Kenntnisnahme - FB 32/0012/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

 

Grehling

 

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Oberstes Ziel der Kontrollen des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum ist die Wahrung der Verkehrssicherheit insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderungen und andere. Dabei werden bei regelwidrigem Verhalten Verwarnungsgelder (sog. „Knöllchen“) verhängt bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

Eine flächendeckende Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung ist u.a. auch deshalb unerlässlich, um Parkraum für die Bewohner und Parkflächen für Kurzparker freizuhalten.

In diesem Zusammenhang werden auch die Ladezonen, d.h. die Einhaltung der Ladezeiten bzw. das missbräuchliche Halten oder Parken von Fahrzeugen in den Fußgängerzonen kontrolliert.

Die Verstöße werden in der Regel mit Verwarnungsgeldern von 10,-- €  bis 35,-- € nach dem bundeseinheitlichen verbindlichen Tatbestandskatalog geahndet.

Darüber hinaus werden Dauerparker in bewirtschafteten Bereichen, und bei konkreten Verkehrsbehinderungen und auf Schwerbehinderten-Parkplätzen wird bei missbräuchlicher Nutzung grundsätzlich immer abgeschleppt.

 

Aufgrund der sich ständig ändernden Verkehrssituation, hier insbesondere z.B. der stark zunehmende Lieferverkehr u.a. auch durch den Internethandel verschiebt sich die Priorisierung der Überwachungsschwerpunkte in Hinblick auf Behinderungen und Gefährdungen durch Halten oder Parken auf den Hauptverkehrsachsen, auf den Ringen, in 2. Reihe, auf Bussonderspuren, Halteverboten, Behindertenparkplätzen, Ladezonen, im Rahmen der Schulwegsicherung, Radverkehrsanlagen und innerhalb von 5-Meter-Zonen bei Einmündungen.

 

Alle diese Aufgaben werden von insgesamt 97 Überwachungskräften des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung durchgeführt, die mit unterschiedlichen Stundenmodellen im Schichtdienst eingesetzt sind.

Im Regelfall bestreifen 30 Stunden-Kräfte werktags in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr im 2-Schicht-Betrieb alle bewirtschafteten Flächen (im Wesentlichen identisch mit den Bewohnerparkzonen) als Fußstreifen.

14 mobile Einsatzkräfte kontrollieren in Zweier-Teams mit Dienstfahrzeugen bzw. mit E-Smarts der ASEAG insbesondere auf den Hauptverkehrsachsen Busspuren, Halten auf Fahrradschutzstreifen, Halten in 2. Reihe usw.

Zusätzlich wird in den Stadtbezirken regelmäßig durch ein festes mobiles Team überwacht bzw. kontrolliert. Diese Kontrolle wird nach entsprechendem Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses aus dem Frühjahr 2017 im Rahmen des Ausbaues der „ortsnahen und dezentralen Dienstleistungen“ in Kürze durch ein zusätzliches Team ausgeweitet. Das Auswahlverfahren wurde soeben beendet. 

 

 

Verkehrsverstoß

2014

2015

2016

Gesamt

227.126

221.956

201.338

Parkscheinautomat

148.638

144.408

138.543

Absolutes Haltverbot

23.266

24.006

18.308

Eingeschränktes Haltverbot (Ladezonen)

23.566

21.981

15.686

Behindertenparkplätze

2.028

1.830

1.666

2. Reihe, Radwege, Gehwege, Busspur

15.974

15.592

14.052

Abschleppmaßnahmen

5.005

4.951

4.732

Einnahmen in €

3.593.567 

3.622.752

3.111.026

 

Wie bereits auf eine Ratsanfrage im Finanzausschuss dargelegt wurde, sind im Jahr 2016 durch die seinerzeit zum 1. Februar eingerichteten Umweltzone 45.686 Verstöße gegen die Plakettenpflicht geahndet und 950.261 € eingenommen worden.

 

Die Zahl der geahndeten Verstöße - ohne „Grüne Plakette“ - ist in den letzten Jahren rückläufig, weil einerseits wie schon angesprochen durch die Änderung der Priorisierung der Kontrolltätigkeiten hinsichtlich 2. Reihe-, Gehweg- und Busspur-Parken sich das Streit- bis hin zum Gefahrenpotential deutlich vergrößert hat bzw. die Aggressions-Grenzen niedriger geworden sind. Das hat de facto im Arbeitsalltag zu einem vermehrten Zweier-Streifen-System geführt.

Andererseits nimmt die Mentalität, nur ein relativ geringes Verwarnungsgeld insbesondere in den bewirtschafteten Bereichen zu riskieren, anstatt die Parkhäuser zu nutzen oder die Parkscheinautomaten zu bedienen, durch permanente und verbesserte (I-Phones-) Überwachung und entsprechende Erhöhung der Verwarnungsgelder ab. Trotzdem sind die Verwarnungsgelder im ruhenden Verkehr in Deutschland mit die niedrigsten in Europa.

Zudem ist auch die gestiegene Zahl von krankheitsbedingten Personalausfällen ein Indiz. Es muss ein ausgewogenes System von Einzel- und Zweierstreifen gefunden werden.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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