Entscheidungsvorlage - FB 61/0715/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Rombachstraße, Umplanung der Bushaltestelle H5 Schulzentrum BrandAusführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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28.06.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Bushaltestelle Schulzentrum Brand, auf Grundlage der Pläne 2016_021_L1 und 2016_021_RQ1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Bushaltestelle Schulzentrum Brand, auf Grundlage der Pläne 2016_021_L1 und 2016_021_RQ1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Schulwegsicherheit im Umfeld der Gesamtschule Brand soll verbessert und eine rechtssichere Situation am Fußgängerüberweg an der Rombachstraße zwischen Heussstraße und Schagenstraße hergestellt werden. Die Haltestelle H 5 liegt in einer baulich angelegten Busbucht direkt vor einem Fußgängerüberweg (FGÜ), der teilweise in die Busbucht integriert ist. Dieser bauliche Zustand ist nicht richtlinienkonform (R-FGÜ 2001) und erfüllt nicht die Vorgabe, die bei haltendem Bus ein freies Blickfeld auf querende Fußgänger fordert. Ein Unfall und weitere kritische Situationen am FGÜ führten dazu, dass die Straßenverkehrsbehörde die Verlegung der Haltestellenlage H 5 im Herbst 2015 hinter den FGÜ angeordnet hat. Die Bushaltestelle wurde als Fahrbahnrandhaltestelle ausgeschildert Auf Grund der Verkehrsmengen von Kfz, Linien- und Verstärkerbussen im Schülerverkehr, insbesondere zu Schulanfangs- und Endzeiten, stauten sich die Fahrzeuge hinter den am Fahrbahnrand haltenden Schulbussen und es kam zu gegenseitigen Behinderungen zwischen Pkw, Bussen, Fußgängern und Radfahrern.
Um die Situation richtlinienkonform zu gestalten, wurde die in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 2.11.2016 und im Mobilitätsausschuss am 3.11.2016 beschlossene Planung in der hier vorgelegten Ausbauplanung umgesetzt.
Zustand
Für die Übergangszeit bis zum geplanten Ausbau wurden die wartenden Busse der Haltestelle H 5 in die noch vorhandene Bucht zurück verlegt. Für die Sicherheit am FGÜ ist aktuell der Gehweg in dem Bereich mit Leitschwellen und Sperrpfosten provisorisch vorgezogen, sodass querungswillige Fußgänger nicht durch haltende Busse verdeckt werden.
Planung
Geplant ist eine um 1,00 m eingerückte Fahrbahnrandhaltestelle, die eine Restfahrbahnbreite von 5,50 m ermöglicht. Damit ist der Begegnungsverkehr Bus - PKW neben dem haltenden Bus möglich, sodass Rückstau vermieden wird.
Die ehemalige Busbucht wird als Grünfläche umgebaut und mit niedrigen Sträuchern und drei Bäumen bepflanzt. Die Ausgestaltung des Fahrbahnrands orientiert sich am Platzbedarf der Doppelgelenkbusse der Linien 5 und 45, die aus der Schagenstraße kommen und in die Buswendeschleife einfahren.
Die neue Haltestelle H5 wird mit einem Busbord mit einer Höhe von 16 cm angelegt, um den barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse zu gewährleisten. Die Wartefläche, der Gehweg und der FGÜ werden mit Bodenindikatoren versehen.
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Planung ist mit Kosten in Höhe von 101.000 € zu rechnen.
Die Maßnahme ist aufgrund der beabsichtigten funktionalen Verbesserungen der Verkehrssicherheit für den Schulverkehr an der Gesamtschule Brand nach der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG NRW förderfähig. Ein Fördersatz von 100 % der förderfähigen Kosten wurde bewilligt.
Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen unter dem PSP-Element 5-120102-100-01900-300-1 (investive Anteile) bzw. 4-120102-115-1 (konsumtive Anteile) zur Verfügung. Aufgrund der Förderung aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale zu 100% erfolgt die Einplanung haushaltsneutral.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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221,1 kB
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