Kenntnisnahme - FB 61/0707/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Lütticher Straßehier: Erschließung Aldi Preuswald (B-Plan Nr. 969)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.06.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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21.06.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Discounters mit zwei kleinen Shops zur Nahversorgung des Ortsteils Preuswald geschaffen werden.
Discounter und Parkplätze werden einzig über den Unteren Backertsweg, der zu diesem Zweck im betroffenen Abschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie einem einseitigen Gehweg in 2,50m Breite ausgebaut und öffentlich gewidmet wird, erschlossen. Über die Einrichtung eines Linksabbiegestreifens aus Fahrtrichtung Belgien sowie die Anlage einer separaten Rechtsabbiegezuführung und die Herstellung der Zufahrt Unterer Backertsweg als Geh- und Radwegüberfahrung zum Schutz der Radfahrer wurde berichtet.
Am 19.01.2017 hat der Mobilitätsausschuss das Thema beraten, den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt,
- zu prüfen, ob an der Ausfahrt vom Unteren Backertsweg in die Lütticher Straßen für die Rad-Gehwegüberfahrung ca. 12 cm hohe Rampensteine anstatt der abgerundeten Bordsteine eingebaut werden können, um die Autofahrer zu vorsichtigem Überfahren anzuhalten, und
- alle Möglichkeiten zu prüfen, um auf einem Teilstück der Lütticher Straße, z.B. von der Waldschenke bis zur Grenze, eine einheitliche Tempo 50 Regelung zu erreichen, unter Einbeziehung der zuständigen Behörden.
Anpassung der Verkehrsflächen
Das Vorhaben wird im Ausserortsbereich erschlossen. Die Lütticher Straße befindet sich als B 264 hier in der Baulast des Landesbetriebs strassen.nrw. Alle Anpassungen bedürfen der Abstimmung mit strassen.nrw, zu treffende Regelungen sind in einem Durchführungsvertrag fest zu halten.
In den neuerlichen Abstimmungsgesprächen mit strassen.nrw wurde von dort auf die zu verwendenden „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) und auf die darin dargestellten Knotenpunktgeometrien verwiesen. Danach soll auf die Einrichtung einer separaten Rechtsabbiegezuführung an der Einmündung Unterer Backertsweg aus Richtung Aachen kommend verzichtet werden. Zum Schutz der geradeaus verkehrenden Radfahrer wurde vereinbart, den Rad-/Gehweg an der Einmündung Unterer Backertsweg um ca. fünf Meter zu verschwenken und so vor Querung des Radverkehrs eine Aufstellfläche für einen PKW zu schaffen. Der Radverkehr wird weiterhin bevorrechtigt und als Geh- und Radwegüberführung ausgestaltet. Strassen.nrw hat der gewünschten Verwendung von Rampensteinen anstelle von Rundborden zugestimmt. Zudem wird durch entsprechende Beschilderung und Bodenmarkierung auf den querenden Radverkehr hingewiesen.
Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Investor, die notwendigen Verrohrungen für einen möglichen späteren LSA-Ausbau vor zu sehen.
Weitere Anpassungen im Bereich der Mittelinsel Lütticher Straße sowie zur Verdeutlichung der Bushaltestelle wurden vorgenommen.
Die entsprechenden Planwerke werden seitens des Investors überarbeitet und kurzfristig vorgelegt.
Anordnung von Tempo 50
Grundsätzlich gilt außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auf der Lütticher Straße wurde wie an anderen klassifizierten Straßen in Außerortslage auch entsprechend der VwV zu Verkehrszeichen 274 wegen der besonderen Gefährdung der Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr und der vorhandenen Einmündungen die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Eine weitere Reduzierung ist nur bei Vorliegen einer geschwindigkeitsbedingten Gefahrenlage möglich. Da die Unfalllage nach Auskunft der Polizei unauffällig ist, entbehrt eine weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung der notwendigen Rechtsgrundlage. Ein "einfaches" Versetzen der Ortstafel ist ebenfalls nicht möglich, da sich diese ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast an dem Beginn der geschlossenen Bebauung auf einer der beiden Straßenseiten orientieren muss. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der in Rede stehenden Straße erschlossen werden. Daher stehen die Ortstafeln "Stadt Aachen" und "Stadt Aachen Ende" auch in FR stadtauswärts in Höhe Grundhaus.
Dem Auftrag des Mobilitätsausschusses vom 19.01.2017 folgend ist die Verwaltung zwecks Klärung der Möglichkeiten für eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 50 km/h mit den zu beteiligenden Stellen in Kontakt getreten. Da die Lütticher Straße in der Straßenbaulast des Landesbetriebes strassen.nrw liegt, wurden sowohl der Landesbetrieb strassen.nrw als auch die Polizei hierzu angehört.
Der Landesbetrieb strassen.nrw gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme ab und möchte die Entwicklung abwarten. Auch eine Nachfrage der Verwaltung nach einer Tendenz blieb bislang unbeantwortet.
Die Polizei Aachen kann sich dagegen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h nur im Bereich der Bebauung zwischen den Hausnummern 509 bis 529 mittels Ausweisung als geschlossene Ortschaft mit den entsprechenden Ortstafeln vorstellen. Aus polizeilicher Sicht liegen in diesem Bereich die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer geschlossenen Ortschaft wegen der in Fahrtrichtung Belgien auf der linken Seite liegenden Bebauung vor. Eine weiterreichende Ausweisung der geschlossenen Ortschaft in Fahrtrichtung Belgien ist rechtlich nicht zulässig, weil die dortige Bebauung nicht direkt von der Lütticher Straße sondern von einer Nebenfahrbahn erschlossen ist.
Durch die Ortstafeln ergibt sich dann auf einer Strecke von insgesamt ca. 300 bis 400 Metern die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Aufgrund der Stellungnahme der Polizei hat die Verwaltung den Landesbetrieb strassen.nrw mit mail vom 05.05.2017 nochmals um Stellungnahme bzw. um eine erste Einschätzung gebeten. Bislang liegt hierzu noch keine Antwort vor.
Unabhängig davon, dass die Regelung rechtlich möglich wäre, wenn auch strassen.nrw einverstanden wäre, muss berücksichtigt werden, dass die Regelung für alle - also auch für die ortsfremden - Fahrzeugführer tatsächlich einsehbar sein muss und nachvollzogen werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund des Ausbauzustandes der Lütticher Straße in Verbindung mit der nur aus Fahrtrichtung Belgien rechtsseitig sichtbaren Bebauung insbesondere für Ortsfremde in Fahrtrichtung Belgien nicht zweifelsfrei erkennbar, dass hier eine geschlossene Ortschaft vorliegt und die Geschwindigkeit zu reduzieren ist. Insofern sind Geschwindigkeitsverstöße zu erwarten.
Neben den durch die Polizei durchzuführenden Geschwindigkeitskontrollen empfiehlt die Verwaltung, dann bauliche Veränderungen zu prüfen, die nachhaltig dazu führen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und damit auch die Einheit von Bau und Betrieb herstellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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