Entscheidungsvorlage - FB 45/0369/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

 

  1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die U3-Gruppe der KiTa Im Klostergarten 2 (Clara Fey) ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 4.169,82 / KiTa-Jahr zzgl. Indexierung).

 

  1. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen, da die erforderlichen Haushaltsmittel für die Übernahme des Trägeranteils lediglich für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 

  1. beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (Caritas Lebenswelten GmbH) abzuschließen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Caritas Lebenswelten GmbH betreibt derzeit die fünfgruppige inklusive KiTa Im Klostergarten 2 (Clara Fey) mit drei KiBiz geförderten Gruppen und zwei heilpädagogischen Gruppen.

 

Zum KiTa-Jahr 2017/ 2018 wird eine bisherige ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe nach Gruppenform I umgewandelt, wodurch zunächst fünf neue U3-Plätze entstehen. Im Rahmen dieser Umwandlung soll zukünftig noch ein weiterer U3-Platz geschaffen werden.

 

Aktuell liegt für diese neuen KiBiz geförderten U3-Plätze ein Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH auf Übernahme des Trägeranteils vor.

 

Ausgehend von dem gemeinsamen Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom  26.08.2015 „Neue Möglichkeiten zum U3 Ausbau“ hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) einen Kriterienkatalog hinsichtlich künftiger Übernahme von Trägeranteilen erarbeitet.

 

Die entsprechende Berichtsvorlage „Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf Trägeranteilübernahmen und einmalige Baukostenzuschüsse freier Träger“ (FB 45/0152/WP17) wurde dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) in seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt und mit Änderungen beschlossen.

 

Für die Übernahme von Trägeranteilen bei Bestands-KiTas wurden seinerzeit die nachfolgenden Kriterien erarbeitet:

 

  1. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze

Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen gekoppelt.

 

  1. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum

Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.

 

  1. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze

Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3-Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.

 

 

  1. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme

Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45 übernommen, wenn der Träger

-          mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,

-          bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und

-          Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurde seinerzeit ausgeführt, dass es keine finanziellen Auswirkungen gibt, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt und mögliche Beschlussfassungen im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen abzuwarten sind.

 

Vor diesem Hintergrund sollten seinerzeit für die Haushaltsberatungen Berechnungsmodelle auf Grundlage der zuvor dargelegten Kriterien erstellt werden. Im Ergebnis wurden allerdings keine Haushaltsmittel bereitgestellt.

 

Zusammenfassend liegt derzeit kein genereller Beschluss hinsichtlich der Übernahme von Trägeranteilen und einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger vor, sodass der v.g. Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH der Beschlussfassung des KJA bedarf.

 

  1. Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH

Mit Schreiben vom 22.03.2017 hat die Caritas Lebenswelten GmbH die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets für sechs neue U3-Plätze zum KiTa-Jahr 2017/ 2018 durch die Stadt Aachen beantragt.

 

Bedingt durch den Umwandlungsprozess der bisherigen ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe nach Gruppenform I gelingt im KiTa-Jahr 2017/ 2018 zunächst die Schaffung fünf zusätzlicher U3-Plätze. Grundsätzlich soll in der KiTa Im Klostergarten 2 zukünftig allerdings noch ein weiterer U3-Platz geschaffen werden, für den sodann ebenfalls der Trägeranteil übernommen werden müsste.

 

Die veränderte Platzstruktur war bereits Bestandteil der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/ 2018. Eine Antragstellung zur Übernahme des Trägeranteils wurde seinerzeit bei Meldung der veränderten Gruppenstruktur nicht kommuniziert.

 

Der Trägeranteil für die neue U3-Gruppe in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets beträgt ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018  maximal 4.169,82 pro Kindergartenjahr (Indexierung um 3 % im KiTa-Jahr 2018/ 2019).

 

In dem v.g. Schreiben wurde versichert, dass das Bistum Aachen für die KiTa Im Klostergarten 2 (Clara Fey) grundsätzlich keine Trägeranteile übernimmt.

  1. Kriterien

Für eine Übernahme des Trägeranteils der fünf neuen KiBiz geförderten U3-Plätze müssten zunächst die im Rahmen der v.g. Vorlage erarbeiteten Kriterien erfüllt sein.

 

  1. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze

Durch die Umwandlung einer bisherigen ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe nach Gruppenform I zum KiTa-Jahr 2017/ 2018 entstehen zunächst fünf neue U3-Plätze.

 

  1. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum

Die Caritas Lebenswelten GmbH hat mit Schreiben vom 22.03.2017 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets für die fünf neuen U3-Plätze zum KiTa-Jahr 2017/ 2018 durch die Stadt Aachen beantragt.

 

Die KiTa Im Klostergarten 2 liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau).

 

Für das KiTa-Jahr 2016/ 2017 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 105,92 % für Kinder über drei Jahren und von 43,46 % für Kinder unter drei Jahren.

 

Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich einen sehr guten Wert ausweist, wird vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.

 

Über die Umwandlung einer bisherigen ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe nach Gruppenform I wird auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im U3-Bereich reagiert und gleichzeitig der Überkapazität von ü3-Plätzen entgegengewirkt.

 

Vor diesem Hintergrund ist die veränderte Platzstruktur bereits Bestandteil der Kindertagesstättenbedarfsplanungen 2017/ 2018.

 

Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet der Sozialraum 5 eine Versorgungsquote von
98,93 % für Kinder über drei Jahren und von 41,28 % für Kinder unter drei Jahren.

 

  1. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze

Durch die Umwandlung einer bisherigen ü3-Gruppe der Gruppenform III in eine U3-Gruppe nach Gruppenform I werden keine neuen ü3-Plätze geschaffen.

 

  1. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme

Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an verschiedene Bedingungen für den Träger geknüpft werden, die Bestandteil des abzuschließenden Sondervertrags mit der Caritas Lebenswelten GmbH wäre.

 

Ergebnis:

Unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau) wären aufgrund des vorliegenden Antrags der Caritas Lebenswelten GmbH mindestens 50 % des Trägeranteils der fünf neuen U3-Plätze ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 durch die Stadt Aachen zu übernehmen.

Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen handeln.

 

  1. Finanzierung

Für die Haushaltsberatungen sollten seinerzeit Berechnungsmodelle auf Grundlage der zuvor dargelegten Kriterien erstellt werden. Wie zuvor dargelegt wurden im Ergebnis allerdings keine Haushaltsmittel bereitgestellt.

 

Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % des Budgets für die neue U3-Gruppe (maximal ca. 4.169,82/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) stehen für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 Mittel in ausreichender Höhe bei 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung.

 

Für die nachfolgenden KiTa-Jahre stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, sodass keine Deckung für die komplette mittelfristige Finanzplanung angeboten werden kann. Daher sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die neue U3-Gruppe der KiTa Im Klostergarten 2 (Clara Fey) ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 4.169,82 / KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) vor.

 

Da lediglich für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. für die nachfolgenden KiTa-Jahre entsprechende Mittel einzuplanen.

 

Im Zusammenhang mit der Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen ist ein entsprechender Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (Caritas Lebenswelten GmbH) abzuschließen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

4-060101-901-9; 53180000 1)

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

37.862.2001)

37.862.200

126.091.500

126.102.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-10.500

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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