Entscheidungsvorlage - FB 36/0181/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung zur Durchführung des Bundesschützenfests am 02. September 2018 nicht.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Sankt Sebastianus Bogenschützen Bruderschaft Aachen-Hörn 1951 e.V. plant, im September 2018 ein Bundesschützenfest auf dem eigenen Schießstand in Aachen-Seffent auszurichten. Die Veranstaltung soll am 02. September 2018 von 9-20 Uhr stattfinden. Der Aufbau des Festzeltes und des weiteren Inventars auf dem Gelände beginnt bereits 5 Tage zuvor; für den Abbau werden 3 Tage eingeplant.

 

Ablauf am Veranstaltungstag:

9 Uhr Festmesse im Festzelt

10 Uhr Bundesprinzen und Bundesschülerprinzenschießen auf dem Schießstand

14.15 Uhr Aufstellung Festzug

14.30 Uhr Abmarsch Festzug (ca. 800m ab Seffenter Berg bis zum Schießstand)

16 Uhr Bundeskönigsschießen

20 Uhr Siegerehrung

 

Nähere Informationen zur Zielsetzung der Veranstaltung sind dem beigefügten Genehmigungsantrag zu entnehmen.

 

Ergänzend zu den Angaben im Genehmigungsantrag wurde mit den Veranstaltern Folgendes abgestimmt:

         Teilnehmerzahl ca. 400-500 Personen zur Zeit des Festzuges (3-4 Spielmannszüge im Festzug, ca. 20 Vereine)

         Errichtung von einem Festzelt (Größe 10m x 20m) sowie von drei Pavillons (je 3m x 6m) auf der Fläche der Schießanlage

         Bereitstellung eines Ausschankwagens sowie eines Kühlwagens auf der Schießanlage

         Bereitstellung eines mobilen Toilettenwagens (mit Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal)

         Beschallung durch Boxen und Musik im Festzelt

         Aufhängen von zwei großen Willkommensbannern

         Geordnete Müllsammlung und -entsorgung

         Vorhalten von Parkraum für ca. 150 Fahrzeuge auf der angrenzenden Wiese (Flurstück 18, siehe Karte im beigefügten Genehmigungsantrag). Als Ausweichmöglichkeit bei schlechtem Wetter sollen die Teilnehmenden im öffentlichen Straßenraum im Schneebergweg parken.

 

Da sich das Gelände, auf dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll, im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen befindet, der hier Landschaftsschutzgebiet ausweist, ist eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Diese soll mit Auflagen (insbesondere Verbot von offenem Feuer und ähnlichem) erteilt werden.

 

Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Bedenken.

 

Vorbehaltlich der Befreiung stimmt die Stadt Aachen als Eigentümer  der Nutzung der Wiese als Parkraum im Rahmen der Veranstaltung zu. Es ist vorgesehen, mit dem Veranstalter und dem Pächter eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...