Kenntnisnahme - FB 36/0176/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Markus Kremer

(Beigeordneter)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergebnisse der Messungen des Landesumweltamtes (LANUV) im Ortskern von Haaren, Alt-Haarener-Str. 20

 

  1. Vorbemerkungen

Die GRÜNEN-Fraktion der BV Haaren und nachfolgend die BV Haaren hatten in 2015 den Antrag gestellt, an der vielbefahrenen und lufthygienisch belasteten Alt-Haarener-Straße eine temporäre Luftmessstation durch das Landesumweltamt NRW (LANUV) errichten zu lassen und abhängig von den Ergebnissen die Umweltzone auf den Ortsteil Haaren auszuweiten.

 

Hintergrund von Antrag und Beschluss war eine Aussage in der 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplan Aachen (S. 54 + 61) der Bezirksregierung Köln, wonach die Alt-Haarener-Straße mit 52 µgr/m³ als Brennpunkt der Luftschadstoffbelastung in Aachen zu beurteilen sei. Vor dem Hintergrund eigener Messungen (2009 / 2010) und aktueller Modellrechnungen hatte der FB Umwelt die Analysen des verantwortlichen Gutachters für den Luftreinhalteplan angezweifelt.

 

  1. Die Luftschadstoffbelastung in Haaren

Die Alt-Haarener-Straße im Ortsteil Haaren gilt als stark frequentierte Hauptverkehrsstraße mit Landesstraßenfunktion (aktuelle DTV: rd. 15.000). Sie ist überwiegend  randbebaut, so dass eine verringerte Durchlüftungssituation vorliegt. Gleichzeitig liegen zentrale Bereiche Haarens, darunter auch ein Teilstück der Alt-Haarener-Str., im Wirkungsbereich großräumiger Kaltluftzuflüsse (aus Haarbachtal und Wurmtal), die belegbar positive Wirkungen auf die klimatisch-lufthygienische Wirkungen entfalten.

 

  1. Aktuelle Messergebnisse

Nach dem nun vorliegenden Messergebnis des LANUV liegt die aktuelle Stickstoffdioxidbelastung (NO2) an der Alt-Haarener-Straße 20 bei 44 µg/m³ und damit 4 µg über dem EU-Grenzwert (40µg). Die Messergebnisse liegen geringfügig (6%) über der mit städtischen Messungen 2009/2010 am benachbarten Haus-Nr. 22/24 ermittelten Belastung von 41,4 µg/m³, jedoch deutlich entfernt von den Prognose des Luftreinhalteplans von 52 µg/m³ (minus 15 %) und der daran geknüpften Brennpunkt-These für Aachen. 

Die leichte Erhöhung der Belastung gegenüber den stätischen Messungen erklärt sich u.a. durch ein inzwischen in der Nähe des Messstandortes realisiertes 5-geschossiges Gebäude entlang der Alt-Haarener-Straße. Die Strömungsbedingungen haben sich hier durch die (teilweise)  Baulückenschließung weiter zum Negativen verändert. Dieser negative Effekt, auf den verwaltungsseitig in der Vorlage vom 2. September 2015 hingewiesen wurde, wird auf etwa 1 – 2 µg/m³ abgeschätzt. Auch deshalb  sollte bei zukünftigen bauplanerischen Überlegungen für die Ortslage Haaren dem Thema Lufthygiene / Stadtklima in hohem Maße Rechnung getragen werden, um weitere Verschlechterungen zu vermeiden.

 

Aufgrund der festgestellten Überschreitung des NO2-Grenzwertes hat sich das LANUV gleichwohl entschieden, die Messungen am Standort Alt-Haarener-Straße 20 bis Ende 2017 fortzuführen.

  1. Fazit und Beschlussempfehlung

Durch die Modellrechnungen des LANUV im aktuellen Luftreinhalteplan (1. Fortschreibung 2015) wurden in der Bürgerschaft und im politischen Raum Irritationen bzgl. der Höhe der tatsächlichen Luftschadstoffbelastung im Ortskern Haaren ausgelöst.

 

Die jetzt vorliegenden Messergebnisse für das Jahr 2016 zeigen eine leichte Überschreitung des EU-Grenzwertes für NO2. Der von der Bezirksregierung angenommene Brennpunkt der Luftschadstoffbelastung hat sich nicht bewahrheitet; diese befinden sich ausnahmslos im direkten Innenstadtbereich Aachens. Die Prognosen der Verwaltung wurden damit weitgehend bestätigt. Die im Luftreinhalteplan (Fortschreibung 2015) verankerten Maßnahmen - insbesondere die Modifizierung der Busflotte - sind grundsätzlich geeignet, die Belastung im Bereich Aachen Haaren weiter zu senken.

 

Die Verwaltung wird die laufenden Messungen des LANUV in Haaren weiterhin intensiv begleiten und die Politik über die Entwicklungen zeitnah informieren. Auch im Zuge einer sich konkretisierenden Überarbeitung / Neuaufstellung des Luftreinhalteplans Aachen in 2017/2018 wird das Thema Luftschadstoffbelastung in Haaren intensiv weiter verfolgt.

 

 

 

Beschlussentwurf:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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