Entscheidungsvorlage - FB 45/0392/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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13.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Verteilung der Fördermittel für besonders belastete Grundschulen auf Grundlage der weiterentwickelten Kriterien.
- Die Kriterien sollen für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Im Haushaltsjahr 2009 wurde das Produktsachkonto „Grundschulförderung“ mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 100.000 € eingerichtet mit der Intention, die Bildungschancen für Kinder an besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen zu fördern sowie Fördermaßnahmen für einzelne SchülerInnen oder Gruppen von SchülerInnen zu finanzieren.
Mit der Förderung wird angestrebt, die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abzumildern.
Für die Haushaltsjahre 2017 ff besteht ein Ansatz in Höhe von jährlich 94.500 €.
- Die bisherigen Kriterien zur Verteilung der Fördermittel und Gewichtung
Die Kriterien zur Verteilung der Fördermittel wurden erstmalig im Jahr 2009 entwickelt und in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Schulausschuss am 22.09.2009 (KJA/41/WP 15) beschlossen (Vorlage: FB 51/0331/WP15 „Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen“).
Im Jahr 2013 wurden die Kriterien weiterentwickelt und vom Schulausschuss in seiner Sitzung am 23.05.2013 (SchA/28/WP 16) beschlossen (Vorlage: FB 45/0270/WP16 „Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2013“).
Die Kriterien stellen sich wie folgt dar:
2009 | 2013 | ||
Kriterium | Multi-plikator | Kriterium | Multi-plikator |
Teilnahme Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ (= Armutskriterium) | 5 | Teilnahme Bildungs- u. Teilhabepaket a) Mittagsverpflegung b) Schulausflüge / Klassenfahrten c) Leistungen zur Lernförderung (= Einkommenskriterium) | 2 |
Anteil Kinder Sprachförderbedarf / Sprachstandserhebung 4-Jährige (= Bildungskriterium) | 5 | Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt; Sprache u. Körperkoordination (= Gesundheitskriterium) | 2 |
Übergangsquoten Hauptschule | 3 | Empfehlungen zu Hauptschulen | 1 |
Maßnahmen nach § 35a SGB VIII, Teilleistungsstörungen | 1 | Übernommen | 1 |
Schüler mit Migrationshintergrund | 1 | Übernommen | 1 |
Passausländer | 1 | Gestrichen |
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| Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im GU | 1 | |
Auf Grundlage der oben aufgeführten und mit unterschiedlichen Multiplikatoren gewichteten Kriterien wurde ein rechnerisches Ergebnis und somit in einer nach Punktwerten aufsteigenden Reihenfolge die 14 besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen ermittelt.
Hierbei ist hervorzuheben, dass im Jahr 2009 das Armutskriterium „Teilnahme am Landesfonds ‚Kein Kind ohne Mahlzeit‘“ sowie das Bildungskriterium „Anteil Kinder Sprachförderbedarf / Sprachstandserhebung 4-Jährige“ die höchsten Gewichtungen erhielten. Auch nach der Überführung beider Kriterien im Jahr 2013 in das Einkommenskriterium „Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket […]“ und das Gesundheitskriterium „Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt; Sprache u. Körperkoordination“ wurde beibehalten, dass diese Kriterien am höchsten gewichtet werden.
Die übrigen Kriterien wurden in 2013 einander angeglichen und mit dem gleichen Multiplikator 1 gewertet.
- Mittelverwendung der Grundschulen in den Schuljahren 2012/2013 bis 2015/2016
Zur Ermittlung, zu welchen Zwecken die zur Verfügung gestellten Fördermittel verwendet worden sind, wurden die Schulen um regelmäßige Übersendung von Verwendungsnachweisen gebeten. Diese wurden durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen ausgewertet.
Insgesamt wurde in den Schuljahren 2012/2013 bis 2015/2016 über den Grundschulfonds ein Gesamtvolumen in Höhe von etwa 310.017 € verwendet (s. Anlage).
Hervorzuheben ist, dass der größte Anteil von rund 34 % in die Durchführung von (Schul-) Projekten sowie kultureller Aktivitäten geflossen ist.
Hierunter werden beispielsweise Projekte zu den Themenbereichen Prävention (z. B. das Projekt „Ich-du-wir-gegen Gewalt), Gesundheit und Natur, aber auch unterstützende Projekte wie das „Rucksackprojekt“, diverse Theater- und musische Projekte sowie die schuleigenen Projektwochen zusammengefasst. Ebenso sind Ausflüge und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten Bestandteil dieser Kategorie.
Insgesamt wurden ungefähr 26 % der Fördermittel in die schulische Förderung der SchülerInnen – beispielsweise in den Bereichen Lese-, Rechtschreib-, Grammatik-, Sprach- und Mathematikförderung, die Förderung künstlerischer und musischer Fähigkeiten sowie Sport und Bewegung – investiert.
Auf die individuelle Förderung von SchülerInnen entfallen rund 7 %; hierunter zählen unter anderem entsprechende Fördermaterialien und Kurse für SeiteneinsteigerInnen und Kinder mit Migrationshintergrund (z. B. die Kurse „Deutsch als Zweitsprache“), Materialien für den Bereich Inklusion, aber auch Angebote und Materialien zur individuellen Unterstützung der Kinder in den Bereichen Selbstfindung und Selbstwert.
In die Ausstattung der Schule sind rund 21 % der Fördermittel geflossen; rund 9 % in den Bereich der der Schulausstattung und des Inventars (Mobiliar, Gerätschaften, etc.) und weitere 13 % in allgemeine Lern- und Arbeitsmaterialien für die SchülerInnen (beispielsweise die Anschaffung von Büchern für die Schülerbibliothek).
Weitere 6 % der Fördermittel wurden für personelle Aufwendungen eingesetzt (z. B. für Honorarkosten externer Personen, Fortbildung des eigenen Personals), knapp 1 % in die Förderung des sozialen Miteinanders unter den SchülerInnen, beispielsweise mit Gruppenangeboten.
Die restlichen Mittel sind in verschiedene Anschaffungen geflossen (hierunter werden unter anderem Fahrtkosten oder Eintrittsgelder gefasst).
Fazit:
Zum größten Teil werden die Fördermittel seitens der Grundschulen für Projekte und den Besuch außerschulischer Lernorte sowie in die Weiterentwicklung des Angebotes für eine differenzierte Förderung der SchülerInnen in einzelnen Lernbereichen verwendet.
- Weiterentwicklung der Förderkriterien
In seiner Sitzung am 23.05.2013 hat der Schulausschuss der Stadt Aachen beschlossen, dass die Liste förderungswürdiger Grundschulen für den Erhalt einer Zuwendung aus den Fördermitteln für besonders belastete Grundschulen (Grundschulfonds) für insgesamt vier Jahre ihre Gültigkeit beibehalten soll.
Für die Jahre 2017 ff sind die Kriterien für die Verteilung der Mittel aus dem Grundschulfonds daher zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Aus diesem Grund wurden die bestehenden Förderkriterien durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen wie unten dargestellt weiterentwickelt:
2013 | 2017 | ||
Kriterium | Multi-plikator | Kriterium | Multi-plikator |
Teilnahme Bildungs- u. Teilhabepaket a) Mittagsverpflegung b) Schulausflüge / Klassenfahrten c) Leistungen zur Lernförderung (= Einkommenskriterium) | 2 | übernommen | 2 |
Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt; Sprache u. Körperkoordination (= Gesundheitskriterium) | 2 | übernommen | 2 |
Empfehlungen zu Hauptschulen | 1 | gestrichen |
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Maßnahmen nach § 35a SGB VIII, Teilleistungsstörungen | 1 | gestrichen |
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Schüler mit Migrationshintergrund | 1 | Schüler mit Teilnahme an „Deutsch als Zweitsprache“ | 1 |
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im GU | 1 | Verteilung des pädagogischen Fachpersonals an Grundschulen | 1 |
| Brennpunkt-OGS | 1 | |
Das Einkommenskriterium „Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket […]“ wurde mit gleichem Multiplikator übernommen, da insbesondere Kinder und ihre Familien, die Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Insofern ist das Kriterium zur Spiegelung der finanziellen Ausgangslagen der Kinder und ihrer Familien weiterhin geeignet.
Die Zahlen der betreffenden Kinder können, wie gehabt, direkt bei den Grundschulen abgefragt werden.
Ebenso wird das Gesundheitskriterium „Schuleingangsuntersuchung […]“ mit gleichem Multiplikator übernommen, da die Untersuchungen durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen vor Schulbeginn differenzierte Aussagen zur gesundheitlichen Situation des Kindes geben können; mit dem Unterkriterium „Sprache“ kann zudem ein eventueller Förderbedarf beim Erlernen oder Vertiefen der deutschen Sprache aufgezeigt werden.
Die Daten zu den Schuleingangsuntersuchungen können weiterhin beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen erfragt werden.
Es wird vorgeschlagen, die beiden Kriterien „Empfehlungen zu Hauptschulen“ sowie „Maßnahmen nach § 35a SGB VIII, Teilleistungsstörungen“ ersatzlos aus dem Katalog zu streichen.
Eine erhöhte Anzahl an Empfehlungen für den Besuch einer Hauptschule oder einer Schule mit Möglichkeit des Erwerb des Hauptschulabschlusses begründet aus Sicht der Fachverwaltung keine pauschale Mehrbelastung der Grundschulen, an welchen die betreffenden Kinder bis zu ihrem Übergang an eine weiterführende Schule beschult worden sind. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Kinder und somit auch die Schulen negativ stigmatisiert werden.
Einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII haben vom Grundsatz her alle Kinder und Jugendliche. Insofern ist es nicht möglich, eine konkrete und klar abzugrenzende Verbindung zwischen einer Inanspruchnahme von Maßnahmen nach § 35a SGB VIII und einer vorhandenen Kinderarmut beziehungsweise einer belasteten oder benachteiligten Familiensituation zu ziehen. Vielmehr zeigt sich aktuell eine hohe Mittelschichtpräsenz bei der Inanspruchnahme von Leistungen (insbesondere in den Bereichen Dyskalkulie und LRS).
Eine weitere Anregung ist die Anpassung des bisherigen Kriteriums „Schüler mit Migrationshintergrund“.
Alternativ wird vorgeschlagen, die Zahl von SchülerInnen zu verwenden, welche die von den Schulen angebotenen Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ besuchen. In den Kursen werden die SchülerInnen entsprechend durch die Schule beim Erlernen und Erweitern ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache gefördert und unterstützt. Die Schulen können für die Durchführung der Kurse Fördermittel gemäß § 6 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (BASS 16-01 Nr. 1) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 44 € pro Kind erhalten. Die Zuschüsse können die Schulen in spezifische Lern- und Fördermittel für den Unterricht investieren.
Aktuell ist im Haushalt der Stadt Aachen für diese Position ein Budget in Höhe von insgesamt
20.000 € vorgesehen.
Dies bedeutet, dass der Zuschuss pro Kind geringer als der Höchstsatz von 44 € ausfällt, je mehr SchülerInnen durch die Schulen für einen Kurs „Deutsch als Zweitsprache“ angemeldet werden.
Im Ergebnis fördert man mit diesem Kriterium stärker als zuvor die Unterstützung von Kindern mit einem tatsächlichen Bedarf.
Die entsprechenden Anmeldezahlen der Schulen für die Kurse „Deutsch als Zweitsprache“ können beim Schulbetrieb der Stadt Aachen erfragt werden. Diese erheben die Anmeldezahlen jährlich.
Bei diesem Kriterium ist abschließend anzumerken, dass im Rahmen einer Konsultation der Schulaufsicht der StädteRegion Aachen sowie ausgewählten Grundschulleitungen der Hinweis erfolgte, dass Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, unter Umständen an ihren Schulen aufgrund eines fehlenden Angebots nicht an „Deutsch als Zweitsprache“- Kursen teilnehmen können. Dennoch würden aus Sicht der Grundschulleitungen auch diese Kinder zusätzliche Fördermaterialien benötigen. Es erfolgte daher der Vorschlag, als weiteres Kriterium „Anzahl an Kindern mit anderer Herkunftssprache“ in den Katalog mit aufzunehmen.
Nach Abwägung der Argumentation ist die Verwaltung der Meinung, dass eine andere Herkunftssprache nicht pauschal als Förderanlass zu werten ist.
Das Kriterium „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im GU [Gemeinsamer Unterricht]“ soll ebenfalls ersetzt werden, da aufgrund zwischenzeitlicher gesetzlicher Änderungen im Rahmen der Inklusion nicht mehr gewährleistet ist, dass tatsächlich alle Kinder mit einem solchen Bedarf erfasst werden.
Infolge des Inklusionsgedankens können Eltern ihre Kinder – auch mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf – in Ausübung ihres Wahlrechts an Regelschulen anmelden und werden nicht mehr ausschließlich an Förderschulen mit entsprechenden Förderschwerpunkten verwiesen.
In den Fällen, in denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf nicht im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen festgestellt wird, sondern beispielsweise im Verlauf der Grundschulzeit, wird das betreffende Kind statistisch nicht erfasst mit der Folge, dass die anteilige Förderung aus dem Grundschulfonds nicht der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht.
Insofern wird angeregt, das Kriterium an die momentane Verteilung des sonderpädagogischen Personals an Grundschulen zu orientieren, welche durch die Schulaufsicht in Zusammenarbeit mit den Grundschulen entwickelt worden ist.
Nach dieser Verteilung werden zunächst alle Grundschulen, die ein gemeinsames Lernen mit inklusiven Kindern anbieten, in drei Kategorien unterteilt. Die Kategorie III beschreibt hierbei die durch den Schulausschuss im Schulentwicklungsplan festgelegten Brennpunktgrundschulen. In der Kategorie I sind die Schulen zusammengefasst, die keine Brennpunktgrundschulen darstellen. Kategorie II bildet einen Übergangsbereich zwischen den Kategorien I und III.
In der Folge erhalten die Schulen in der Kategorie III doppelt so viele Stellenanteile der sonderpädagogischen Fachkräfte als Schulen in Kategorie I und Schulen in Kategorie II erhalten ungefähr anderthalb so viele Stellen als die Schulen in Kategorie I.
Berücksichtigt werden die Kinder mit einem Bedarf im Bereich „Lernen / Emotional / Sprache“ (LES). Unabhängig vom LES-Budget gibt es darüber hinaus weiterhin für Kinder mit dem Förderbedarf „Körperbehinderung“ eine festgelegte Stellenzuweisung von 0,17 je Kind und bei dem Förderbedarf „geistige Behinderung“ von 0,163 Stellen je Kind, die bei der Verteilung des Personals berücksichtigt werden. Für Kinder mit den Förderbedarfen „Sehen“ und „Hören/Kommunikation“ erfolgt die Verteilung des Personals von anderer Stelle.
Es wird vorgeschlagen, das Kriterium „Verteilung des pädagogischen Fachpersonals an Grundschulen“ in den Katalog mit aufzunehmen und sich bei der Kategorisierung der GL-Grundschulen an jener der Schulaufsicht zu orientieren.
Dies bedeutet konkret, dass die Schulen der Kategorie I mit einem Faktor von 1 belegt werden, der Kategorie II mit 1,5 und der Kategorie III mit 2. Somit ist gewährleistet, dass die Grundschulen mit einer höheren Belastungssituation entsprechend höhere Mittel erhalten.
Bei künftiger Prüfung, welche Grundschulen eine Förderung aus dem Grundschulfonds erhalten werden, ist eine aktuelle Darstellung der Verteilung des sonderpädagogischen Fachpersonals einzuholen.
Abschließend wird vorgeschlagen, das Kriterium „Brennpunkt-OGS“ als neues Kriterium mit aufzunehmen.
Eine Offene Ganztagsschule wird als „Brennpunkt-OGS“ betitelt, sofern zum einen bei mindestens
50 % der Eltern das jährliche Einkommen bei bis zu 16.000,00 € liegt und die Grundschule zum anderen einen Integrationsanteil an Lehrerstellen erhält. Diesen Integrationsanteil
erhalten Schulen, wenn sie im Rahmen eines Konzepts darlegen, wie Schülerinnen und
Schüler mit Migrationshintergrund - z. B. im Bereich Sprache - gefördert werden. Sofern die
Bezirksregierung das Konzept anerkennt, sind Integrationsstellenanteile für Lehrerstunden
möglich.
Zu beachten ist allerdings, dass dies nicht zwangsläufig darauf schließen lässt, dass die gesamte Grundschule eine Brennpunktschule ist; es besteht die Möglichkeit, dass dies lediglich den Offenen Ganztag betrifft.
Zwar ist anzumerken, dass mit Aufnahme des Kriteriums gegebenenfalls bestimmte Schulen sowohl bei diesem als auch bei dem Kriterium „Verteilung des pädagogischen Fachpersonals an Grundschulen“ eine doppelte Punktierung erhalten. Allerdings werden bei der Verteilung des sonderpädagogischen Fachpersonals ausschließlich die Schulen mit einem GL-Angebot aufgeführt und nicht sämtliche Brennpunktgrundschulen bzw. Brennpunkt-OGS in der Stadt Aachen.
Hinsichtlich der Gewichtung wird vorgeschlagen, dass die beiden ersten Kriterien mit jeweils mit den Multiplikatoren 2 gewichtet werden und die weiteren jeweils mit 1.
Somit liegt der Fokus weiterhin sowohl vordergründig auf dem Einkommens- sowie dem Gesundheitskriterium.
- Weitere Vorgehensweise
Nach Verabschiedung der Förderkriterien werden die erforderlichen Datensätze durch die Fachabteilung eingeholt und anhand derer die besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen ermittelt. Die Kriterien sollen für vier Jahre ihre Gültigkeit besitzen.
Die Liste der Grundschulen, die anteilig eine Förderung aus dem Grundschulfonds erhalten werden, wird in der Sitzung des Schulausschusses am 07.09.2017 zur Beratung vorgelegt und beschlossen.
Ebenso wie die Kriterien soll die Liste der zu fördernden Grundschulen zur Gewährleistung einer Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben, vorausgesetzt, es gibt keine entscheidenden Änderungen in den Strukturen der Schulen.
Nach Beschluss der zu fördernden Grundschulen werden diese aufgrund der von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Grundschulfonds erhalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
4-030101-909-5; 481300001 4-030101-909-5; 529100002
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 94.500 € | 94.500 € | 283.500 € | 283.500 € | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 94.500 € | 94.500 € | 283.500 € | 283.500 € | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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