Kenntnisnahme - FB 56/0068/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Realisierung eines Mehrgenerationenhauses (Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser) in Eilendorf/Rothe Erde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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21.06.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Jahr 2006 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhaus“ gestartet. Mehrgenerationenhäuser beziehen sich nicht auf Wohnangebote, sondern sind als quartiersbezogene Begegnungsorte anzusehen, an denen niederschwellige Angebote für die Bevölkerung eingerichtet werden mit dem besonderen Augenmerk auf das Miteinander verschiedener Generationen. Im Programm geht es vor allem um die Förderung von Personalkosten, wobei mit der Fördersumme etwa eine halbe Kraft finanzierbar ist. Mehrgenerationenhäuser bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und unterstützen nachbarschaftliche Netzwerke. Bundesweit nehmen rund 550 Häuser am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus teil. Der Mittelpunkt jedes Mehrgenerationenhauses ist ein offener Treff für spontane und ungezwungene Begegnungen. Rund um den Offenen Treff unterhält jedes Mehrgenerationenhaus eine Vielzahl von Angeboten. Dazu gehören Betreuungs-, Lern- und Kreativangebote für Kinder und Jugendliche, Weiterbildungskurse für den (Wieder-)Einstieg in den Beruf, Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige, Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten und vieles mehr. Die Angebote werden entsprechend der Bedürfnisse vor Ort konzipiert, um bedarfsgerecht handeln zu können.
In der aktuellen Förderrichtlinie des Bundes für die Förderperiode 2017-2020 wird betont, dass das Angebot den kommunalen Umgang mit dem demografischen Wandel unterstützen soll – wobei besonders intergenerative Ansätze im Vordergrund stehen. In enger Abstimmung mit der Kommune sollen Mehrgenerationenhäuser ihre Profile an den mit der demografischen Entwicklung vor Ort einhergehenden Bedarfen ausrichten. Damit ergänzt die Idee der Mehrgenerationenhäuser in adäquater Weise das städtische Konzept der Begegnungszentren. Das Konzept der Begegnungszentren begegnet den Herausforderungen des Demographischen Wandels. Die Bevölkerung wird insgesamt nicht nur älter, sondern sie verbleibt
gleichzeitig länger in ihrer eigenen Häuslichkeit. Die Aufrechterhaltung von Kontakten, die Integration
in gemeinwesenorientierte Netze und die wohnortnahe Information und Beratung über (Hilfe-)
Angebote sowie deren Organisation und Vermittlung ist daher eine wichtige Aufgabe, die zudem alle
Teilräume Aachens betrifft. Diese Aufgaben werden von den Begegnungszentren wahrgenommen.
Inzwischen gibt es in Aachen acht Begegnungszentren (Kronenberg, Preuswald, Forst, Hörn, Mitte,
Nord, Ost, Haaren), mit einem eigenen Profil und einer Ausrichtung auf die spezifischen Bedarfe im
Quartier.
Um dieses Netz weiterausbauen und die Idee des Intergenerativen voranzutreiben wurden für die Stadt Aachen zwei Mehrgenerationenhäuser beantragt. Es haben sich die Katholische Kirchengemeinde St. Donatus/Brand für den Bereich Brand und das Helene-Weber-Haus für den Bereich Eilendorf/Rothe Erde beworben. Mit der Etablierung der Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf/Rothe Erde und Brand wurden zwei Räume in den Fokus genommen werden, in denen noch keine Begegnungszentren und ein damit verbundenes Angebot bestehen.
Die Mehrgenerationenhäuser sind des Weiteren eine vielversprechende Maßnahme im Rahmen der Aufgaben als „Familiengerechte Kommune“ (Förderung von Nachbarschaften im Quartier).
Während der Förderperiode 2017-2020 beträgt der Bundeszuschuss als Festbetragsförderung
30 TEURO pro Haus und Jahr, die kommunale Kofinanzierung 10 TEURO pro Jahr und Haus.
Für das Mehrgenerationenhaus Eilendorf/Rothe Erde war in der ursprünglichen Planung ein Standort in Eilendorf vorgesehen mit der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Eilendorf. Dieser konnte jedoch nicht realisiert werden – weil hier die Konkurrenzsituation zu anderen Angeboten befürchtet, wenn die Einrichtung zu nahe an bestehenden Angeboten der Altenarbeit etabliert werden würde. Es konnte kein zufriedenstellender Standort gefunden werden. Als idealer Standort für das Mehrgenerationenhaus Eilendorf/Rothe Erde hat sich die Barbarastraße in Rothe Erde herauskristallisiert, wo im Kinder- und Jugendhaus das bestehende Angebot ergänzt werden kann und freie Zeitslots genutzt werden können. Es muss somit kein neuer Standort aufgebaut werden, sondern bestehende, bei der Bevölkerung bekannte Räumlichkeiten können intensiver genutzt werden. Das Angebot des Mehrgenerationenhauses wird dabei eng abgestimmt mit allen Akteuren vor Ort und in Zusammenarbeit mit selbigen entwickelt. Bestehende Räume können genutzt werden und besser ausgelastet werden. Von der Barbarastraße aus soll das Angebot an Begegnung, Weiterbildung und Freizeitmöglichkeiten für Rothe Erde und Eilendorf gestaltet werden. Damit fällt das Mehrgenerationenhaus in die Zuständigkeit des Bezirks Mitte.
Das Angebot im Rahmen des Programms wird die Begegnungsmöglichkeiten in Rothe Erde nochmals verbessern und den Aspekt des intergenerativen Zusammenkommens stärken. Das ist gerade in Rothe Erde, das immer noch zu den Teilräumen mit besonderen gesellschaftlichen Herausforderungen gehört, sehr wichtig. Das Angebot wird vom Träger an die Bedarfe und bestehende Strukturen angepasst, sodass eine Ergänzung des bestehenden Angebots angestrebt wird. Zudem partizipiert die Stadt Aachen an einem Wissenstransfer, in dem Erfahrungen aus einem bundesweiten Programm zur Stärkung von gesellschaftlichem Zusammenleben nach Aachen und insbesondere Rothe Erde sowie Eilendorf fließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Die Kofinanzierung in den Jahren 2017 – 2020 in Höhe von 10.000 € jährlich erfolgt aus dem PSP-Element 4-050101-916-5 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.