Entscheidungsvorlage - FB 45/0366/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Er beschließt die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 18.12.2016 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. besteht seit Frühjahr 2013.

Derzeit zählt der Verein 173 Mitglieder, die sich aus Eltern, Lehrern und auch Menschen ohne direkten Bezug zu dieser Schule zusammensetzen. Die Arbeit im Verein wird ausschließlich ehrenamtlich geleistet.

 

Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. hat sich u.a. die ideelle und finanzielle Förderung von Bildung und Erziehung an der 4. Aachener Gesamtschule zur Aufgabe gemacht.

Er widmet sich dabei vor allem der positiven Entwicklung des Soziallebens an der Schule aber auch  den sozialen Belangen einzelner Schüler und Schülerinnen.

 

Mit den vielen verschiedenartigen Projekten bietet der Förderverein den Kindern und Jugendlichen der Schule besondere Angebote, die über die Möglichkeiten eines Schulträgers deutlich hinausgehen.

Die durchgeführten Projekte knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von Ihnen mitgestaltet. Die Maßnahmen fordern das Engagement der Teilnehmer, stärken das Selbstbewusstsein der jungen Leute  und regen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung an.

 

Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. trägt mit seinen Angeboten in den Bereichen der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit zur Förderung der Entwicklung junger Menschen bei und erfüllt damit  Aufgaben im Sinne des § 11 SGBVIII.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.16 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

 

Demnach ist die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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