Entscheidungsvorlage - FB 11/0222/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch die Einrichtung
  • von drei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 14 TVöD SuE sowie
  • einer Teamleitungsfunktion für ein Sozialraumteam, ausgewiesen nach EG S 17 TVöD SuE

im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule zu beschließen.

 

  1. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch die Einrichtung
  • von drei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 14 TVöD SuE sowie
  • einer Teamleitungsfunktion für ein Sozialraumteam, ausgewiesen nach EG S 17 TVöD SuE

im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangssituation:

Nachdem im Jahr 2010 eine Vielzahl von Überlastungsanzeigen aus den Sozialraumteams zu verzeichnen war, erfolgte in diesem Bereich eine Personalbemessung durch den Fachbereich Personal und Organisation. Im Ergebnis wurden seinerzeit insgesamt 18 zusätzliche Stellen für SozialarbeiterInnen eingerichtet.

Aufgrund der durch die unbegleiteten minderjährigen Ausländer massiv steigenden Fallzahlen wurden Ende 2015 auf Basis des 2010 verwendeten Bemessungsverfahrens weitere neun Sozialarbeiterstellen ausschließlich zur Betreuung dieses Klientels eingerichtet.

Damit stehen der Abteilung Jugend in aktuell acht Sozialraumteams insgesamt 69,5 Planstellen für SozialarbeiterInnen zur Verfügung.

 

Fallzahlensteigerung

Ausgehend von den durch die Fachdienststelle gelieferten Daten stellt sich die Fallzahlenentwicklung

seit 2010 wie folgt dar:[1] [2]

 


Aktueller Sachstand:

 

Überlastungsanzeigen

 

Im März dieses Jahres gingen erneut Überlastungsanzeigen mehrerer für die Sicherstellung des Kindeswohls verantwortlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Sozialraumteams im FB 11 ein. Die Fachdienststelle veranlasste daraufhin umgehend umfängliche Maßnahmen zur Regulierung der Arbeitsüberlastung. Im Mai gingen jedoch erneut Überlastungsanzeigen verschiedener MitarbeiterInnen ein. Es wurde deutlich, dass die von der Fachdienststelle ergriffenen Maßnahmen nur teilweise Erfolg hatten. Die MitarbeiterInnen schildern, dass das hohe Arbeitsaufkommen nach wie vor gekennzeichnet sei von der vermehrten Teilnahme an gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen und anderen familiären Situationen, von vermehrten, intensiven Überprüfungen und Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen in bereits bestehenden Hilfefällen oder auch bei neuen Meldungen sowie von erhöhtem Beratungsbedarf hinsichtlich Trennungs- und Scheidungsfragen, bei der Ausübung der Personensorge oder in allgemeinen Erziehungsfragen. Insgesamt könnten die anfallenden und zu erledigenden Aufgaben kaum noch adäquat erledigt werden.

 

 

Organisationsuntersuchung

 

Bereits seit längerem wird eine organisatorische Betrachtung der Sozialraumteams zwischen FB 45 und FB 11 thematisiert. Im Hinblick auf eine in 2016 neu installierte Fachsoftware in diesem Bereich bestand Einigkeit zwischen den Beteiligten, dass eine solche Maßnahme erst nach einer gewissen Zeit der Einarbeitung aller MitarbeiterInnen im Programm sinnhaft stattfinden sollte. Als Startzeitpunkt der Organisationsuntersuchung wurde daher bereits im vergangenen Jahr Mitte 2017 definiert. Da die aktuelle Bemessungsgrundlage bereits mehr als 20 Jahre alt ist und sich die Arbeitsinhalte seit dem wesentlich verändert haben, wird unter anderem eine zeitgemäße und fortschreibungsfähige Bemessungsgrundlage zu erarbeiten sein. Dies ist jedoch kurzfristig nicht realisierbar.

 

 

Ad hoc-Maßnahme

 

Damit der akuten Überlastungssituation dennoch umgehend begegnet werden kann, wird empfohlen, im Vorgriff auf die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung kurzfristig bereits drei Stellen für SozialarbeiterInnen sowie eine zusätzliche Teamleitungsfunktion im Bereich der Sozialraumteams einzurichten.

 

Insbesondere mit der Besetzung einer weiteren Teamleitungsfunktion sollen bereits Möglichkeiten hinsichtlich einer Verkleinerung der vorhandenen Teams geschaffen werden, um allen Teamleitungen Raum für dringend notwendige inhaltlich-konzeptionelle Arbeit, Netzwerkarbeit und Fallberatungen zu schaffen.

 

Nach Auffassung der Fachdienststelle würden diese Maßnahmen ausreichen, zumindest bis zum Abschluss der Organisationsuntersuchung eine Entspannung der Situation zu gewährleisten und den eingehenden Meldungen zur Kindeswohlgefährdung adäquat nachgehen zu können.

 

 

Beteiligung des Personalrates

 

Die Beteiligung des Personalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG (Anhörung) wurde in die Wege geleitet.


[1] Bei Hilfen zur Erziehung handelt es sich um Hilfen bei erheblichen/gravierenden Erziehungsschwierigkeiten in der Familie. Sie werden ambulant (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe), teilstationär (z.B. Heilpädagogische Tagesgruppe) und stationär (z.B. Pflegefamilie, Heim) geleistet. Eingliederungshilfe wird Kindern mit (drohender) seelischer Behinderung ebenfalls in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form gewährt. Grundlage hierfür ist in der Regel eine fachärztliche Diagnose.

[2] umA = unbegleitete minderjährige Ausländer

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

111.300 €

0

801.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 111.300 €

- 801.000 €

 

 

Gemäß KGSt-Bericht Nr. 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2016/2017)“ sind für eine nach EG S 14 TVöD SuE ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 63.400 € und für eine nach EG S 17 TVöD SuE ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 76.800 € jährlich anzusetzen.

 

Für das Jahr 2017 wird unterstellt, dass eine Besetzung der Stellen frühestens zum 01.08.2017 möglich sein wird.

 

Die zusätzlich entstehenden Personalkosten in 2017 werden aus dem Personalkostenverbund getragen. Die entsprechenden Mehrkosten ab 2018 werden im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet.

 

 

 

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