Kenntnisnahme - FB 61/0706/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstandsbericht:

Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle arbeiten die Straßenverkehrsbehörde, die jeweiligen Straßenbaulastträger und die Polizei eng zusammen. In dem Zusammenhang besteht gem. den Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und dem Ministerium für Bauern und Verkehr – B III B 3 – 75 – 05/2 – vom 11.März 2008 die Verpflichtung eine Unfallkommission einzurichten, deren Aufgabe darin besteht, zu ermitteln wo sich Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. Darüber hinaus wird über eine Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus dem Vorjahr die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wird über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch erneut beraten.

Neben den ständigen Mitgliedern werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner, die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.

Unabhängig von der jährlich stattfindenden Sitzung der Unfallkommission, die sich in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst, finden regelmäßige Verkehrsbesprechungen statt, in denen über aktuelle Verkehrsführungen und Unfälle mit Todesfolge sofort beraten wird. In diesen Verkehrsbesprechungen werden auch Beschlüsse als Unfallkommission gefasst, sofern die ständigen Pflichtmitglieder anwesend sind.

 

Am 13.04.2017 hat die Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2016 stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass über einen Zeitraum von 1 Jahr grundsätzliche Unfallhäufungsstellen festgelegt. Berücksichtigt werden hierbei Unfälle der Kategorie 1 – 4 (Unfälle mit Getöteten, Schwerverletzten, Leichtverletzten und schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden). Zur Behandlung in der Unfallkommission bedarf es entsprechend dem Erlass einer definierten Anzahl von Unfällen gleichen Grundtyps (z.B. 3 Abbiegeunfälle unter Beteiligung eines KFZ und eines Radfahrers an nahezu derselben Stelle). Die Anzahl der Unfälle steht in Abhängigkeit zur jeweiligen Verkehrsbelastung.     

 

Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:  

 

 

a)         1/01-07Krefelder Straße/Prager Ring/Eulersweg

 

Insgesamt haben sich in 2016 elf Unfälle im Knoten ereignet. Nach Auswertung der Unfallberichte haben sich drei gleichartige Unfälle ereignet. Hierbei sind jeweils der Linksabbieger aus dem Eulersweg und der entgegenkommende Verkehr aus dem Prager Ring kollidiert.

Bei einer ermittelten Belastung für den Knoten von 59.715 DTV (K) ist der Knoten erst ab einer Unfallhäufung von 4 gleichartigen Unfällen zu behandeln. Die Teilnehmer schließen sich der Meinung der Polizei an, wonach eine Behandlung nicht notwendig ist.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Es werden keine Maßnahmen beschlossen.

 

b)        1/02-01Trierer Straße/Madrider Ring/Adenauerallee

 

In 2016 haben sich 12 Unfälle im Kreuzungsbereich ereignet. Vergleichbare Unfälle haben sich in Form von Linksabbiegeunfällen aus der Adenauerallee in die Trierer Straße ereignet. Bei zwei Unfällen ist der               Linksabbieger mit dem Gegenverkehr aus dem Madrider Ring kollidiert. Bei einem weiteren Unfall wurde ein Fußgänger übersehen.

Zwei vergleichbare Unfälle haben sich beim Rechtseinbiegen von der Trierer Straße in den Madrider Ring ereignet. Ein Rechtsabbieger hat einen Radfahrer, ein weiterer Rechtsabbieger einen Bus übersehen.

Der Knoten wird in absehbarer Zeit aufgrund einer Sanierung des darunter führenden Tunnels Adenauerallee/Madrider Ring vollständig umgebaut. Geplant ist, dass die Adenauerallee zuführend zum Knoten drei Spuren erhält. Darüber hinaus ist eine Zufahrtssignalisierung geplant.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Planungen bezüglich einer dreistreifigen Zufahrt der Adenauer Allee zur Trierer Straße und der Zufahrtstrennung werden weiter verfolgt. Weitere Maßnahmen werden nicht beschlossen.

 

 

c)         1/11-16Europlaplatz/Joseph-von-Görres-Straße

 

Im gesamten Bereich des Europaplatzes haben sich 7 Unfälle im Jahr 2016 ereignet. An der südlichen Einmündung Joseph-von-Görres-Straße ereigneten sich drei Auffahrunfälle. Der Knoten ist erstmalig als Unfallhäufungsstelle aufgetreten. Änderungen an der Verkehrsführung haben in den letzten Monaten nicht stattgefunden, es wurde lediglich erst kürzlich im Knoten neu markiert. 

 

Beschluss der Unfallkommission:

Es wird vereinbart den Knoten zunächst zu beobachten. Weitere Maßnahmen werden nicht ergriffen.

 

 

d)        1/49-11Viktoriaallee/Bismarckstraße

 

Eine Häufung von gleichartigen Verkehrsunfällen ist nach Analyse der Unfälle nicht festzustellen. Es wurden               lediglich zwei Unfälle in Form von Missachtung der Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ aufgenommen.

VZ 102 StVO (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) und Blockmarkierung zur Verdeutlichung sind vorhanden. Das erstellte Langzeitgeschwindigkeitsprofil über 72 Stunden hat ergeben, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung aller Fahrzeuge für beide Richtungen bei 5,1% lag. Der Kreuzungsbereich wurde beim Neuausbau der Viktoriaallee auf Bordsteinniveau angehoben. Zudem wurden vor den Einmündungen Pflasterstreifen quer zur Fahrtrichtung eingebaut.

Bei der Anzahl der Unfälle liegt  unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung keine Unfallhäufungsstelle mehr vor.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Obwohl es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt und auch die Ergebnisse der Geschwindigkeitserhebung unauffällig sind, wird vereinbart repressive Überwachungen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung vornehmen zu lassen. Die Polizei wird den Knoten ebenfalls für Kontrollen vorsehen.

 

 

e)         1/01-14Junkerstraße / Welkenrather Straße / Bleiberger Straße

 

Die in der Unfallkommission 2015 beschlossenen Maßnahmen zur Beschilderung und Markierung wurden vor Ort zwischen dem 24.10. und 15.12.2016 umgesetzt. Der letzte aufgezeichnete Unfall ist am 19.07.16 passiert. Insofern hat sich offensichtlich die Unfallsituation beruhigt, ein Unfallrückgang ist bereits vor Ergreifen der Maßnahmen eingetreten. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen kann in der kurzen Zeit noch nicht bewertet werden.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Da die aufgelisteten Unfälle vor der Neumarkierung gewesen sind und seit 6 Monaten keine weiteren Unfälle aufgenommen wurden, sind aktuell keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

 

 

f)          1/07/16An der Schanz / Im Johannistal

Alle 4 in der Einmündung registrierten Unfälle sind mit Radfahrer-Beteiligung geschehen, davon 3 mit Radfahrern aus Richtung Lütticher Straße. Zwischen Lütticher Straße und Im Johannistal ist die Nebenanlage in der talwärtigen Fahrtrichtung auch als linksseitiger Radweg freigegeben, damit dieser Zielverkehr vom Knoten Schanz auf kurzem Wege das Wohngebiet Johannistal erreichen kann. Die Roteinfärbung der Radfahrfurt über die Einmündung Im Johannistal ist stark verblasst, sodass eine Erneuerung der Markierung sinnvoll ist. Weiterhin sollen die Sträucher in den Pflanzfeldern der Einmündung zur besseren Sicht der unfallträchtigen Verkehrsteilnehmer aufeinander heruntergeschnitten werden. Schließlich hängt die Beschilderung nach VZ 1032 und VZ 205 aus dem Johannistal sehr hoch. Hier soll das VZ 241-30 an einen Ausleger nach links am Mast befestigt und die übrigen VZ auf 2,50m Unterkante heruntergehängt werden.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die  Roteinfärbung der Radfahrfurt über die Einmündung Im Johannistal wird erneuert  und mit VZ 237 und gegenläufigen Pfeilen als Bodenmarkierungen ergänzt. Der Bewuchs der  beiden Pflanzfelder auf den Ecken wird zurückgeschnitten. Das VZ 241-30 wird am vorhandenen Mast als Linksausleger montiert und die verbleibende Beschilderung auf 2,50m Unterkante abgesenkt. In der zufließenden Hälfte der Einmündung Im Johannistal wird eine Wartelinie (3 50x50cm-Blöcke) markiert.

 

 

g)        1/24-16 Löhergraben / Annastraße / Mörgensstraße

 

Die von der Polizei aufgezeichneten Unfälle liegen nicht alle im unmittelbaren Knoten, sondern verteilen sich auf den weiteren Straßenverlauf. Es liegt unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung  keine Unfallhäufungsstelle vor.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Es werden keine Maßnahmen ergriffen.

 

 

h)        1/26-14  Peterstraße zwischen Kurhausstraße und Hansemannplatz

 

Aus der Vielzahl der registrierten Unfälle treten hervor:

 

  • 4 Unfälle zwischen stadteinwärts fahrenden KFZ beim Spurwechsel zum Linksabbiegen in die Schumacherstraße bzw. beabsichtigten Spitzkehren und Linienbussen stadteinwärts auf der Busspur in Mittellage

 

Die  Leitschwelle wurde entsprechend dem Beschluss der Unfallkommission aus dem Jahr  2015 im Mai 2016 ergänzt und die Lücke zum Spurwechsel bewusst sehr klein gehalten. Danach sind dort keine Unfälle mehr geschehen, stattdessen haben sich 2 Unfälle weiter zur Ampel hin bei dort fehlender Leitschwelle ereignet. Bevor die Leitschwelle verlängert wird, wird die Polizei im Juni 2017 die Anzahl der Unfälle für die Zeit von Januar – April 2017 ermitteln und an die Mitglieder der Verkehrsbesprechung weiterleiten. Es erfolgt dort eine erneute Beratung als Unfallkommission.

 

  • 2 Unfälle zwischen Rechtsabbiegern in die Schumacherstraße mit losfahrenden Linienbussen

 

Die Fahrstreifen sind hier deutlich markiert, der Radfahrstreifen allerdings – wie an vielen Stellen in Aachen – nur mit VZ 237 als farbige Bodenmarkierung. Es wird vereinbart, das aus Richtung Elisenbrunnen unmittelbar im Anschluss an die Einmündung Blondelstraße hängende VZ 245 an einen Ausleger nach rechts zu verschieben und an dessen jetzige Stelle links neben dem VZ 245 ein VZ 237 zu ergänzen. Darüber lässt das Unfallbild in dieser Fahrbeziehung keinen Veränderungsbedarf erkennen.

Auch in den anderen Abschnitten der Peterstraße ist die Beschilderung nach VZ 237 im Bereich der markierten Radfahrstreifen entsprechend zu prüfen und zu ergänzen.

 

Schließlich sind noch 2 VU im Bushof (H4) aufgenommen worden, bei denen ankommende Linienbusse mit ihren Spiegeln wartende Fahrgäste erfasst haben. Da es sich beim Bushof nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, ist für die Unfallkommission keine Zuständigkeit gegeben. Dennoch wird vorgeschlagen, die bereits an anderen Stellen erfolgreich eingesetzte Markierung einer blauen Linie als Abstandshalter auch hier einzusetzen. Die ASEAG muss diese Linien in Abstimmung mit dem dortigen Grundstückseigentümer selbst aufbringen bzw. privat beauftragen.

Sollten an anderen Haltepunkten im Bushof ähnliche Probleme zu beobachten sein, wären auch dort die Linien sinnvoll.

 

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die VB prüft als UK im Juni 2017 die dann von der Polizei zugesandten Unfalldaten für Januar bis April 2017 bezüglich der Unfallentwicklung mit stadteinwärtigen Linksabbiegern vor der Einmündung Schumacherstraße und beschließt ggfs. die Verlängerung der Leitschwelle. In stadtauswärtiger Richtung wird ein VZ 237 neben dem VZ 245 hinter der Einmündung Blondelstraße angebracht.

 

i)          1/35-11Boxgraben / Hubertusplatz / Mariabrunnstraße / Weberstraße

Die Markierungen und Beschilderungen zum Beschluss der Unfallkommission 2015 wurden vom 24.10. – 15.12.2016 aufgebracht. Danach ist noch 1 Unfall registriert. Das ausgeschilderte Linksabbiegeverbot in die Weberstraße wird stark missachtet. Zur Verdeutlichung soll ein zusätzlicher Geradeauspfeil auf dem Boxgraben bergwärts zwischen den beiden Tangenten Hubertusplatz markiert werden.

Talwärts wurde beobachtet, dass durch den mitten im Gehweg stehenden Haltestellenmast einige Fußgänger über die Fahrbahn ausweichen. Die SVB hat bereits mit der ASEAG das Versetzen des Mastes an die Hauswand heran vereinbart.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Im bergwärtigen Fahrstreifen des Boxgrabens wird zwischen wegführender und zuführender Fahrbahn Hubertusplatz ein Geradeauspfeil markiert. Ansonsten ist die Unfallentwicklung nach den vorgenommenen Änderungen 2016 weiter zu beobachten.

 

 

 

j)          1/37-16Süsterfeldstraße / Seffenter Weg / Claßenstraße  / Bunsenstraße

 

3 Unfälle sind bei abgeschalteter Signalanlage geschehen und hätten bei in Betrieb befindlicher LSA vermieden werden können.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Nachtabschaltung der Signalanlage ist aufzuheben.

 

 

 

k)         1/38-16Kohlscheider Straße zwischen BAB und Pariser Ring

 

1 Verkehrsunfall ereignete sich im Rechtsabbieger von Aachen zum AK Aachen, 2 von Herzogenrath vor der nördlichen LSA als Auffahrunfälle und 2 im separaten Rechtsabbieger aus der BAB von NL. Unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung liegt an keiner Stelle eine Unfallhäufungsstelle vor.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Es werden keine Maßnahmen ergriffen.

 

 

l)          1/51-16Boxgraben zwischen Mozartstraße und Südstraße

4 Unfälle ereigneten sich an der Zufahrt des Netto-Marktes, davon 3 zwischen Linksabbiegern aus Richtung Marschiertor und talwärts fahrenden Zweiradfahrern. Vor dem Hintergrund, dass diese Stelle erstmalig eine Unfallhäufungsstelle geworden ist, wird auf das Verbot des Linksabbiegens zunächst verzichtet. Zur Verdeutlichung des Radweges wird das VZ 237 in der Furt der Zufahrt markiert. Um die Wirksamkeit der Markierungsergänzung bewerten zu können, soll die Polizei die Unfallzahlen vor und nach der ergänzenden Markierung erfassen und der SVB mitteilen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Radwegefurt über die Einfahrt Netto-Markt ist rot einzufärben und darauf ein VZ 237 als Bodenmarkierung zu ergänzen. Der Polizei wird das Markierungsdatum mitgeteilt, damit sie anschließend die Unfallentwicklung vor und nach der Markierung auswerten und mitteilen kann. Wenn die Ergänzung der Markierung nicht hilft, ist in einem nächsten Schritt das Linksabbiegen in den Parkplatz zu verbieten.

 

m)      1/40-16Hirschgraben Übergang Seilgraben:

 

Bei den Unfällen an der Einmündung Hirschgraben / Neupforte waren bis auf 1 Unfall immer den Hirschgraben bergab fahrende Radfahrer beteiligt. Da die vorhandene Markierung klar ist, die Radfahrer aber durch die Gefällestrecke sehr schnell auf ihrem Radfahrstreifen ankommen, wird eine Bodenmarkierung nach VZ 138 und 1000-21 im IV-Fahrstreifen entsprechend der Markierung in der Einmündung Krefelder Straße / Passstraße beschlossen. Weiterhin ist der Radfahrstreifen mit VZ 237 als Schild zu kennzeichnen.

In der Parkhauszufahrt sind 2 Verkehrsunfälle zwischen Linksabbiegern und entgegenkommenden Radfahrern aufgenommen worden. Hier würde ein Piktogramm im Radfahrstreifen die Aufmerksamkeit der abbiegenden Autofahrer sicherlich erhöhen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Im talwärtigen Fahrstreifen des Hirschgrabens wird vor der LSA Neupforte ein VZ 138 iVm 1000-21 auf den Asphalt markiert. In der Zufahrt zum Parkhaus wird in der Radfahrfurt ein VZ 237 als Piktogramm markiert.

 

Nachbetrachtung:

 

In den meisten Nachbetrachtungen ist ein Rückgang der Unfälle bzw. der Wegfall der Unfälle in den zu behandelnden Knoten festzustellen. Ein Handlungsbedarf besteht im Sinne langjähriger Unfallhäufungsstellen bei dieser Nachbetrachtung nicht.

 

 

Fazit:

Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen. Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

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