Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0029/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2005-Hst. 1.36500.71100.0 Rückzahlung überzahlter Landeszuweisungenhier: Denkmalsanierung Rathaus (Nordfassade)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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18.10.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.10.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 36.392,00 Euro bei der Haushaltsstelle 1.36500.71100.0 "Rückzahlung überzahlter Zuweisungen" im Haushaltsjahr 2005 zu erteilen.
Witt
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 36.392,00 Euro bei der Haushaltsstelle 1.36500.71100.0 "Rückzahlung überzahlter Zuweisungen" im Haushaltsjahr 2005.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksregierung Köln hat in den Jahren 2000 und 2001 zu den förderungsfähigen Sanierungskosten des III. und IV. Bauabschnitts der Nordfassade des Rathauses von 591.565 Euro (1.157.000 DM) eine 50 %ige Bezuschussung bewilligt und den Betrag von 295.782 Euro (578.500 DM) ausgezahlt.
Nach dem zwischenzeitlich von der Bezirksregierung Köln geprüften Verwendungsnachweis endeten diese bereits im Haushaltsjahr 2003 abgeschlossenen Teilmaßnahmen insgesamt mit Minderausgaben von 92.784 Euro (181.470 DM). Aufgrund dessen wurden mit Bescheid vom 08.04.2005 Landesmittel in Höhe von 46.392 Euro (90.735 DM) zurückgefordert. Die Höhe der Zinsforderung wird üblicherweise von der Bezirksregierung Köln erst nach Eingang des Erstattungsbetrags ermittelt.
In Anbetracht der sich seinerzeit schon abzeichnenden Kosteneinsparungen hat das Gebäudemanagement im November 2002 bereits einen Betrag von 10.000 Euro zurückgezahlt, so dass jetzt noch 36.392 Euro zu erstatten sind. Das "Rathaus" ist bei Gründung des Quasi-Eigenbetriebs nicht in das Sondervermögen des E 26 übergegangen, so dass die Rückzahlung unmittelbar zu Lasten des städt. Haushalts abzuwickeln ist.
Da es sich bei dem Betrag von 36.392 Euro um erhebliche Ausgaben i.S. des § 82 GO NRW handelt, ist vor deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen.