Kenntnisnahme - FB 36/0194/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Umweltbericht zur I. Änderung des  BP 660 zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 660.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 660 soll die derzeit vom ehemaligen Verwaltungs-gebäude der St. Gobain-Glaswerke (auch das ‚VEGLA-Gebäude‘ genannt) bestandene Fläche im Bereich Viktoriaallee/Bismarckstraße überplant werden.

Ziel der Planung ist, eine Blockrandbebauung in Anpassung an die umgebende Bebauung im Frankenberger Viertel mit Wohn- und Gewerbenutzung, studentisches Wohnen, eine großflächige Tiefgaragenbebauung unterhalb der Fläche sowie die planungsrechtliche Vorbereitung der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an der Bismarckstraße.

 

Zusammenfassung:

Die stärksten Auswirkungen der Planung beziehen sich auf die mit den zukünftigen Anwohnern und Nutzern verbundene Verkehrsentwicklung resp. Lärmentwicklung im Plangebiet und in der näheren Umgebung. Zur Sicherung der Lärmschutzansprüche werden folgende Regelungen getroffen:

 

- Im  Innenblockbereich werden die Stellplätze auf eine Zahl max. 40 Stellplätze begrenzt und es erfolgt eine verbindliche Zuordnung der Stellplätze zur Wohnnutzung.

- Die Anforderungen an gesundes Wohnen für die im B-Plan festgesetzten Wohnnutzungen werden gemäß gutachterlicher Prüfung durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen an den Außenfassaden gewährleistet.

- Lärmbelastungen oberhalb der Sanierungswerte (70/60 dB(A)), die möglicherweise an wenigen Nachbargebäuden in der Viktoriaallee durch die vom Bebauungsplan induzierten Verkehre auftreten werden können gutachterlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden; im Baugenehmigungsverfahren wird hierfür eine Prüfung, ob an diesen Gebäuden der Viktoriaallee ggf. Lärmsanierung erforderlich wird, erfolgen.

 

Zur Sicherung der Grünflächen im Innenblock inkl. gewünschter Bepflanzung wurde ein Grünordnungsplan erstellt.

 

Die gewünschte Dachbegrünung wird in den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Bei Einbeziehung und Berücksichtigung der vor genannten Maßnahmen kann die Planung als im Wesentlichen umweltverträglich bezeichnet werden.

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...