Entscheidungsvorlage - FB 61/0686/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Eginhardstraße, Wiederherstellung nach STAWAG-Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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17.05.2017
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21.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt einen Planungsbeschluss auf Grundlage der vorliegenden Planungsvariante 1 zu fassen, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und eine Ausführungsplanung zu erstellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Eginhardstraße werden sämtliche Abwasserleitungen durch die Stawag erneuert. Dabei wird zu großen Teilen in die Straßen- und Gehwegoberflächen von Grundstückskante zu Grundstückskante eingegriffen. Die Arbeiten der STAWAG werden Ende 2017 begonnen.
Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die funktionalen Mängel, wie z. B. die sehr schmalen Gehwege zu beseitigen. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Straßenraum (Parken, Spielen, Erschließen) und die äußeren Rahmenbedingungen (Fahrbahnbreite) sind verträglich miteinander zu kombinieren, so dass die Funktion der Straße beibehalten wird und eine Steigerung der Gestaltungsqualität erfolgt.
Um zeitliche Verzögerungen bei der Wiederherstellung des Straßenraums zu vermeiden, muss eine Ausführungsplanung für den zukünftigen Ausbau kurzfristig vorliegen.
2. Heutige Situation
Die Eginhardstraße ist eine reine Wohnstraße. Sie schließt an die Passstraße, Normannenstraße und Alkuinstraße an. Die Straße ist im Trennprinzip ausgebaut und als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Zudem ist sie von der Passstraße in Richtung Normannenstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Lediglich der Straßenabschnitt zwischen Alkuinstraße und Eginhardstraße Hausnr. 2 ist im Zweirichtungsverkehr befahrbar.
Der Fahrbahnquerschnitt liegt in der Regel zwischen 4,40 m und 5,00 m und ist somit sehr gering. Zudem wird am Fahrbahnrad vor und hinter den privaten Grundstückzufahrten geparkt.
Im Abschnitt zwischen Passstraße und Eginhardstraße Nr. 1 wird ebenfalls am Fahrbahnrand geparkt. Die verbleibende Restfahrbahnbreite in diesen Bereichen beträgt nur 2,20 m und ist zu eng für vorbeifahrende Lkws, wie Müllfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge etc. Diese benötigen mind. 2,95 m Restfahrbahn um an einem geparkten Fahrzeug vorbei fahren zu können. Demzufolge ist das Parken gemäß StVO § 12, Absatz 1 „…an engen und unübersichtlichen Straßenstellen …“ unzulässig. Der Begriff „enge Stelle“ ist gemäß der geltenden Rechtsprechung und den anerkannten Regeln der Technik zu interpretieren. Fahrbahnbreiten und Sicherheitsabstände werden in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RaSt 06) definiert. Sie spiegelt den Stand der Technik wieder und ist einzuhalten. Auf Grund dieser Einschränkung werden in diesem Straßenabschnitt keine Parkplätze im Bestand aufgenommen und in der Bilanz aufgeführt. Im tatsächlichen Betrieb finden hier dennoch häufig Parkvorgänge statt.
Im Straßenraum der Eginhardstraße befinden sich rund 25 Parkplätze.
Die Gehwege entlang der Eginhardstraße sind ebenfalls sehr schmal, teilweise unter 1,00 m Breite, so dass ein Überholen, nebeneinander Gehen oder das Befahren mit Rollstühlen und Kinderwagen nur schwer oder gar nicht möglich ist.
3. Planung
Variante 1
Die Planung sieht den Ausbau der Eginhardstraße als verkehrsberuhigten Bereich vor. Die Fahrbahngasse ist 3,50 m breit, so dass die Erreichbarkeit durch Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist.
Das Parken ist ausschließlich in den vorgegebenen Bereichen möglich. Durch die neue Straßenaufteilung ist das Parken auch im Abschnitt zwischen Passstraße und Eginhardstraße 1 legal möglich. Es können 32 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden.
Die Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge wurden, in Absprache mit der Feuerwehr, an den notwendigen Stellen vorgesehen. Die Erschließung der nördlichen Eginhardstraße Hausnr. 3 bis 27 bzw. 26 bis 42 durch die Feuerwehr erfolgt über die Alkuinstraße, da die erforderliche Fläche für die Schleppkurve der Feuerwehrfahrzeuge von der Passstraße kommend nicht ausreicht.
Im Straßenraum werden an den Eingängen zum verkehrsberuhigten Bereich und im Bereich der T-Kreuzung Baumfelder angelegt, die sowohl auf die veränderte Verkehrssituation und -geschwindigkeit aufmerksam machen als auch den Straßenraum gliedern und gestalten. Insgesamt werden sechs Baumfelder mit niedrig wachsenden Bäumen angelegt.
Variante 2
Bei der Variante 2 wurden dieselben Planungsprinzipien wie in Variante 1 vorgesehen. Lediglich die Erschließung der nördlichen Eginhardstraße Hausnr. 3 bis 27 bzw. 26 bis 42 durch die Feuerwehr erfolgt über die Passstraße. Infolge dessen können 27 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden.
Zudem werden drei Baumfelder in den Eingangsbereichen und ein Baumfeld im Bereich der T-Kreuzung mit niedrig wachsenden Bäumen angelegt. Insgesamt werden vier Baumfelder mit niedrig wachsenden Bäumen angelegt. Die Baumstandorte stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Leitungstrassen.
Baukosten
Die Baukosten bei der Variante 1 betragen nach überschlägiger Schätzung (150 €/m² Straßenumbau) ca. 385.000 € zuzgl. ca. 30.000 € für die Baumfelder. Insgesamt ca. 415.000€.
Für die Variante 2 betragen die Baukosten überschlägig 385.000 € zuzgl. ca. 20.000 € für die Baumfelder. Insgesamt ca. 405.000 €.
Da die STAWAG die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen muss, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, können die Straßenbaukosten zu 100 % als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung betrachtet werden.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung favorisiert die Variante 1 und empfiehlt auf Grundlage der vorgestellten Planung kurzfristig eine Bürgerinformation durchzuführen, so dass mit diesen Ergebnissen ein Ausbauplan erstellt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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534,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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313,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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292,4 kB
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