Entscheidungsvorlage - FB 45/0357/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
  2. und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag für die KiTa Eibenweg 16 beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26) in Auftrag zu geben.

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

 

  1. und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag für die KiTa Eibenweg 16 bei E 26 in Auftrag zu geben.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa in dem städtischen Gebäude Eibenweg 16 mit einer Gruppenstruktur von 1 x GF I, 1 x GF II und 2 x GF III.

 

Das Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, sodass eine umfangreiche Sanierung zum dauerhaften Erhalt des Gebäudes dringend erforderlich ist. Darüber hinaus erfüllt die KiTa mit ihrer aktuellen Gruppenstruktur nicht den räumlichen LVR-Standard.

 

Die durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten aus 2012 zeigt auf, dass der KiTa-Standort die Option eines zweigeschossigen Anbaus bietet, wodurch die KiTa gemäß des LVR-Standards hergerichtet und alle vier KiTa-Gruppen, davon zwei U3-Gruppen, erhalten bleiben könnten.

 

Die KiTa Eibenweg 16 liegt im Sozialraum 8 (Haaren/ Verlautenheide/ Kalkofen).

Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet dieser Sozialraum folgende Versorgungsquoten:

-          für Kinder unter 3 Jahren: 43,77%

-          für Kinder über 3 Jahren: 81,44%

Zur Verbesserung der Versorgungsquoten ist ein Neubau einer sechsgruppigen KiTa im Bebauungsgebiet Friedenstraße, Germanusstraße, Laachgasse „Haaren Ortsmitte/ Stadthäuser“ geplant.  

Bei Realisierung dieser Maßnahme und Erhalt der derzeitigen Gruppenstruktur in der KiTa Eibenweg werden nach aktueller Datenlage folgende Versorgungsquoten erreicht:

-          für Kinder unter 3 Jahren: 50,15%

-          für Kinder über 3 Jahren: 98,19%

 

In einem ersten Schritt soll das Gebäudemanagement (E 26) mit der Vergabe des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt werden.

 

  1. Finanzierung

Die erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 1 – 3 werden von Seiten des E 26 unter Berücksichtigung einer ersten groben Kostenschätzung mit 70.000 € kalkuliert.

Auf der Position 5-060101-900-00100-991-3; 78650000 stehen in 2017 Mittel in ausreichender Höhe  zur Verfügung.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, das Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 1 – 3 zu beauftragen.

Nach Vorliegen der Ergebnisse des Planungsauftrags (Entwurfsplanung inkl. einer Kostenberechnung) werden diese dem Kinder- und Jugendausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

5-060101-900-00100-991-3; 78650000 „U3-Ausbaumaßnahmen, 2. Stufe“

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

1.536.400*

0

1.536.400*

1.200.000

1.200.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

*Ermächtigungsübertragung aus 2016

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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