Entscheidungsvorlage - FB 11/0223/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung nachfolgender Stellen im Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Einsatzunterstützung (FB 37/300), zu beschließen:

 

  • 1,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgabe „Sachbearbeitung Medizinprodukte“
  • 1,0 nach A 8 LBesO A ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgabe „Zentrallager Rettungsdienst“

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung nachfolgender Stellen im Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Einsatzunterstützung (FB 37/300):

 

  • 1,0 nach A 9 L1EA2 Z LBesO A ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgabe „Sachbearbeitung Medizinprodukte“
  • 1,0 nach A 8 LBesO A ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgabe „Zentrallager Rettungsdienst“

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


I. Sachbearbeitung Medizinprodukte

Für den Rettungsdienst der Stadt Aachen betreibt die Feuerwehr ca. 900 Medizinprodukte (Medizingeräte). Diese verteilen sich auf ca. 30 unterschiedliche Gerätetypen, von einfachen Blutdruckmessgeräten über Patiententransportgeräte bis hin zu komplexen Beatmungs- oder Herz-Kreislaufgeräten (Defibrillatoren). In zwei Werkstätten werden diese Medizingeräte regelmäßig gewartet, repariert und für den Einsatz vorbereitet.

Mit dem Ziel, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für den Patienten und den Anwendenden zu erreichen, gibt der Gesetzgeber vielschichtige Regelungen zum Medizinprodukterecht vor. Die Stadt übernimmt hierbei verschiedene Rollen, wie beispielsweise die Rolle des Eigentümers, die des Betreibers sowie des Anwenders. An jede dieser Rollen sind diverse Zuständigkeiten und Verpflichtungen geknüpft.

Die Tätigkeiten gem. Medizinprodukterecht lassen sich gebündelt wie folgt darstellen:

  • Verwaltung der gesamten Medizingeräte der Feuerwehr Aachen,
  • Zuweisungsmanagement für alle Medizinprodukte im Rettungsdienst,
  • Erstellung und regelmäßige Überprüfung/Anpassung von Leistungsverzeichnissen,
  • Selbständige Beschaffung bzw. Mitwirkung beim Beschaffungsprozess von Medizingeräten,
  • Anlegen und Verwalten von Gerätebüchern (lückenlose Dokumentation),
  • Durchführung bzw. Organisation der Erstinbetriebnahme sowie von regelmäßigen Gerätewartungen (z. T. in Zusammenarbeit mit den Herstellerfirmen),
  • Sicherstellung von defekten Geräten,
  • Nachverfolgung von Gerätedefekten und von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen mit Medizinprodukten, Einleitung von gesetzlichen Meldeverfahren sowie die weitere Abwicklung hierzu,
  • Sofortige Handlung bei Produktmängelinformationen bzw. Rückrufaktionen für im Rettungsdienst eingesetzte Medizinprodukte,
  • Reparatur bzw. Organisation der Reparatur von defekten Geräten,
  • Information/Einweisung/Unterweisung/Schulung aller Einsatzkräfte im Rettungsdienst bei Neueinstellung sowie Änderungen an den eingesetzten Medizingeräten,
  • Mitwirken bei der Beschaffung von rettungsdienstlichen Fahrzeugen in allen Fragen zu Medizinprodukten und
  • Mitwirken bei der Haushaltsplanung für den Bereich Medizinprodukte.

 

Der hiermit zur Einrichtung empfohlenen Tagesdienststelle obliegt neben den in vg. Aufzählung benannten Aufgaben in Zukunft auch die nach § 6 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) neu vorgeschriebene Funktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit. Die Stelle beschäftigt sich primär mit der Koordination aller rettungsdienstlichen Gebrauchsmaterialien (Medizingeräte) über die gesamte Produktlebensdauer, von der Beschaffungsplanung inkl. Mitwirkung bei Ausschreibungsverfahren bis hin zur Ausmusterung und koordiniert als Werkstattleitung für die beiden Medizinproduktewerkstätten (Medizingerätewerkstatt und Fahrgerätewerkstatt) die anfallenden Tätigkeiten, die durch ca. 15 Einsatzkräfte der Wachabteilung im Rahmen des Arbeitsdienstes wahrgenommen werden.

 

Die Stelle besetzt während der tagesdienstlichen Anwesenheitszeit hauptverantwortlich den Gerätewagen Rettungsdienst, der bei Massenanfällen von Verletzten eingesetzt wird.

In diesen Einsatzfällen ist die Stelle für das Materialmanagement an der Einsatzstelle verantwortlich.

 

Bisher wurden die beschriebenen Tätigkeiten durch fachkundige Feuerwehrkräfte des Einsatzdienstes im Rahmen des sog. Arbeits- und Ausbildungsdienstes wahrgenommen. Bedingt durch den gestiegenen Aufgabenumfang mussten die Arbeiten zuletzt innerhalb des 24-Stunden-Dienstes regelmäßig außerhalb der üblichen Arbeitsdienstzeiten, während vorgesehener Ausbildungs- und Sporteinheiten und unter Freistellung von sonstigen Aufgaben ausgeführt werden.

Die Anforderungen durch eine stetig gestiegene Anzahl von Medizinprodukten sowie die Verschärfung des Medizinprodukterechts (letzte Änderung des Medizinproduktegesetzes zum 01.01.2017) mit einer erheblichen Zunahme an Aufgaben übersteigen heute jedoch deutlich die Leistungsfähigkeit der Feuerwehrkräfte des Einsatzdienstes. Die bisherigen Personalkapazitäten der Feuerwehr reichen aufgrund der gestiegenen Anforderungen (UKA, Leitstelle u. a.) für die vg. geforderten Aufgabenwahrnehmungen nicht mehr aus. Derzeit sind rund 45 Stellen unbesetzt.

Um für den sensiblen Bereich des Rettungsdienstes schnellstmöglich eine optimierte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, wird hiermit insoweit die unterjährige Stelleneinrichtung als im Sinne von dem neuen Stellenplanverfahren abgekoppelte Dringlichkeitsentscheidung empfohlen.

 

 

II. Sachbearbeitung Zentrallager Rettungsdienst

Das Zentrallager Rettungsdienst ist die zentrale Schnittstelle zwischen Materialvorhaltung und eingesetztem Material im Rettungsdienst der Stadt Aachen und damit der erste Kontaktpunkt für alle materiellen Belange des Rettungsdienstes mit dem Hauptfokus auf der Materialversorgung mit Verbrauchsmaterial (während der Stelle „Sachbearbeitung Medizinprodukte“ primär die Koordination aller Tätigkeiten iZm. rettungsdienstlichen Gebrauchsmaterialien (Medizingeräte) obliegt). Neun Wachstandorte des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes, die Zentraldesinfektion sowie die staatlich anerkannte Rettungsdienstschule werden durch das Zentrallager Rettungsdienst dauerhaft mit rettungsdienstlichem Material versorgt. Neben einem überwiegenden Anteil von Verbrauchsmaterialien handelt es sich hierbei auch um medizinische Geräte, Ausstattungsgegenstände der rettungsdienstlichen Einsatzfahrzeuge sowie Ausbildungsmaterial.

An die Lagerhaltung werden diverse unterschiedliche Anforderungen gestellt. Hierzu zählen unter anderem die gekühlte, temperaturüberwachte oder trockene, lichtgeschützte Lagerung von Medikamenten, die belüftete Lagerung von Gefahrstoffen in geeigneten Auffangbehältnissen, die dauerhafte Ladeerhaltung von Medizingeräten sowie die Beachtung von diversen Rechtsvorschriften und Herstellervorgaben zum korrekten Umgang mit den Produkten.

Die meisten Produkte im Zentrallager Rettungsdienst unterliegen strengen Auflagen für den Zugriff. Diese reichen vom einfachen Verschluss des Lagerraums bis hin zu einer Lagerung in einem Tresor (Betäubungsmittel gem. Betäubungsmittelgesetz). Hiermit verbunden ist die lückenlose Dokumentation über den Verbleib der bezogenen Artikel. Die dauerhafte Vorhaltung umfasst über 100.000 einzelne Artikel.

 

Die einzelnen Wachstandorte bestellen ein bis zwei Mal wöchentlich regelmäßige rettungsdienstliche Verbrauchsartikel beim Zentrallager Rettungsdienst. Die Bestellungen werden im Zentrallager zusammengestellt und an die Wachen übermittelt.

Die Dringlichkeit der Bestellungsbearbeitung liegt z. T. bei wenigen Stunden.

Weicht der Verbrauch einer Wache von dem üblichen Rahmen ab, wurden seltene Verbrauchsartikel verwendet, die nur zentral vorgehalten werden, oder ist ein Tausch bzw. Ersatz von auf den Fahrzeugen verladenen sonstigen Ausstattungsmitteln oder medizinischen Geräten durch Defekt, Verlust oder Regelüberprüfung notwendig, so fahren die Rettungsdienstfahrzeuge direkt das Zentrallager Rettungsdienst an, um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Durch das Zentrallager wird sodann fehlendes Verbrauchsmaterial direkt nachbestückt und nicht mehr einsatzbereite Geräte ausgetauscht.

Durch regelmäßige Anpassungen der Ausstattung seitens der Feuerwehr und Produktanpassungen durch die Hersteller ist eine regelmäßige Änderung der Produktpalette erforderlich.

In allen Fällen ist der Reaktionsgeschwindigkeit ein entscheidender Faktor zuzurechnen.

 

Bisher wurden die Tätigkeiten durch einsatzdienstuntaugliches Personal sowie auf Überstundenbasis wahrgenommen. Die beiden zuletzt im Tagdienst eingesetzten, temporär einsatzdienstuntauglichen Mitarbeiter konnten zwischenzeitlich in den aktiven Einsatzdienst zurückgeführt werden. Drei weitere im Zentrallager eingesetzte Mitarbeiter des Einsatzdienstes haben durch einen Stellenwechsel neue Aufgabengebiete. Es müssen zwar auch weiterhin Kräfte des Einsatzdienstes im Rahmen ihres Arbeitsdienstes unterstützend tätig werden (in dringenden Fällen während Abwesenheit der neuen Tagesdienststelle, z. B. nachts). Die bisher durch wechselndes Personal sowie auf Überstundenbasis erfolgte Aufgabenwahrnehmung soll jedoch für den sensiblen Bereich des Rettungsdienstes schnellstmöglich in eine überwiegende zentrale Aufgabenwahrnehmung durch die hiermit zur dauerhaften Einrichtung empfohlenen Tagesdienststellen optimiert werden. Insoweit wird hiermit die unterjährige Stelleneinrichtung als im Sinne von dem neuen Stellenplanverfahren abgekoppelte Dringlichkeitsentscheidung empfohlen.

 

Auch hier gilt: Die bisherigen Personalkapazitäten der Feuerwehr reichen aufgrund der gestiegenen Anforderungen (UKA, Leitstelle u. a.) für die vg. geforderten Aufgabenwahrnehmungen nicht mehr aus. Derzeit sind rund 45 Stellen unbesetzt.

 

Beide vg. Stellen sollen sich bei Abwesenheit gegenseitig vertreten.

 

 

(direkte Abgrenzung der Stellen zueinander:

Die Stelle „Sachbearbeitung Medizinprodukte“ und die Stelle „Sachbearbeitung Zentrallager Rettungsdienst“ unterscheiden sich in der Aufgabenwahrnehmung primär durch die Nähe zum operativen Einsatzgeschäft. Die Sachbearbeitung des Zentrallagers ist der erste Kontaktpunkt für alle materiellen Belange des Rettungsdienstes mit dem Hauptfokus auf der Materialversorgung mit Verbrauchsmaterial. Die Sachbearbeitung Medizinprodukte beschäftigt sich primär mit der Koordination aller rettungsdienstlichen Gebrauchsmaterialien (Medizingeräte) über die gesamte Produktlebensdauer, von der Beschaffungsplanung inkl. Mitwirkung bei Ausschreibungsverfahren bis hin zur Ausmusterung.)

 

Der Personalmehraufwand für die beiden vg. Stellen wird durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt.

Der für das Jahr 2017 zu erwartende und erst im Nachgang durch die für das nachfolgende Jahr 2018 zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung refinanzierte Personalmehraufwand kann über den Personalkostenverbund gedeckt werden.

 

 

Die Veränderung des Stellenplans ist dem Personalrat mit 14-tägiger Frist zur Anhörung vorgelegt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

36.700 €

0

439.800 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

36.700 €

0

439.800 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

0 €

 

 

Deckung vorhanden

 

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 7/2016 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2016/2017) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.10.2017 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2017 nur anteiligen Personalkosten folgendermaßen zusammen:

 

  • 1,0 x A 9 L1E2 Z à 79.200 € p. a.= 19.800 €r d. J. 2017 ab 01.10.

sowie   = 79.200 € p. a. x 3 Jahre (f. 2018 2020) = 237.600

 

  • 1,0 x A 8 à 67.400 € p. a. = 16.900r d. J. 2017 ab 01.10.                                          sowie               = 67.400 p. a. x 3 Jahre (f. 2017-2019) = 202.200

 

Der erhöhte Aufwand von Personalkosten wird durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des

Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden

Gebührenbedarfsberechnung gedeckt.

Der für das Jahr 2017 zu erwartende und erst im Nachgang durch die für das nachfolgende Jahr 2018 zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung refinanzierte Personalmehraufwand kann über den Personalkostenverbund gedeckt werden.

 

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