Entscheidungsvorlage - FB 45/0362/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss
 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

 

  1. beschließt die unter Punkt 2 aufgeführten maximalen Zuschusshöhen

 

  1. beschließt die unter Punkt 3 aufgeführten Kriterien.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1           Ausgangslage

Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus wurden und werden weiterhin KiTa-Neubauten erforderlich sein. Während die Stadt Aachen teilweise Bauherrin ist (u.a. KiTas Kalverbenden und Händelstraße), werden einige KiTa-Neubauten auch durch Investoren gebaut (u.a. KiTas Eintrachtstraße, Eisenbahnweg, Süsterfeldstraße, Sittarder Straße) und anschließend an Träger der freien Jugendhilfe vermietet.

 

Vor Inbetriebnahme einer neuen KiTa ist ihre Ausstattung zwingend erforderlich. Hierzu zählen:

  1. Feste Einbauten (Küche, Personal-/ Teeküche, Kinderküchen/ -spülen, Garderoben und Wickel-Wasch-Kombinationen)
  2. Loses Mobiliar (Möbel für Kinder und Erwachsene, Spielmaterial, Textilen, Elektrogeräte, Arbeitsgeräte usw.)
  3. Außenspielgelände (Planung und Herrichtung mit Spielgeräten inkl. Montage und Fallschutz, Sandkästen, ggf. Gartenhaus, ggf. Sonnensegel und inkl. Honorarleistung des Architekten/ Freiraumplaners)

 

Bei städtischen Gebäuden werden die festen Einbauten und die Außenspielgeräte durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) budgetiert und durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26) im Rahmen der Baumaßnahme geplant und umgesetzt.

 

Bei Investorenmodellen wird die KiTa leer an die Stadt Aachen bzw. an den freien Träger vermietet, wobei die Planung und Herrichtung des Außengeländes in der Regel durch den Investor durchgeführt werden kann, sofern diesem eine entsprechen Kostenübernahme rechtzeitig zugesagt wird.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die freien Träger nicht in der Lage sind, die einmaligen Investitionskosten für die Innenausstattung und die Herrichtung des Außengeländes zu tragen und daher entsprechende Zuschüsse bei der Stadt beantragen, sofern Fördermittel nicht beantragt werden können oder nicht ausreichend sind.

 

In Anlehnung an die Vorlage „Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf Trägeranteilübernahmen und einmalige Baukostenzuschüsse freier Träger“ (FB 45/0152/WP17), die in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 01.12.2015 beschlossen wurde, sollen entsprechende Kriterien auch für die Gewährung von Zuschüssen an freie Träger zur Ausstattung von KiTa-Neubauten aufgestellt werden. Hierdurch soll das zukünftige Vorgehen bei KiTa-Neubauten vereinfacht, eine Gleichbehandlung der freien Träger herbeigeführt und eine finanzielle Planungssicherheit gewährleistet werden.

 

 

 

 

2           Zuschusshöhen

Die Erfahrungen der letzten Jahre im Betreuungsplatzausbau haben gezeigt, dass die nachfolgenden Kosten realistisch und entsprechend zu berücksichtigen sind.

 

  1. Feste Einbauten = 15.600 €/ Gruppe
  2. Loses Mobiliar = 20.000 € / Gruppe
  3. Außenspielfläche

-          für eine 3- bis 4-gruppige KiTa = 65.000

-          für eine 5- bis 6-gruppige KiTa = 80.000

 

 

dreigruppige KiTa

viergruppige KiTa

fünfgruppige KiTa

sechsgruppige KiTa

Feste Einbauten

46.800 €

62.400 €

78.000 €

93.600 €

Loses Mobiliar

60.000 €

80.000 €

100.000 €

120.000 €

Außenspielfläche

65.000 €

65.000 €

80.000 €

80.000 €

Summe

171.800 €

207.400 €

258.000 €

293.600 €

 

Mit diesen Beträgen kann erfahrungsgemäß eine Grundausstattung von KiTa-Neubauten abgedeckt werden, die für die Inbetriebnahme erforderlich ist. Sonderausstattungen wie beispielsweise bestimmtes pädagogisches oder therapeutisches Material sind nicht abgedeckt und sind entsprechend in Eigenleistung durch den Träger zu erbringen.

 

3         Bedingungen

Grundsätzlich soll die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Innenausstattung und die Herrichtung des Außengeländes von KiTa-Neubauten an Bedingungen für den freien Träger geknüpft werden:

  1. Die Zuschussgewährung erfolgt auf Antragstellung durch den freien Träger.
  2. Bei den o.g. Summen handelt es sich um die höchstmögliche Zuschussgewährung. Sofern der freie Träger in der Lage ist, einen Eigenteil zu erbringen oder Alteinrichtung einzubringen (z.B. bei Umzug), wird der Zuschuss entsprechend reduziert.
  3. Sofern der freie Träger berechtigt ist, Fördermittel (z.B. Investitionsprogramme des Bundes und Landes NRW zum U3- und ü3-Ausbau) zu beantragen, sind diese zwingend vorrangig einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss entsprechend.
  4. Die geförderten Betreuungsplätze sind in den Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens fünf Jahren vorzuhalten (analog zu der Zweckbindungsfrist der Bundes- bzw. Landesförderprogramme).
  5. Die mit dem Zuschuss angeschafften (Einrichtungs-) Gegenstände und Außenspielgeräte befinden sich im Eigentum des freien Trägers, sodass dieser Wartungs-, Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Ersatzbeschaffungen übernimmt.
  6. Der freie Träger nimmt mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teil und stellt eine konsequente Nutzung aller Arbeitsschritte der Lösung Little Bird durch seine Einrichtungen sicher.
  7. Der freie Träger nimmt nach festgestelltem Bedarf durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) zusätzlich auf.

 

4           Finanzielle Auswirkungen

Durch die o.g. Zuschusshöhen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

5           Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, die unter Punkt 2 aufgeführten maximalen Zuschusshöhen und die unter Punkt 3 aufgeführten Kriterien für die Gewährung eines Zuschusses an freie Träger für die Innenausstattung und die Herrichtung des Außengeländes eines KiTa-Neubaus zu beschließen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

5-060101-900-00300-300-4; 78180000  „Zuschüsse an freie Träger U3-Ausbau“

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

230.000

230.000

940.000

940.000

0

0

Ergebnis

230.000

230.000

940.000

940.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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