
- Erreichbarkeit
Die Auswertung der Analyse erfolgt u.a. auf der Basis wesentlicher Vorschriften und Normen zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Straßenraum.
Ergebnisse der Analyse
Im Stadtgebiet waren 2009 118 Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Zusätzlich standen zu dem Zeitpunkt 158 Behindertenparkplätze in insgesamt 19 Parkhäusern zur Verfügung.
Die Parkplätze für Schwerbehinderte in Aachen wurden bedarfsgerecht z.T. auf Anfrage von Bürgern und Institutionen geplant und im Umfeld von Ärztehäusern, öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Theater/Kinos, Eurogress/Spielcasino, Schulen/Berufskolleg, Verwaltungen, Bahnhöfe, behindertenrelevanten Institutionen sowie in der Nähe von Geschäftslagen/Fußgängerzonen ausgewiesen.
Um außergewöhnlich gehbehinderten Menschen, Rollstuhlfahrern, aber auch blinden Menschen lange Wege zu ersparen, werden Behindertenparkplätze in der Regel in der unmittelbaren Nähe der Zieleinrichtungen angeordnet.
Anordnung der Parkplätze
Parkplätze können als Längs-, Senkrecht- oder Schrägparkplätze ausgeführt werden. Dabei sind
Längsparkplätze grundsätzlich für behinderte Menschen eher ungeeignet, da auf der Fahrerseite i.d.R. kein ausreichender Bewegungsraum vorhanden ist und somit das Ein- und Aussteigen in die Fahrbahn erfolgen muss. Günstig liegen Längsparkplätze für Behinderte auf der linken Fahrbahnseite in Einbahnstraßen.
Aktuell sind 55 % der Behindertenparkplätze als Längsparkstände ausgewiesen, 45 % als Senkrecht- und Schrägparkstände. Ein Großteil der Längsparkplätze befindet sich in Einbahnstraßen, Tempo 30-Zonen oder Nebenfahrbahnen, so dass dennoch ein weitgehend ungehindertes Ein- und Aussteigen möglich ist. An einigen Stellen ist vorgesehen, vorhandene Längsparkstände aufzuheben und Senkrechtparkplätze in der Nähe einzurichten.
Bei der Neuplanung von Straßen wird darauf geachtet, Senkrechtparkplätze für behinderte Menschen zu realisieren und Längsparkstände zu vermeiden, sofern dies mit der grundsätzlichen Planung vereinbar ist.
Parkplatzmaße
Behinderte Personen benötigen ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen. Die Parkplatzmaße sind in verschiedenen Empfehlungen, Richtlinien und DIN-Normen geregelt.
Um ein sicheres und gefahrloses Ein- und Aussteigen zu gewährleisten, werden grundsätzlich größere Parkplatzmaße vorgesehen. Insbesondere das Aus- und Einladen evtl. mitgeführter Rollstühle sollte bei der Anordnung des Parkplatzes beachtet werden, da Rollstuhlfahrer zum Ein- und Aussteigen nach DIN 18024-2 eine Bewegungsfläche von ca. 1,50 m benötigen.
Die Regelmaße werden bei den meisten Parkplätzen erfüllt.
Bei einigen Parkständen, welche die notwendigen Maße nicht erfüllen, ist angedacht, die Parkstände zu verlegen, wenn eine Maßanpassung der Parkstände an den vorhandenen Stellen nicht möglich oder nur unter einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand zu realisieren wäre.
Da die Verlegung einiger Parkplätze jedoch Nachteile hinsichtlich der Zentralität bzw. Erreichbarkeit zur Folge hat, erscheint es sinnvoller - im Sinne des betroffenen Personenkreises - die Parkstände zunächst an den vorhandenen Stellen bestehen zu lassen.
Querneigung
Analog zu den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen sollten Parkplätze für Gehbehinderte aufgrund der besseren Begehbarkeit sowie der Vermeidung des Wegrollens von Rollis eine Neigung von 2,5% nicht überschreiten. Dies ist augenscheinlich bei fast allen Behindertenparkplätzen eingehalten.
Kennzeichnung
Laut StVO sind die Behindertenparkplätze durch das Zusatzschild 1044-10 StVO mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers zu kennzeichnen. Zusätzliche Bodenmarkierungen sind nicht unbedingt erforderlich, werden jedoch empfohlen. In Aachen sind die Parkplätze in den meisten Fällen durch Bodenpiktogramme ergänzend zur Beschilderung markiert.
Parkdauer
Grundsätzlich bestehen auf Behindertenparkplätzen lt. StVO keine Parkzeitbeschränkungen. Es können jedoch Einschränkungen der Parkdauer angeordnet werden.
Etwa die Hälfte aller Behindertenparkplätze in Aachen ist ohne zeitliche Beschränkung. Die übrigen Parkplätze beschränken sich teilweise auf ein Zeitfenster, außerhalb dessen der Parkplatz auch anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht. In stark frequentierten Bereichen ist die Nutzung einiger Parkplätze zeitlich beschränkt (Parkscheibe), um an diesen Stellen Dauerparken zu vermeiden.
Erreichbarkeit
Die Lage im Bezug zum Gehweg und der barrierefreie Übergang sind wesentliche Kriterien für einen sinnvoll angelegten Behindertenparkplatz.
Viele Behindertenparkplätze in Aachen wurden in der Nähe von abgesenkten Zufahrten angeordnet, welche genutzt werden können, um barrierefrei auf den Gehweg zu gelangen. Bei einigen Parkplätzen befinden sich in unmittelbarer Umgebung jedoch keine Bordsteinabsenkungen. In einigen Fällen ist eine nachträgliche Bordsteinabsenkung nur mit großem finanziellem Aufwand möglich bzw. aufgrund von anderen Gegebenheiten (z.B. Baumwurzeln) nicht machbar. In diesen Fällen muss abgewogen werden, ob es sinnvoller ist, den Parkplatz an eine andere Stelle zu verlegen bzw. den Nachteil der fehlenden Absenkung gegenüber der Zentralität in Kauf zu nehmen.
Alternativ zur Gehwegabsenkung können Behindertenparkplätze als Rampe ausgeführt werden, die mit dem Gehweg höhengleich abschließt.
Handlungsbedarf
Die Analyse der Parkplätze für behinderte Menschen hat ergeben, dass die Mehrzahl der vorhandenen Parkplätze hinsichtlich der Kriterien Lage und Anzahl grundsätzlich ausreichend und gut angelegt sind.
Die Überprüfung der Anordnung der Parkplätze ergab weiterhin, dass der Anteil der Längsparkplätze überwiegt, weil insbesondere im innerstädtischen Bereich, aufgrund der beengten städtebaulichen Verhältnisse, oft nicht ausreichend Platz für Senkrechtparkplätze vorhanden ist. Eine alternative Anordnung als Senkrechtparkplätze hätte zur Folge, dass Einbußen hinsichtlich der Zentralität der Parkplätze in Kauf genommen werden müssten. Außerdem befinden sich die meisten der vorhandenen Längsparkplätze in Tempo 30-Zonen, Einbahnstraßen oder auf Nebenfahrbahnen. Deshalb werden die Längsparkplätze im Wesentlichen zunächst so beibehalten. Bei zukünftigen Planungen werden Senkrechtparkplätze entsprechend den Bedürfnissen des betroffenen Personenkreises bevorzugt angelegt.
Hinsichtlich der Parkplatzmaße wurde festgestellt, dass insbesondere die Längsparkplätze die empfohlenen Maße teilweise unterschreiten.
Zur Erreichbarkeit der Parkplätze werden an einigen Parkständen barrierefreie Gehwegzugänge hergestellt. An den Stellen, an denen eine Bordsteinabsenkung aus technischen Gründen nicht bzw. nur mit großem Aufwand möglich ist, erfolgt eine adäquate Verlegung der Parkplätze, um die Verknüpfung mit einer Absenkung zu gewährleisten. Des Weiteren wird an diesen Stellen die Möglichkeit der Anhebung der Parkstandfläche auf Gehweghöhe geprüft und wo möglich realisiert.
1. Prioritätenliste barrierefreier Zugang Behindertenparkplätze
- Kleinmarschierstr.innerstädtisch, sehr hohe Frequenz
- Komphausbadstr.innerstädtisch, sehr hohe Frequenz
- Kapellenstr.innerstädtisch, hohe Frequenz
- Pontdrieschinnerstädtisch, mittlere Frequenz
- Trierer Str.Außenbezirk, mittlere Frequenz
- Horbacher Str.Außenbezirk, Zentrum Richterich
- Horbacher-/Amstelbachstr.Außenbezirk
2. Verlegung von Behindertenparkplätzen
- Aachener & Münchener Allee Verlegung in Kreisverkehr Hangeweiher (Planung vorh.)
- Amyastraße Verlegung innerhalb der Straße
- Kapellenstraße Verlegung an Taxistand (Planung vorh.)
- Kühlwetterstraße Verlegung innerhalb der Straße
Ausblick
Bei der Planung werden die von den DIN-Normen für Barrierefreiheit empfohlenen und insbesondere die in den Aachener Standards definierten Bedingungen berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung ist weiterhin bemüht, insbesondere an wichtigen zentralen Punkten Behindertenparkplätze zur Sicherung der Mobilität behinderter Menschen zu ergänzen.
Bzgl. der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die allgemeinen Sonderparkplätze für Schwerbehinderte mit besonderem Parkausweis und die personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätze permanent in die Kontrolltätigkeiten einbezogen, um die Freihaltung von Behindertenparkplätzen von unberechtigt abgestellten Fahrzeugen zu gewährleisten. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge können sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden.
BBehindertenparkplätze Aachen-Arkaden
Im Parkhaus der Aachen Arkaden sind 21 Behindertenparkplätze ausgewiesen, von wo aus Geschäfte und Büros barrierefrei erreichbar sind. Die Parkplätze im Eisenbahnweg sind ein zusätzliches Angebot, das in einer ursprünglich als Taxistand vorgesehenen Parkbucht eingerichtet wurde. Sie entsprechen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich nicht den Anforderungen und könnten, da sie dort nicht unbedingt erforderlich sind, entfernt werden. Richtlinienkonforme Behindertenparkplätze könnten zusätzlich etwas weiter entfernt im Freunder Weg/ Ecke Mataré angelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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