Kenntnisnahme - FB 61/0703/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 16. Juni 2016 hatte der Planungsausschuss folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Achtungsabstände für zwei Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring erforderlichen Haushaltsmittel zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Haus­halt einzustellen.“

 

Zuvor hatte die Verwaltung erläutert, dass die Nachfrage bei einem Gutachter ergeben hatte, dass für beide Gutachten mit Kosten in Höhe von 15.000 bis 20.000 € zu rechnen sei.

 

Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses war der Termin für die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2017 bereits ver­strichen. Ende 2016 konnte jedoch eine Beauftragung aus zu diesem Zeitpunkt noch nicht verausgabten Haus­haltsmitteln erfolgen. Zudem hatten die Angebote deutlich niedrigere Kosten zum Ergebnis. Auftragnehmer war das Ingenieurbüro für Anlagensicherheit aus Neuss.

 

Im April 2017 wurden die beiden Gutachten vorgelegt und von allen Beteiligten einschließlich der jeweiligen Störfallbeauftragten der betroffenen Firmen geprüft. Anschließend wurden sie der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde zur Verfügung gestellt, verbunden mit der Bitte, die Ergebnisse dem Lan­desamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz weiterzuleiten zur Einstellung in das Informationssystem KABAS.

 

Wie erwartet kamen beide Gutachten zum Ergebnis, dass der so genannte angemessene Abstand zu schüt­zenswerten Nutzungen deutlichen geringer ist als der nach Störfallrecht einzuhaltende so genannte Achtungs­abstand (laut KAS-18-Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).

 

Gasballons der Infrawest am Grünen Weg / Zusammenfassung des Gutachtens

Es wurde zwei Szenarien für Gasfreisetzungen und Brände innerhalb des Betriebsbereichs betrachtet, um einen angemessenen Abstand zu schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft zu bestimmen. Hierbei wurde festgestellt, dass aufgrund der Strahlungswerte beim Brand einer Freistrahlflamme sich ein angemessener Abstand von >22 m ergab. Da jedoch allgemein der Konsens besteht, dass um einen so genannten Stör-fallbetrieb ein angemessener Abstand nicht kleiner als 50 m sein sollte und um einen zusätzlichen Sicherheits-puffer zu besitzen, wird in diesem Fall ein angemessener Abstand von 50 m von der Grundstücksgrenze (Betriebsbereich) vom Sachverständigen festgelegt.

 

Flüssiggas- und Verteillager der Firma Caratgas am Grünen Weg / Zusammenfassung des Gutachtens

Es wurde die Freisetzung von Propan aus einem 80 mm2 großen Leck und die hieraus resultierende maximale Zündreichweite und der maximale Explosionsdruck berechnet und damit ein angemessener Abstand von 68,5 m von der Freisetzungsstelle ermittelt. Wie die Einsichtnahme vor Ort und die Anlagendokumentation ergab ist ein Trümmerwurf bei der vorliegenden Anlage nicht zu erwarten.

 

Aus dem vom Gutachter ermittelten Abstand ergibt sich der im Luftbild dargestellte Radius um die potentielle Freisetzungsstelle:

 

Fazit

Im Bereich der Gasballons sind die Auswirkungen von einer so geringen räumlichen Relevanz, dass sie keinen Einfluss auf die Darstellung im Flächennutzungsplan haben. Dieser stellt für die Flächen jenseits der Bahnstrecke gemischte Bauflächen dar. Entsprechend könnte hier auch eine Wohnnutzung angesiedelt werden.

 

Wie in der obigen Abbildung ersichtlich sind nur sehr geringe Teile des Gewerbegebietes Grüner Weg von den Auswirkungen eines potentiellen Störfalls betroffen, so dass Anfragen von z.B. sozialen und kirchlichen Einrich­tungen, die in der Vergangenheit in einem wesentlich größeren Bereich abgelehnt werden mussten, in Zukunft (zumindest unter dem Aspekt des Störfallrechts) fast im gesamten Gewerbegebiet zugelassen werden könnten.
 

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