Entscheidungsvorlage - FB 45/0358/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

  Der Förderschule am Rödgerbach wird seitens der Stadt Aachen zur Umsetzung der Ganztagsangebote für das Schuljahr 2017/2018 ein Betrag in Höhe von 45.758 € zur Verfügung gestellt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

In seiner Sitzung am 17.09.2015 hat der Schulausschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses der Stadt Aachen vom 21.11.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Förderschule am Rödgerbach wird seitens der Stadt Aachen zur Umsetzung der Ganztagsangebote für das Schuljahr 2015/2016 ein Betrag in Höhe von 123.440 € zur Verfügung gestellt.

 

Die dem Beschluss zugehörige Vorlage ist beigefügt (Anlage 1). Im folgenden soll diese Beschlusslage nun für das Schuljahr 2017/2018 fortgeschrieben werden.

 

2. Ganztagsförderung an der Förderschule am Rödgerbach

 

Die Förderschule am Rödgerbach beinhaltet Ganztagsangebote sowohl im Primar – als auch Sekundar I Bereich. Aufgrund der verschiedenen Förderungsarten, den genehmigten aufbauenden Ganztag und den v.g. Beschlüssen des Rates und des Schulausschusses sind für den Bereich der (Ganztags-) Betreuung ab dem kommenden Schuljahr folgende drei Bereiche zu unterscheiden.

 

2.1.Betreuung im Rahmen des ganztägigen Angebotes für den Primarbereich der

 

Förderschule (Klasse 1 bis Klasse 4)

 

Im abgelaufenen Schuljahr 2016/2017 sind insgesamt für die Förderschule Rödgerbach 2,0 Gruppen verortet.

Nach Auswertung der Elternabfragen im Rahmen der Anmeldungen für das Schuljahr 2017/2018 geht die Förderschule Am Rödgerbach davon aus, dass im kommenden Schuljahr 2,5 Gruppen erforderlich sind, um dem angemeldeten Bedarf der Eltern nachkommen zu können. Die Finanzierung dieser Gruppen ist im Rahmen der Planung der Ganztagsversorgung im Primarbereich der Förderschulen gesichert.

 

2.2.Gebundene Ganztagsbetreuung (Klasse 5 bis Klasse 9) aus dem Programm „Geld oder Stelle“

Die Förderschule Am Rödgerbach ist eine Ganztagsschule im Aufbau. Zum Schuljahr 2017/2018 wird dementsprechend der Jahrgang 9 in den gebundenen Ganztag überführt.Im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ kann für gebundene Ganztagsförderschulen grundsätzlich eine Förderung von bis zur Hälfte des gesamten für den Ganztag zur Verfügung stehenden Stellenzuschlags gewährt werden. Die Fördermittel wurden bei der Bezirksregierung Köln beantragt.

 

2.3Betreuungsangebote für ehemalige Schüler der Sek. I (Klasse 10) der

Förderschule am Kennedypark

Dem Ratsbeschluss vom 21.11.2012 folgend, sind für diese Schüler/Jahrgänge Ganztags-betreuungen auslaufend sicherzustellen. Im laufenden Schuljahr sollten ursprünglich insgesamt 2,0 Gruppen gebildet werden. Tatsächlich ist jedoch nur eine Gruppe zustande gekommen und wurde mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 45.104 € aus kommunalen Mitteln zusätzlich gefördert.

 

2.3.1Antrag der Förderschule am Rödgerbach und des Kooperationspartners Driescher Hof vom 04.05.2017

Dem „auslaufenden“ Beschluss folgend, wäre eine solches gesichertes Nachmittagsangebot im kommenden Schuljahr nur noch für den Jahrgang 10 notwendig. Hierfür wären 1,0 Gruppen nach bisherigen Standard ausreichend.

Mit Schreiben vom 04.05.2017 (Anlage 2) werden hierfür kommunale Fördermittel im Umfang von 45.758beantragt.

 

2.3.2Empfehlung der Verwaltung

Der geltend gemachte Finanzbedarf in Höhe von 45.758kann analog der Förderbestimmungen im Bereich der Nachmittagsbetreuung im Primarbereich von Seiten der Verwaltung nachvollzogen werden. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, der Schule am Rödgerbach für das Schuljahr 2017/2018 die beantragten Finanzmittel in Höhe von 45.758   zur Sicherstellung eines gesicherten Ganztagsangebotes für die ehemaligen Jahrgänge der Förderschule Kennedypark zur Verfügung zu stellen.

 

2.3.3Entwicklung für Folgejahre

Da die Förderschule am Rödgerbach eine Ganztagsschule im Aufbau ist, wird ab dem Schuljahr 2018/2019 dem “auslaufenden” Beschluss zur Folge keine weitere Nachmittagsbetreuung für ehemalige Kinder der Förderschule Kennedypark erfolgen, da dann alle Jahrgänge in den gebundenen Ganztag überführt wurden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Zwischen Förderschule, Kooperationspartner und dem FB 45 besteht Einvernehmen darüber, dass die v.g. Maßnahmen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen kommunalen Mittel letztmalig für das Schuljahr 2017/2018 gelten.

 

Für das kommende Schuljahr 2017/2018 ergeben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 45.758 .  

 

  Ausreichende Mittel stehen im Produkt Förderschulen zur Verfügung.

 

Es entfallen

 

auf das Hhj.  20175/12 = 19.066

 

auf das Hhj.  20187/12 = 26. 692

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

4-030106-907-2

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2017

Ansatz

2018 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

166.400

166.400

523.400

523.400

0

0

Personal-/

Sachaufwand

380.800

380.800

1.038.200

1.038.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-214.400

-214.400

-514.800

-514.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Keine haushaltärischen Auswirkungen. Es stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

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Anlagen

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